illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 2 Winter 98

Bewegung in der Alpenfestung

Bild Wenn in der Schweiz jemand mit einem Gewehr in der Hand eine Bank betritt, handelt es sich in den seltensten Fällen um einen Banküberfall. Vielmehr um einen Soldaten, der auf dem Weg zum Militärdienst mal eben an sein Konto will. Manchmal rufen irritierte Passanten deswegen die Polizei, aber an sich weiß man Bescheid: Der Schweizer Soldat ist immer Soldat, und er ist immer bewaffnet - das schweizerische Wehrsystem ist einzigartig in Europa.

Der Wehrdienst wird nicht an einem Stück geleistet, sondern in der Regel über 20 Jahre hinweg. Am Anfang steht die "Rekrutenschule" (RS), in der 100 Tage lang die elementaren Grundregeln der Wehrfähigkeit vermittelt werden. Damit die Schweizergarden danach nicht in bürgerliche Behäbigkeit abgleiten, wird die Schule alle zwei Jahre für jeweils 20 Tage wiederholt - und das zehnmal. Wer Pech hat und zu gut ist, muß Unteroffizier werden und 160 Tage länger dienen, rund ein Drittel der Rekruten ist davon betroffen. In Jahren ohne Wiederholungskurs ist ein Schießlehrgangstag angesagt. Bevorzugt in der warmen Jahreszeit wird an Samstagen an allen Ecken und Enden der Schweiz fleißig geballert. Bis zum Ende der Wehrpflicht - mit 42 - bleibt das Gewehr im Besitz des Milizen.

Kriegsdienstverweigerung war bis 1996 ein Straftatbestand. Das schweizerische Militär hat eine eigene Gerichtsbarkeit, der sich bis zu 800 Verweigerer pro Jahr stellen mußten. Sie kassierten Haftstrafen von vier bis zwölf Monaten. Wer die RS absolviert hatte, aber Wiederholungs- und Schießkurse verweigerte, verbrachte eben mehrere Wochen jährlich im Gefängnis. Eine Wende leitete die Volksabstimmung für die Abschaffung der Armee ein: Sensationelle 37,3 Prozent der SchweizerInnen votierten 1989 für die Initiative. Danach setzte eine Liberalisierung der Strafpraxis ein: In manchen Kantonen wurde der Vollzug der Haftstrafen ausgesetzt, die Strafen konnten in Halbfreiheit abgesessen werden oder die "Straftäter" mußten Arbeitsleistungen vollbringen. 1992 wurde in der Schweizerischen Verfassung die Einrichtung eines zivilen Ersatzdienstes vorgesehen, seit 1. Oktober 1996 wird diese Bestimmung umgesetzt. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, stellt einen Antrag auf Zulassung zum Zivildienst. Ein mehrseitiger Lebenslauf, eine ausführliche Begründung und ein Strafregisterauszug sind dabei notwendig. Der Antrag wird von einer dreiköpfigen, zivilen Kommission bearbeitet, die in das Wirtschaftsministerium integriert ist. Diese Kommission forscht in einer (obligatorischen) mündlichen Anhörung nach dem Vorhandensein einer schweren Gewissensnot und insbesondere nach einer "Kohärenz von Denken und Handeln". Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellten rund 2.200 Wehrpflichtige einen Antrag, 84 Prozent von ihnen wurden positiv beschieden. Vertreter des Ministeriums betonen allerdings, man sei bisher "großzügig" gewesen und habe sich nur eindeutige Fälle vorgenommen, ein Fallen der Anerkennungsquote ist damit abzusehen. Die Rechtsmittel bei Ablehnungen sind rasch erschöpft: Den Widerspruch bearbeitet eine andere Kommission im gleichen Ministerium. Danach ist Schluß, Gerichte können nicht angerufen werden. Anträge können erst nach der Musterung, dann aber jederzeit gestellt werden. Befinden sich Antragsteller gerade in der RS, wird der Antrag innerhalb von zwei Wochen entschieden, sonst kann bis zu einem Jahr vergehen. Die Verweigerung der Musterung bleibt strafbar und wird von Militärgerichten geahndet.

Der Zivildienst dauert 450 Tage und damit eineinhalbmal länger als der normale Wehrdienst. Er wird in drei Etappen über mehrere Jahre verteilt hauptsächlich in Pflegeeinrichtungen und in der Land- und Forstwirtschaft abgeleistet. Arbeitsmarktneutralität ist dabei vorgesehen, es zeigen sich jetzt aber schon Tendenzen, wonach der Einsatz von Zivis die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erschwert.

Der "Blaue Weg"

Wesentlich beliebter ist allerdings ein anderer Weg, den Militärdienst zu umgehen: die Ausmusterung, wegen der blauen Abzeichen der Militärärzte als "Blauer Weg" bekannt. Schweizer Wehrpflichtige scheinen in unglaublichem Grade psychotisch zu sein: Von 33.000 Gemusterten wurden 1996 13.000 als untauglich aussortiert, davon 20 Prozent aus psychiatrischen Gründen. Von 870.000 Männern im wehrdienstpflichtigen Alter gelten 290.000 als untauglich.

Was allerdings seinen Preis hat: Wer ausgemustert, frei- oder zurückgestellt ist, hat eine Wehrersatzsteuer zu berappen. Die beträgt immerhin zwei Prozent des Nettolohnes, mindestens SFr 150,- für jedes Jahr, in dem mann der Wehrpflicht nicht nachkommt.

Mit der Einführung des Zivildienstes ziehen härtere Zeiten für Totalverweigerer auf: Im Oktober 1997 wurde ein Pfarrer, der sich geweigert hatte, seine restlichen 52 Tage Militärdienst zu leisten, vom zuständigen Militärgericht zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Einen Zivildienst-Antrag hatte er nicht gestellt, da auch der Zivildienst eine Form der Wehrpflichterfüllung sei. Bislang erhielten Verweigerer in der Regel nur solche Haftstrafen, die ihrer restlichen Dienstzeit entsprachen.

Zivildienstleistende gelten, im Unterschied zu Kriegsdienstverweigerern, keineswegs als "Drückeberger" (ein kleiner, aber feiner Unterschied: Offiziell gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung, sondern nur auf Zulassung zum Zivildienst). Viele SchweizerInnen dürften allerdings von den Begrifflichkeiten verwirrt sein und Zivildienst mit dem Zivilschutz verwechseln. Das gibt es in der durchmilitarisierten Schweiz nämlich auch noch: Im Alter von 20 bis 52 Jahren (für Wehr- und Zivildienstleistende zwischen 42 und 52) ist jeder Mann, auch der ausgemusterte, verpflichtet, im Zivilschutz zu arbeiten. Zwei bis drei Tage pro Jahr werden Sturmschäden beseitigt oder die weitverbreiteten Luftschutzbunker instandgehalten.

Bei allen Mängeln: Die Einführung des Zivildienstes stellt eine bedeutende Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Schweiz dar. Für die antimilitaristischen Organisationen geht es jetzt darum, die Anerkennungsmodalitäten zu verbessern, vor allem die Gewissensprüfung abzuschaffen. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee plant derweil den zweiten Streich: Im kommenden März wird erneut eine Volksinitiative lanciert mit dem Ziel, die Bundesverfassung zu ändern, deren Artikel 17 dann lauten soll: "Die Schweiz hat keine Armee." Innerhalb von 18 Monaten nach Lancierung müssen 100.000 Unterschriften gesammelt werden, anschließend wird die Initiative vom Bundesrat geprüft. Die Abstimmung dürfte dann ungefähr im Jahr 2003 stattfinden. Den auch in der Schweiz laufenden Diskurs über Sicherheit und politische (In- )Stabilität als Bedrohungsfaktoren greift die GSoA in ihrem Sinne auf: Mit einer zweiten Initiative "Solidarität schafft Sicherheit: Für einen freiwilligen zivilen Friedensdienst" macht sie klar, was nach der Abschaffung der Armee zu geschehen hat.

Frank Brendle

Kontakt:
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Gruppe für eine Schweiz ohne Armee
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