illoyal - Journal für Antimilitarismus
Am 19. November 1996 verurteilte mich das Landgericht Hildesheim in der Berufungsverhandlung zu 7 Monaten Knast ohne Bewährung, wobei drei mal 21 Tage abgesessener Bundeswehr-Arrest angerechnet wurden. Mein Anwalt faßte den Verlauf des Verfahrens in seinem Plädoyer treffend zusammen: "Genauso würde ich mir ein Militärgericht vorstellen". Meine Revision wurde vom Oberlandesgericht Celle als "offensichtlich unbegründet" verworfen. Staatsanfall Hummelsiep wollte die Haft dann absolut nicht bis zur Entscheidung über die von mir eingelegte Verfassungsbeschwerde aufschieben. Eine einstweilige Anordnung hiergegen lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. So begab ich mich am 14. Mai 1997 in den Burgdorfer Knast, eine Anstalt des offenen Vollzugs. Die Gefangenen können sich tagsüber auf dem Gelände bewegen. Nachts werden die einzelnen Häuser abgeschlossen, die Fenster haben keine Gitter. Wöchentlich gibt es 2 1/2 Stunden Gelegenheit, Besuch zu empfangen, und fast täglich Gelegenheit zum Einkauf. Vier Telefonzellen stehen den Gefangenen zur Verfügung. Dreimal täglich ist "Zählung"; die Gefangenen müssen sich vor ihre Zellentür stellen, und der Wärter zählt durch. In den Zellen wird auf quasimilitärische "Ordnung und Sauberkeit" geachtet. Die Gefangenen haben verstärkte Angst vor einem "Abschuß" in den geschlossenen Vollzug und legen ein erschreckendes Maß an vorauseilendem Gehorsam an den Tag. Hierdurch verwöhnt halten die Wärter schon das kleinste Anzeichen einer eigenen Meinung für etwas ähnliches wie Hochverrat. Als jemand einen Brief "an den politischen Gefangenen Heiko Thiele" schrieb, hieß es, politische Gefangene gäbe es hier nicht und beim nächsten Mal würde so ein Brief zurückgeschickt. Für Gefangene besteht Arbeitszwang. Als ich anmerkte, nicht zu "Arbeitslager", sondern zu "Freiheitsstrafe" verurteilt zu sein, wurde mir gleich mit einem Disziplinarverfahren gedroht. Da mir zugesichert wurde, nach 4 Wochen Freigang zur Uni zu bekommen, kam ich dem Arbeitszwang nach. Ich mußte für einen Betrieb Papphüllen falten. Für die stumpfsinnige Arbeit gibt es lächerliche 10 DM/Tag. Schließlich kam, was mir einige Mitgefangene schon ausgiebig orakelt hatten. Am 5. Juni wurde mir erklärt, ich sei für den offenen Vollzug nicht mehr geeignet, da ich zu langsam arbeite und meinen Mitgefangenen ein schlechtes Vorbild abgäbe. Sie brachten mich ins Transporthaus der JVA Hannover, wo ich täglich 23 Stunden eine ziemlich eklige Zelle auch noch mit einem alten Nazi teilen mußte. Am 10. Juni kam ich dann in den geschlossenen Vollzug nach Uelzen. Der Knast ist mit einer 5 Meter hohen Mauer plus Natodraht gesichert. Es gibt im Monat nur einmal Besuch und ebensooft begrenzten Einkauf. Das Telefonieren ist auf dreimal pro Woche unter Aufsicht beschränkt. Es gibt eine Stunde Hofgang, nachts sind die Zellen abgeschlossen. Da hier "Wohngruppenvollzug" ist, können sich die Gefangenen in den Häusern bewegen. Der sehr nervige Umstand, wegen jeder Kleinigkeit einen Antrag schreiben zu müssen, nahm hier noch zu. Der Knast umfängt einen ständig, mensch ist ihm ausgeliefert. Viele SchließerInnen geben sich größte Mühe, das zu zeigen. Auch hier waren viele Ex-Soldaten und dementsprechende Diskussionen. Einer meinte z. B., er sei 13 Jahre beim Bund gewesen und hätte sich auch nie in Kriege einplanen lassen - also könne ich das ja wohl nicht von Zivis behaupten. Das Verhältnis der Gefangenen untereinander ist meist gespannt und distanziert. Schließlich lebt mann zwangsweise auf engstem Raum zusammen. Ich hatte zum Glück eine Einzelzelle und konnte überraschenderweise erwirken, daß ich, statt zu arbeiten, eine Hausarbeit für die Uni anfertigen konnte. Trotz negativer Stellungnahmen von Staatsanfall und Burgdorfer Knast verfügte das Gericht meine 2/3-Entlassung zum 30. Juli. Der Staatsanfall legte hiergegen zwar sofortige Beschwerde mit aufschiebender Wirkung ein. Diese zog er jedoch am 1. August zurück, so daß ich einen Tag nach dem 2/3 Termin die Freiheit wiedererlangte. Die restlichen 2 1/2 Monate sind auf drei Jahre (!) zur Bewährung ausgesetzt.
|