illoyal - Journal für Antimilitarismus
Die Geheimsekte Aum Shinrikyo ("Höchste Wahrheit") verübte
am 20.3.1995 einen Terroranschlag auf die Untergrundbahn von Tokio.
Sektenmitglieder hatten das Giftgas Sarin in der Untergrundbahn
freigesetzt. Zwölf Menschen starben, 5500 wurden verletzt.
Vermutlich hatte die Aum-Sekte auch einen Anschlag mit todbringenden Viren erwogen. 1992 waren Sektenführer Shoko Ashara und 40 seiner Anhänger nach Zaire gereist, wo kurz zuvor das tödliche Ebola-Virus aufgetreten war.1) Viren eignen sich als biologische Waffen, da gegen sie kein Antibiotikum hilft und in den seltensten Fällen wirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen. Bakterien wie z.B. Bacillus anthracis, oder Yersinia pestis sind aber ebenfalls als biologische Waffen geeignet. Yersinia pestis ist der Erreger der Beulenpest, die im 14. Jahrhundert einen großen Teil der Bevölkerung Europas dahinraffte. Der Milzbranderreger Bacillus anthracis, kann die Atemwege, den Darm und die Haut befallen. Unbehandelt verläuft Milzbrand meist tödlich. Auch Giftstoffe, die von Bakterien oder anderen Organismen gebildet werden, rechnet man zu den biologischen Waffen. Das Bakterium Clostridium botulinum scheidet beispielsweise Giftstoffe aus, die nach Einatmen oder Verzehr Atemlähmung und den Tod durch Ersticken bewirken.2)
Biologische Waffen wurden lange nicht als ernstzunehmende Bedrohung angesehen. Das hat sich im Zeitalter der Biotechnologie und der Gentechnik grundlegend geändert. Forscher des schwedischen Verteidigungsministeriums haben 1988 vorgeführt, wie man in der gentechnischen Retorte bösartige Bakterien erzeugen kann.3) Sie hatten dem relativ harmlosen Bakterium Yersinia pseudotuberculosis zwei Gene entfernt und damit einen neuartigen gefährlichen Erreger geschaffen. Auf gentechnologischem Wege kann man nicht nur neuartige todbringende Erreger erzeugen, man kann auch bekannte Erreger wie z.B. Yersinia pestis so verändern, daß die zur Verfügung stehenden Antibiotika und Impfstoffe keinerlei Wirkung mehr zeigen. 1972 hatten 113 Staaten das seit 1975 gültige Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung biologischer Waffen, die sogenannte Biowaffen-Konvention, geschlossen. Bis Januar 1997 hatten 140 Staaten die Biowaffen-Konvention ratifiziert, weitere 18 Staaten hatten das Abkommen zwar unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Die Biowaffen-Konvention hat zwei gravierende Schwachstellen. Zwar verbietet das Abkommen die Entwicklung, die Herstellung und Lagerung biologischer Waffen für offensive Zwecke. Andrerseits erlaubt das Abkommen aber die Entwicklung, Herstellung und Lagerung von biologischen Waffen "für defensive Zwecke", das heißt im Rahmen von Forschungsprojekten zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen gegen eben diese Waffen. Die Biowaffen-Konvention enthält des weiteren keine Bestimmungen, die festgelegen, wie kontrolliert werden soll, welche Staaten sich an das Abkommen halten und welche nicht. Die Unterzeichnerstaaten der Biowaffen-Konvention haben sich bisher nicht auf wirksame Verifikationsmaßnahmen einigen können. Andere Rüstungskontrollabkommen wie z.B. der Atomwaffensperrvertrag oder die Chemiewaffen-Konvention enthalten dagegen strikte Verifikationsbestimmungen. Bislang wurden vier sogenannte Überprüfungskonferenzen abgehalten, um die Biowaffen-Konvention zu stärken. Auf der dritten derartigen Konferenz 1991 wurde eine Gruppe von Regierungsexperten eingesetzt, die Überprüfungsmaßnahmen vorschlagen sollte. Diese Expertengruppe hatte im September 1994 ihre Arbeit abgeschlossen. Es wurden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die von Austauschbesuchen bis zur kontinuierlichen Überwachung von kommerziellen und nichtkommerziellen Forschungslaboratorien reichen. Die Vertragsstaaten der Biowaffen-Konvention setzten im September 1994 eine weitere Gruppe von Regierungsexperten ein, mit dem Ziel, die Verifikationsfrage nunmehr vertraglich zu regeln. Diese zweite Expertengruppe hat im Juli letzten Jahres Verhandlungen über einen konkreten Vertragstext aufgenommen. Auf der Basis dieses Vertragstextes soll im kommenden Jahr ein Zusatzprotokoll zur Biowaffen-Konvention verabschiedet werden, das die Verifikationsfrage verbindlich regelt. Der Abschluß eines Zusatzprotokolls zur Überprüfung wird zähe Verhandlungen erfordern. Das liegt vor allem daran, daß viele Entwicklungsländer einem solchen Protokoll nur dann zustimmen werden, wenn im gleichen Atemzug Maßnahmen zur Stärkung des Artikels X der Biowaffen-Konvention verabschiedet werden. Artikel X der Biowaffen-Konvention fordert die Vertragsstaaten auf, biologisches Material, Wissen und Technologie für friedliche Zwecke auszutauschen und die Biowaffen-Konvention so zu handhaben, daß sie die wirtschaftliche Entwicklung nicht behindert. Aber auch seitens der Industriestaaten gibt es Widerstände gegen ein Verifikationsprotokoll. So wehrt sich beispielsweise die amerikanische Pharma-Industrie gegen Inspektionen ihrer Forschungslaboratorien, da sie die Offenlegung von Forschungs- und Entwicklungsgeheimnissen fürchtet. Daß die Militärs keinerlei Aussagen über die Art und den Umfang ihrer Biowaffen-Forschung machen wollen, versteht sich von selbst. Uwe Marx
1) Die japanische Polizei hat bei der Durchsuchung des Hauptquartiers
der Aum Sekte ein Labor entdeckt, das in der Lage war Anthray-Bakterien
und Botulinum-Gifte herzustellen.
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