illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 2 Winter 98

Einberufen? Kriegsdienst verweigern!

Die Anhörung vor dem Ausschuß

Junge Männer kümmern sich leider manchmal erst dann um ihre Wehrpflichtangelegenheiten, wenn die Einberufung vorliegt. Kriegsdienstverweigerung ist jedoch auch dann noch möglich.

Der formelle Antrag

"Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst nach Art. 4. Abs. 3.Satz 1 aus Gewissensgründen. Ich bitte um beschleunigte Bearbeitung meines Antrags, da ich zum (Datum) einberufen bin, sowie um Entscheidung nach Aktenlage." Der Zusatz, daß der Antrag beschleunigt bearbeitet werden soll, soll dafür sorgen, daß er noch vor dem Einberufungstermin bearbeitet wird. Wird der Antrag erst später bearbeitet, muß der Antragsteller zum Einberufungstermin in der Kaserne erscheinen und die Grundausbildung mit Einschränkungen (eventuell waffenloser Dienst, der eigens beantragt werden muß) über sich ergehen lassen. Nichtantritt zum Dienst kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Antrag muß mit einer ausführlichen Begründung (etwa 4 Schreibmaschinenseiten, besser mehr), einem ausführlichen Lebenslauf und einem Führungszeugnis (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde) vervollständigt werden. Alle Unterlagen sollten per Übergabe- Einschreiben mit Rückschein an das zuständige Kreiswehrersatzamt (KWEA) geschickt werden.

Die Begründung

Die Begründung muß Ausführungen darüber enthalten, warum man mit der Antragstellung bis zur Einberufung gewartet hat. Weitere wichtige Punkte sind die Auseinandersetzung mit dem eigenen Gewissen, warum man als KDVer Gewalt ablehnt, die Auseinandersetzung mit dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr, die Auseinandersetzung mit Krieg im allgemeinen und Selbstverteidigung. Es kann sich positiv auswirken, wenn der KDVer seine Bereitschaft zum Zivildienst erklärt. Jeder sollte bei diesen Ausführungen darauf achten, daß sie Bezug zu eigenen Erfahrungen haben. Wenn man als Kriegsdienstverweiger Gewalt ablehnt, sollte man persönliche Erlebnisse und eigene Erfahrungen wiedergeben, wie Konflikte bearbeitet wurden. Der Antrag wird im KWEA bearbeitet. Falls nicht nach Aktenlage entschieden wird, kommt es zur Anhörung vor dem Ausschuß für Kriegsdienstverweigerer. Hat der KDVer die Formalitäten erfüllt, bekommt er vom KWEA einen Termin für das mündliche Verfahren. Manchmal kommt der Termin bereits, wenn ein KDVer den formellen Antrag gestellt, aber noch nicht vervollständigt hat. Nun ist Eile geboten, denn spätestens zum Termin müssen alle Unterlagen (Begründung, Lebenslauf, Führungszeugnis) vorliegen. Fehlen Unterlagen, wird man abgelehnt, kommt man zu spät zum Termin, wird auch abgelehnt.

Der KDV-Ausschuß und das mündliche Verfahren

Der Ausschuß für Kriegsdienstverweigerung besteht aus drei Mitgliedern. Der oder die Ausschußvorsitzende ist festangestellte/r MitarbeiterIn des KWEA. Die zwei BeisitzerInnen sind ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die für die Sitzungen berufen werden. Hier benötigt man große Überzeugungskraft. Jeder KDVer, der zu einer Ausschußverhandlung geladen wird, hat das Recht einen Beistand mitzubringen. 1) Der Beistand kann Ausführungen des Antragstellers ergänzen und korrigieren, oder bei Fangfragen der Ausschußmitglieder intervenieren.

Der Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren beginnt mit der Überprüfung der Personalien und der Personalakte. Zuerst muß der Antragsteller Lebenslauf und Begründung vorlesen (am besten zu Hause üben). Während der gesamten Prozedur können die Ausschußmitglieder unterbrechen und Fragen stellen. Man muß also darauf achten, daß die Begründung schlüssig ist und keine Fragen offenläßt. Danach können weitere Fragen gestellt werden. Der KDVer muß versuchten, immer beim Thema zu bleiben. Im Vordergrund steht, daß man aus Gewissensgründen nicht in der Lage ist, einen Menschen zu töten. Wer vom Thema abweicht und beispielsweise von seinem Haustier, das nach der Einberufung alleine ist, erzählt oder daß er seine Wohnung verlieren könnte, wird abgelehnt. Nach ungefähr einer Stunde werden Antragsteller und Beistand aus dem Verhandlungszimmer hinausgeschickt, und es findet eine geheime Beratung über den Antrag statt. Wenn man als KDVer abgelehnt wird, sollte man sofort mündlich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und dies auch protokollieren lassen. Der Antrag wird an die nächste Instanz, die zuständige Wehrbereichsverwaltung., weitergeleitet. Der Antragsteller sollte bei dieser Instanz alle Ablehnungsgründe zu entkräften versuchen und seine Begründung - falls nötig - ergänzen. 2)

Grundsätzlich gilt: Immer eine gute Beratungsstelle aufsuchen, eventuell mehrmals die Begründung durchsprechen und überarbeiten!

Michael Behrendt

























































1) Beistand kann zum Beispiel Mutter, Vater, Geschwister, Freund oder Freundin oder PfarrerIn sein, kurz: eine Vertrauensperson des Antragstellers.














2) Das KWEA muß das Protokoll der Anhörung zusenden. Man muß unbedingt auf alle Ablehnungsgründe eingehen, die in diesem Protokoll genannt sind.

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