illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 4 Sommer 98

Gerichtsbekannt: Zivildienst ist Kriegsdienst

Nachdem am 8. Februar 1996 der Prozeß gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Volker Wiedersberg vor dem Amtsgericht Potsdam auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden war, vergingen mehr als zwei Jahre, ehe erneut verhandelt wurde.Die Fortsetzung der Hauptverhandlung fand am 29. Mai dieses Jahres statt.

Rückblende

Volker Wiedersberg hat schon in der DDR den Kriegsdienst total verweigert. Allen Benachteiligungen zum Trotz hatte er bereits als Schüler der 9. Klasse aus pazifistischer Überzeugung nicht am obligatorischen Wehrlager teilgenommen, später Eingaben gegen Herstellung und Verkauf von Kriegsspielzeug geschrieben, als Mitglied des "Freundeskreises Wehrdiensttotalverweigerer" hatte er Kriegsdienstverweigerer beraten und sich darüber hinaus auch an Protestaktionen gegen die Inhaftierung westdeutscher Totalverweigerer beteiligt.

1987 als Bausoldat gemustert, erklärte er am 1. September 1989 gegenüber dem Wehrkreiskommando und dem DDR-Verteidigungsminister seine totale Kriegsdienstverweigerung.

Am 26.3.1993 wurde Volker - mittlerweile Bundesbürger - zum Zivildienst beim Grünflächenamt Potsdam einberufen. Da er diesem Einberufungsbefehl nicht folgte, stand er am 8. Februar 1996 wegen eigenmächtigen Fernbleibens vom Zivildienst vor Gericht.

Kurzer Prozeß

Gemeinsam mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, hatte Volker Wiedersberg extra für dieses Verfahren ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtsexperten Dr. Manfred Baldus (Hamburg) zur "Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht" eingeholt. Der Gutachter kommt darin u.a. zu dem Ergebnis, daß die Wehrpflicht das Grundrecht aller wehrpflichtigen Soldaten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränkt und daß eine Wehrpflichtigenarmee zum Zwecke der Landesverteidigung heute nicht mehr erforderlich ist.1)

RA Kaleck stellte daher zu Prozeßbeginn den Antrag, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, ob die Wehrpflicht (noch) verfassungsgemäß ist. Nur so könne klargestellt werden, ob Volker überhaupt für seine Totalverweigerung bestraft werden darf.

Der Richter, offensichtlich durch den Antrag und das umfangreiche Gutachten überfordert, gab dem Antrag statt...

Nach gut zwei Jahren faßte die inzwischen mit dem Fall betraute Richterin Frau Franke im April 1998 den knappen Beschluß: "Das Gericht hält das Wehrpflichtgesetz nicht für verfassungswidrig. Auf die Rechtsauffassung des Angeklagten und der Verteidigung kommt es nicht an." Keine Begründung.

Offenkundig

Beim zweiten Hauptverhandlungstermin am 29. Mai 1998 mußte sich Frau Franke dann zwar den Vorwurf anhören, das Gericht habe sich über die Argumentation des Gutachtens wie des Antrags hinweggesetzt - ein neuerlicher Antrag des Verteidigers, das Verfahren auszusetzen und dem Gericht so Gelegenheit zur Beschäftigung mit den essentiellen Prozeßunterlagen zu geben, wurde jedoch gleich zu Beginn zurückgewiesen.

Im Zusammenhang mit seinem Vortrag zur Beweisaufnahme stellte Volker Wiedersberg einen Beweisantrag zur oft, vor allem auch durch Gerichte geleugneten Tatsache, daß Zivildienstleistende fest in militärische Strukturen eingebunden sind und im Verteidigungsfall zu kriegsunterstützenden und kriegsermöglichenden Einsätzen verpflichtet werden können. Es wurde beantragt, dazu als Sachverständigenzeugen den Präsidenten des Bundesamtes für den Zivildienst sowie den Bundesbeauftragten für den Zivildienst zu laden und ein militärwissenschaftliches Sachverständigengutachten einzuholen.

Nach einer Beratungspause kam die überraschende Reaktion des Gerichts, die nicht nur die Laien im Saal in zweifelndes Staunen versetzte. Die Richterin lehnte den Beweisantrag mit der Begründung ab, die darin vorgebrachten Tatsachenbehauptungen seien "offenkundig" und bedürften keines durch kompetente Zeugen oder Gutachten zu erbringenden Beweises! Das hörten (fast) alle gern. Es bleibt zu hoffen, daß sich andere Gerichte dieser Rechtsauffassung anschließen; dies wäre ein beachtlicher Erfolg für die Argumente Totaler Kriegsdienstverweigerer.

Nach einem beeindruckend engagierten Plädoyer des Verteidigers auf Freispruch konnte sogar der Staatsanwalt in seinem Schlußvortrag nicht umhin anzuerkennen, daß Volker Wiedersberg "sehr anschaulich und eindrücklich seinen Werdegang und seine Motivationslage" für seine "bewußt getroffene Entscheidung" geschildert habe. Er beantragte unter Berufung auf das zur Verfügung stehende Wohlwollensgebot eine vergleichsweise milde Strafe. Richterin Franke folgte dem Antrag und verurteilte den Angeklagten wegen der aus seiner "ein für allemal schon in der DDR getroffenen Gewissensentscheidung, jeglichen Kriegs- und Ersatzdienst zu verweigern", resultierenden Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 DM.

Gemeinsam mit seinem Anwalt hat Volker Wiedersberg inzwischen Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt.

Sabine Schaaf



1) "IV.
Die vorstehende Begutachtung der Frage, ob die allgemeine Wehrpflicht gegenwärtig verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, ergibt somit, daß die Wehrpflicht als einfachgesetzliche Pflicht das Grundrecht aller wehrpflichtigen Soldaten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränkt und damit der Schranken-Schranke des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unterliegt. Die Frage, ob die Wehrpflicht auch erforderlich ist, um die verfassungsrechtlich legitimierten Zwecke der Verteidigung sowie den möglicherweise der Verfassung zu entnehmenden Zweck der Sicherung und Optimierung demokratischer Strukturen der Bundesrepublik Deutschland zu realisieren, muß sodann verneint werden."
(Das vollständige Gutachten ist über das Kampagnenbüro erhältlich.)

illoyal@Kampagne.DE