illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 4 Sommer 98

Die traurige Geschichte einer Institution

Landsknecht Gelegentlich wird behauptet, daß zwischen der Demokratie und der allgemeinen Wehrpflicht ein notwendiger Zusammenhang bestehe. Dabei wird unterstellt, daß die allgemeine Wehrpflicht - also eine Einrichtung, die die gesamte männliche Bevölkerung eines Staates ab einem bestimmten Alter erfaßt und die für tauglich Befundenen zu einer Form des Kriegsdienstes heranzieht - sowohl auf die Institution Militär demokratisierend einwirke als auch für die Zwangsverpflichteten aufgrund ihres vermeintlichen Einsatzes für das Gemeinwesen eine positive Wirkung habe.

Die Vorläufer der allgemeinen Wehrpflicht

Sinnvoll läßt sich von der allgemeinen Wehrpflicht erst für die Zeit seit der Französischen Revolution (1789ff.) sprechen. Es gab Vorläufer dieses Rekrutierungssystems, die aber nie die umfassende Überwachung und Dienstbarmachung aller männlichen Jugendlichen für die Zwecke des Staates anstrebten. So wurden in einigen Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation seit dem Ende des 16.Jahrhunderts Defensionswerke gebildet, die einen bestimmten Prozentsatz der Männer eines Gebietes in Regimentern organisierten, die regelmäßig exerzierten und Schießübungen abhielten, um im Kriegsfall vom Landesherrn zur Landesverteidigung mobilisiert zu werden. Die Teilnahme wurde jedoch nur von den in diesem Gebiet länger ansässigen Männern verlangt, die über ein bestimmtes Maß an Besitz verfügten, und ihre Funktion beschränkte sich im wesentlichen darauf, etwa während des Dreißigjährigen Krieges (1618-48) Plünderungen von durchziehenden Söldnertruppen zu verhindern. Außerhalb der Landesgrenzen und in Feldschlachten waren sie kaum einsatzfähig, da sie den besser trainierten und ausgerüsteten Söldnertruppen unterlegen waren. Als mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges die absolutistischen Staaten ihre Armeen nicht auflösten, sondern in die auch in Friedenszeiten einsatzbereiten stehenden Heere überführten, verloren die Defensionswerke weiter an Bedeutung.

Seit 1733 war es für Preußen formell festgelegt, daß prinzipiell jeder Untertan die Pflicht zu erfüllen hatte, Waffendienst zu leisten. Dieser Grundsatz war jedoch von weitreichenden Freistellungsregelungen begleitet. Zum einen hatten nur die Einwohner bestimmter Gebiete dieser Pflicht nachzukommen; viele der größeren Städte waren davon ausgenommen. Zum anderen existierten weitere Exemtionsregelungen, wonach soziale Herkunft, Besitz und Bildung für die Freistellung vom Militärdienst entscheidend waren, so daß de facto die preußischen Unterschichten dienstbar gemacht wurden.

Die levée en masse während der Revolutionszeit

Die Idee einer allgemeinen Wehrpflicht wurde zum ersten Mal in Frankreich zu Zeiten der Revolution realisiert. Hatte die Nationalversammlung in der Anfangsphase der Revolution noch festgestellt, daß eine Wehrpflicht unvereinbar mit der proklamierten Freiheit des Individuums sei, so änderte sich diese Einstellung, als die Republik 1793 nach der Hinrichtung Ludwigs XVI. durch die Armeen der absolutistischen Staaten zunehmend bedrängt wurde. Als ein zeitlich begrenztes Mittel in einer Notsituation wurde im gleichen Jahr die allgemeine Wehrpflicht eingeführt, zunächst durch ein Gesetz vom 23.Februar 1793, das alle wehrfähigen Männer zwischen 18 und 40 dienstpflichtig machte, und später, am 23.August 1793, durch das Gesetz über die allgemeine Volksbewaffnung (die levée en masse), wodurch die Zahl der französischen Soldaten zur Verteidigung der Republik auf 983.000 erhöht wurde (1789: 156.000). Die hinter dieser Maßnahme stehende Idee war die der Identität von Bürger und Soldat, daß das "Volk in Waffen" in die Lage gesetzt werde, die eigenen Belange zu verteidigen. Jedoch zeigte sich bald, daß das gesteigerte Potential an waffentragenden Männern auch für andere als republikanische Zwecke nutzbar gemacht werden konnte. Den politischen und militärischen Eliten im nachrevolutionären Frankreich gelang es, die für sie potentiell bedrohliche Volksbewaffnung so zu kanalisieren, daß die napoleonischen Angriffskriege zu Anfang des 19.Jahrhunderts überaus erfolgreich geführt werden konnten. Die Aufstellung einer Armee von Wehrpflichtigen hatte die Grenze zwischen dem zivilen und dem militärischen Bereich verwischt, da nun vom Prinzip her jeder männliche Staatsbürger als Soldat betrachtet wurde, und gab das militärische Modell für die folgenden zwei Jahrhunderte ab.

Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Preußen

Die vernichtende Niederlage der preußischen Armee gegen die Napoleons 1806 begründete für die politische Führung die Notwendigkeit einer Heeresreform. Unter der Federführung von Scharnhorst, dem Vorsitzenden der Militär-Reorganisationskommission, wurden dazu seit 1807 Überlegungen angestellt, die zum Ziel hatten, die weitreichenden Exemtionsregelungen abzuschaffen und durch den Zugriff auf die Dienste aller männlichen Bürger eine umfangreiche Reservearmee aufzubauen. Die Pariser Konvention von 1808 setzte den Planungen jedoch enge Grenzen, da sie die Stärke der regulären preußischen Armee auf 42.000 Mann festsetzte und die Aushebung von Miliztruppen untersagte. Um diese Fixierung zu umgehen, entwickelte Scharnhorst das sog. Krümpersystem, das eine kurzfristige Ausbildung der Rekruten und deren schnellen Wechsel in die Reserve vorsah, so daß man formal den Verträgen genügte, aber verdeckt die Armeereserve vergrößerte. Erst der erneute Ausbruch des Krieges 1813 gegen die auf dem Rückzug befindlichen Truppen Napoleons bot die Möglichkeit, am 3.September 1814 in Preußen die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Damit hatte man die systematische Möglichkeit erhalten, über den Militärdienst die männlichen Staatsbürger unter die Disziplin des Obrigkeitsstaates zu unterwerfen. Daß diese Militarisierung des Volkes nicht erfolglos blieb, zeigte sich während der revolutionären Erhebungen 1848/49, als die Wehrpflichtarmee diese niederschlug und so ihren Beitrag zur Rettung der Monarchie leistete. Aus finanziellen Gründen sowie aus außenpolitischer Rücksichtnahme ist die allgemeine Wehrpflicht allerdings nie vollständig umgesetzt worden.

Die Wehrpflicht als Voraussetzung des massenhaften Mordens im Ersten Weltkrieg

Von militärpolitischer Seite wurde die Idee der allgemeinen Wehrpflicht im Kaiserreich durchaus zwiespältig betrachtet. Traditionalistisch eingestellte Militärs, deren Standpunkt im preußischen Kriegsministerium dominierte, fürchteten bei einer vollständigen Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht um die Funktionsfähigkeit der Truppe, da zu viele Rekruten aus gesellschaftlichen Klassen, an deren uneingeschränkter Loyalität man zweifelte, herangezogen würden. Deshalb versuchte man, die vollständige Durchführung der Wehrpflicht eher zu bremsen, um eine Auswahlmöglichkeit zu behalten. So wurden auch unmittelbar vor Beginn des Ersten Weltkrieges noch überproportional viele Rekruten aus ländlich und kleinstädtisch geprägten Gegenden einberufen. Auf der anderen Seite drängten Militärs aus dem Generalstab um den jüngeren Moltke und Ludendorff darauf, endlich die schier unerschöpfliche "Menschenreserve" so umfassend wie möglich zu mobilisieren, um im Rüstungswettlauf nicht ins Hintertreffen zu geraten. Die fortgeschrittene Technisierung der Kriegführung und die allgemeine Wehrpflicht, die den kriegführenden Parteien den Rückgriff auf enorme personelle Ressourcen eröffnete, waren zwei entscheidende Voraussetzungen für das Gemetzel des Ersten Weltkriegs. Die Wehrpflicht verführte zu dem taktischen Kalkül, die gegnerischen Reserven an "Menschenmaterial" vor den eigenen erschöpfen zu wollen. Nur vereinzelt und auch erst, nachdem der Krieg quasi beendet war, kam es zu wahrnehmbaren Widerständen aus der Armee. Bedeutsamer war die Militarisierung der Gesellschaft durch die Wehrpflicht für die antidemokratischen Tendenzen in der Weimarer Republik, wie sie zuvorderst von den Freikorpsverbänden und der Reichswehrführung vertreten wurden.

Die Wiedereinführung der Wehrpflicht durch die Nationalsozialisten

Der Versailler Friedensvertrag verfügte 1919 die Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland mit dem Ziel, einer Renaissance des Militarismus so keinen Vorschub zu leisten. Erst 1935 wurde die Wehrpflicht unter Bruch des Friedensvertrages von den Nationalsozialisten wieder eingeführt als eindeutige Maßnahme, den "Wehrwillen" der "Volksgemeinschaft" in Vorbereitung auf einen neuen Krieg zu erhöhen. Die meisten der etwa 20 Mio. deutschen Männer, die im Zweiten Weltkrieg Soldat waren, waren Wehrpflichtige. Daran, daß die Wehrmacht bis zu ihrer endgültigen Niederlage ein brauchbares Instrument der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik war, hat dies nichts geändert.

Der Mythos der demokratisierenden Wirkung der Wehrpflicht

Nach einem Blick auf die historische Entwicklung der Wehrpflicht in Deutschland mutet es grotesk an, diese als Mittel zur Demokratisierung begreifen zu wollen. Als schon bald nach 1945 im Zeichen des kalten Krieges die Remilitarisierung der Bundesrepublik Deutschland geplant wurde, stellte sich auch die Frage nach einer Wehrpflichtigen- oder einer Berufsarmee. Die dabei aufgebrachte Mär von den der allgemeinen Wehrpflicht innewohnenden Demokratisierungstendenzen ist eher als propagandistische Begleitmusik der Entscheidung für die Wehrpflicht zu begreifen. Ausschlaggebend dafür war das bündnispolitische Ziel, im Rahmen der NATO eine anvisierte Stärke der Bundeswehr von 500.000 Mann zu erreichen. Am 25.Juli 1956 trat das gesellschaftlich umstrittene Wehrpflichtgesetz in kraft, im Dezember 1956 wurde die Dienstzeit auf 12 Monate festgesetzt und am 1.April 1957 rückten die ersten Wehrpflichtigen in die Kasernen ein.

Sigurd Jennerjahn

Literatur:


Roland G. Foerster (Hg.)
Die Wehrpflicht. Entstehung, Erscheinungsformen und politisch-militärische Wirkung.
München 1994.


Christian Herz
Die Entstehungsgeschichte der allgemeinen Wehrpflicht sowie die Debatte in der Bundesrepublik Deutschland über ihren Gehalt an Demokratie und die Möglichkeit, auf sie verzichten zu können.
Diplomarbeit Berlin 1989.


John Keegan
Die Kultur des Krieges.
Berlin 1995.


Eckhardt Opitz, Frank S. Rödiger (Hgg.)
Allgemeine Wehrpflicht. Geschichte, Probleme, Perspektiven.
Bremen 1994.

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