illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 4 Sommer 98

Gesetz aus der Mottenkiste

1. Akt

1995 und 1996: Detlev Beutner und Rainer Scheer, verurteilte Totale Kriegsdienstverweigerer, verteidigen zwei Antimilitaristen in deren Strafprozessen wegen "Dienstflucht" und "Fahnenflucht" vor Gericht. Grundlage: §138 Abs. 2 StPO, wonach auch Nichtjuristen vor Gericht als Verteidiger zugelassen werden können, vorausgesetzt die angeklagte Person wünscht es, die benannten Verteidiger wünschen es, und das zuständige Gericht stimmt zu.

Akten

Die beiden zugelassenen Verteidiger erheben Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsgericht Braunschweig, da Akten, die die jeweiligen Fälle betreffen, "verloren"gegangen sind und nach deren Wiederauffindung die Geschäftsstelle des Amtsgerichts das Anfertigen von Kopien aus den Akten verweigert.

Personalakt

Der Präsident des Braunschweiger Amtsgerichts, Brackhahn, wendet sich höchstpersönlich an die Staatsanwaltschaft und fordert diese auf, dem Verdacht nachzugehen, daß Detlev und Rainer "unerlaubte Rechtsberatung" betrieben. Begründung: "Offenbar gelten sie in Kreisen Betroffener als besonders sachkundig. Es liegt daher nahe, daß sie bei sich bietender Gelegenheit wieder zur Übernahme einer Verteidigung bereit sein werden." Die Wohnungen der beiden werden durchsucht, Ordner mit Unterlagen zur Totalen Kriegsdienstverweigerung (TKDV) und weiterem Schriftverkehr beschlagnahmt.

Ex-Akt

Das "Rechtsberatungsgesetz" stammt aus dem Jahre 1935. Das Gesetz besagt, daß nur solche Personen Rechtsberatung ausüben dürfen, die einer Rechtsanwaltskammer angehören. Eingeführt wurde es, um jüdischen Rechtsanwälten die Existenzgrundlage zu nehmen und sie aus dem gesellschaftlichen Leben herauszudrängen. Gleichzeitig wurden jüdische Anwälte aus den Rechtsanwaltskammern hinausgeworfen. Alle anderen niedergelassenen Rechtsanwälte profitierten von dieser antisemitischen Maßnahme, weil damit unliebsame Konkurrenz aus dem Wege geräumt wurde. Auch andere politisch unerwünschte Personen bekamen die Konsequenzen dieses Gesetzes zu spüren.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Gesetz nach Streichung der jüdische Personen betreffenden Passagen noch immer und dient heute noch dazu, wirtschaftliche Interessen von AnwältInnen zu sichern.

2. Akt

Im August 1996 wird Detlev und Rainer ein Bußgeldbescheid von je DM 1.660 zugestellt. Grund: "unerlaubte Rechtsberatung in fünf Fällen". Über die besagten zwei Fälle hinaus wurden sie nämlich von weiteren TKDVern als Verteidiger gewählt, von den Gerichten jedoch nicht zugelassen. Die Bußgelder werden verhängt, obwohl nach dem Rechtsberatungsgesetz der "erfolglose oder steckengebliebene Versuch" einer "unerlaubten Rechtsberatung" nicht strafbar ist und obwohl es sich in den ersten beiden Fällen nicht um "unerlaubte Rechtsberatung" gehandelt haben kann - schließlich wurde ihre Zulassung von Gerichten geprüft.

Strafakt

Die Akten der Strafverfahren, in denen die beiden TKDVer als Verteidiger agiert haben bzw. dies beantragt hatten, befinden sich weiterhin in den Händen des Amtsgerichts. Die Strafvollstreckung gegen die von ihnen verteidigten TKDVer kann deshalb nicht weiterbetrieben werden. Um Reibungslosigkeit in der Rechtspflege scheint es also nicht zu gehen.

Haupt- und Staatsakt

Zum Prozeß kam es, weil Rainer und Detlev gegen den Ordnungsstrafbescheid Widerspruch einlegten. Vor Gericht wurde ihnen vorgeworfen, die Rechtsberatung "geschäftsmäßig" zu betreiben. Zu ihrem Erstaunen erfuhren die Angeklagten, daß "Geschäftsmäßigkeit" nicht dadurch gegeben sei, daß die Rechtsberatung mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sei, sondern dadurch, daß sie wiederholt und mit Sachkenntnis betrieben werde. Beide Totalverweigerer leugneten nicht, anderen TKDVern mit Informationen und vor Gericht geholfen zu haben.

Ein ganzes Netz von Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerer steht seit mehr als 25 Jahren Betroffenen zur Verfügung, ohne daß die Sachkundigen eine amtliche Erlaubnis dazu haben. Die meisten Ratsuchenden benötigen Hilfe bei der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe nach Grundgesetz Art. 4 Abs. 3., um anschließend Zivildienst zu leisten.

Im Kern tun diese Beratungsstellen nichts anderes als Detlev und Rainer es getan haben, mit einer Ausnahme: Sie arbeiten indirekt und ungewollt dem Staat zu, der Zivildienstleistende verplant. Detlev und Rainer indes haben solchen Männern geholfen, die in keiner Weise an Kriegsdiensten beteiligt sein wollen. Dies, also Totalverweigerung, gilt als Straftat. Da nicht einmal das Rechtsberatungsgesetz untersagt, Straftäter im Nachhinein zu beraten, kann das Vorgehen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen die beiden Antimilitaristen nur politisch gedeutet werden.

Vorletzter Akt

Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft erklärte zum Verfahren "Die Verteidigung in Straffällen soll Sache der Rechtsanwälte bleiben." Allenfalls bei Ordnungswidrigkeiten sollten Privatpersonen beraten. Das geht so jedoch nicht einmal aus dem NS-Rechtsberatungsgesetz hervor. Das Rechtsberatungsgesetz kennt drei schutzwürdige Güter: die Würde des Gerichts, die Interessen von Angeklagten ("Verbraucherschutz"), die Interessen der RechtsanwältInnen. Da Gerichte Rainer und Detlev als Verteidiger zugelassen haben und die Angeklagten selbst den Rat der beiden gewünscht hatten, könnte - wenn überhaupt - nur das Interesse von AnwältInnen durch ihre Tätigkeit tangiert sein. Gerade das verneinte nun die Richterin Quade-Poley. Die Würde des Gerichts und die Interessen der Angeklagten wären betroffen, wenn zwei TKDVer andere TKDVer verteidigen würden, da die Sachkunde der beiden Verteidiger möglicherweise nicht ausreiche. Deshalb wurden Detlev und Rainer zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt DM 2.600,- verurteilt.

Aktennotiz

Helmut Kramer, der Verteidiger von Detlev und Rainer, ein pensionierter Richter am Braunschweiger Oberlandesgericht, gab zu Protokoll, jahrzehntelang gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen zu haben, etwa indem er den Angehörigen von Opfern des NS-Staats mit juristischem Rat zur Seite stand. Auf seine Selbstanzeige hat das Braunschweiger Gericht bisher nicht reagiert. Weitere 60 Einzelpersonen haben sich jetzt selbst wegen Rechtsberatung in insgesamt mehreren tausend Fällen angezeigt, darunter zahlreiche Beratungsstellen der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen bundesweit.

Vorläufig letzter Akt

Am 23. Juni sollte Detlev Beutner erneut einen TKDVer, Torsten Froese, verteidigen, diesmal zusammen mit Jörg Eichler aus Dresden. Ein entsprechender schriftlicher Antrag wurde abgelehnt, die Antragsteller seien dem Gericht nicht bekannt. Eine erneute Antragstellung im Gerichtssaal - prinzipiell möglich - wurde gar nicht erst zugelassen. (Kurzbericht über den anschließenden Tumult in den News).

Ulrike Gramann



Kontakt
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