illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 1 Herbst 97

DDR-Kriegsdienstverweigerer
auch in der Neu-BRD weiter verfolgt

Die Geschichte der Kriegsdienstverweigerung von Oliver Blaudszun liest sich, als sei sie zu Propagandazwecken von Antimilitaristen erfunden worden und diese hätten mehr als dick aufgetragen. Leider beschreibt sie jedoch die wirkliche politische, militärische und juristische Verfolgung des Berliners - und nichts ist frei erfunden. Sie beginnt im März 1987 im Marzahner Wehrkreiskommando und endet erst mehr als 10 Jahre später vor dem Kammergericht Berlin. Mit einem Freispruch.

Am 27.3. 1987 verweigert Oliver - siebzehnjährig - bei seiner Musterung im Wehrkreiskommando Marzahn den Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee der DDR und den waffenlosen Dienst als Bausoldat. Er begründet diese totale Verweigerung politisch - als Weigerung, für ein totalitäres Regime zu kämpfen, und als Konsequenz aus seiner strikten Ablehnung jeglicher Gewalt. Er fügt hinzu, daß er in keiner Armee, in keinem Land zu keiner Zeit den Wehrdienst leisten wird...

1988 stellt er einen Ausreiseantrag in die Bundesrepublik und versucht, als dieser abgelehnt wird, die Flucht in den Westen. Oliver wird geschnappt und muß bis zum 13. November 1989 - vier Tage nach der deutsch-deutschen Grenzöffnung - im DDR-Strafvollzug seine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten wegen "illegalen Grenzübertritts" verbüßen.

Nach seiner Entlassung wird er vom bundesdeutschen Staat als politisch Verfolgter anerkannt.

Oliver geht nach Portugal und glaubt das finstere Kapitel von Verfolgung und Repression ein für allemal beendet.

Doch 1993 wird durch Wehrbürokratie und Justiz der Bundesrepublik ein neues Kapitel der Mißachtung seiner Grundrechte aufgeschlagen: Die Bundeswehr beruft Oliver auf der Grundlage der NVA-Musterung von 1987 für den 3. Januar 1994 zum Grundwehrdienst ein. Er bemüht sich - unter Hinweis auf seine politische Verfolgung und die verbüßte Haftstrafe - um die Aufhebung der Einberufung, bekräftigt wiederum seine Verweigerung. Vergeblich. Er gilt nach Wehrstrafgesetz als fahnenflüchtig und wird schließlich mit Haftbefehl gesucht.

Als Oliver am 27.11.95 auf dem Flughafen Frankfurt/Main eintrifft, wird er festgenommen. Die fast drei Monate bis zur Hauptverhandlung muß er - trotz angebotener Bürgschaft seiner Großeltern und vielfältiger Proteste von Unterstützer/innen - in Untersuchungshaft verbringen. Zu groß sei die Fluchtgefahr, lautet die Begründung der Behörden.

Zur Verhandlung am 22.1.1996 vor dem Amtsgericht Tiergarten kann sein Verteidiger nach Akteneinsicht bei der Gauck-Behörde Vermerke beibringen, die Olivers frühere Verweigerung gegenüber dem Wehrkreiskommando Berlin belegen. Eine Verfügung des Frauenministeriums vom Juni 1991 besagt, daß Wehrpflichtige, die in der DDR den Dienst mit der Waffe verweigert und vor den bundesdeutschen Behörden erklärt haben, daß sie noch immer verweigern wollen, als anerkannte Kriegsdienstverweigerer zu behandeln sind. Deshalb entbehre Olivers Einberufung jeglicher rechtlicher Grundlage. Nicht nur dies, sondern auch die Geschichte von Olivers politischer Verfolgung ignoriert der Richter und verurteilt ihn wegen vollendeter Fahnenflucht zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

In der Berufungsverhandlung am 30. Oktober letzten Jahres vor dem Landgericht Berlin erfährt die Tatsache, daß Olivers Einberufung unrechtmäßig ist, zwar juristische Würdigung - das Gericht stellt aber fest, er selbst habe dies nicht gewußt und sich somit des "untauglichen Versuchs der Wehrdienstverweigerung" strafbar gemacht. Das soll heißen, er hat sich dem Wehrdienst in dem "falschen Wissen" entzogen, sich einer Straftat - der Fahnenflucht - schuldig zu machen. Dieser Versuch einer Straftat ist strafbar, obwohl tatsächlich keine Straftat vorliegt.

(Diese Paragraphenschinderei ist nicht etwa das Hirngespinst überspannter, militär-allergischer Illoyaler; sie ist bittere Realität.)

Das Landgericht bleibt bei dem bereits im Januar festgelegten Strafmaß von drei Monaten auf Bewährung.

Im Revisionsverfahren am 28. Mai dieses Jahres erklärt der dritte Strafsenat des Kammergerichts in Berlin den Tatvorwurf der versuchten Fahnenflucht für juristisch nicht haltbar und hebt das Urteil des Landgerichts auf. Für die erlittene Untersuchungshaft spricht es Oliver eine Entschädigung zu.

 

Sabine Schaaf

illoyal@Kampagne.DE