illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 6 Winter 98/99

Seelsorge in Uniform

Würdenträger Wurd' die Kutte hochgerafft,
Sah hervor ein Stiefelschaft.

Bertolt Brecht 1)


Wer bisher dachte, Militärpfarrer wären ein Relikt vergangener Zeiten, in denen die Priester die Waffen weihten und den in den Krieg Ziehenden einen letzten Segen - quasi die vorweggenommene letzte Ölung - erteilten, der irrt.

Warum Militärseelsorge?

Die Militärseelsorge in der BRD beruht auf dem Grundgesetz-Artikel 4, in dem es heißt: »Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich«, und »Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.« Das Soldatengesetz bestimmt: »Der Soldat hat Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig.« 2)

Militärseelsorge wurde demnach eingerichtet, weil die Soldaten in ihrer freien Religionsausübung sonst eingeschränkt wären. Nur die Bedingungen, unter denen Militärangehörige leben (müssen), machen es nötig, daß die Kirche zu den Soldaten kommt, anstatt daß die Soldaten - wenn sie es denn wünschen - zur Kirche gehen. Das betrifft die katholische und die evangelische Kirche. Angehörige anderer Religionsgemeinschaften kommen bisher nicht in den Genuß dieser institutionellen Verquickung von Staat und Kirche, was im Klartext bedeutet: Nur die großen christlichen Kirchen können bei der Bundeswehr für sich werben. Kleinere Religionsgemeinschaften, zum Beispiel die Altkatholiken, müssen ihre Gläubigen auf andere Weise von sich überzeugen.

Vertragliche Regelungen

Der Vatikan schloß 1933 mit dem NS-Staat einen Vertrag: das Reichskonkordat, das dem NS-Staat einen erheblichen innen- wie außenpolitischen Spielraum verschaffte. 3) Dieses Konkordat wurde für die BRD einfach übernommen und gilt trotz der vielfältigen Verstrickung des Vatikans in die Verbrechen des NS-Regimes bis heute, darunter auch Artikel 27, der bestimmt, für die Angehörigen der Reichswehr (sic!) sei eine »exemte« - also eigenständige, nicht in den Kirchengemeinden verankerte - Seelsorge einzurichten.

Die evangelische Kirche dagegen schloß 1957 einen »Militärseelsorgevertrag« mit der Regierung der BRD. Darin wird unter anderem festgelegt, daß der Staat für den organisatorischen Aufbau der Militärseelsorge sorgt und ihre Kosten trägt (Art 2.2.), wenngleich Militärseelsorge »Teil der kirchlichen Arbeit im Auftrag und unter Aufsicht der Kirche« bleiben soll (Art. 2.1.). An die altbekannte Regel »Wes Brot ich eß', des Lied ich sing'« wurde dabei offenbar nicht gedacht. Sogar die Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR, die damals noch der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) angehörten, stimmten zu, wohl ebenso aus Zugehörigkeitsgefühl zur EKD wie aus antikommunistischen Impulsen. 4) Eine Bedeutung für die seelsorgerische Praxis in der DDR hatte ihre Entscheidung allerdings nicht.

Beamtete Gedankenfreiheit?

Der für die Militärseelsorge zuständige Bischof wird von der Kirche gestellt. Militärbischof ist ein Ehrenamt, das von einem Bischof zusätzlich übernommen wird. In der katholischen Kirche hat zur Zeit der »Lebensschützer« Erzbischof Dyba das Amt inne, der wegen seines Antiliberalismus und seiner Homophobie berüchtigt ist.

Die Verquickung von Verteidigungsministerium und Militärseelsorge ist eng. So ist das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr dem Verteidigungsministerium unmittelbar nachgeordnet. Der Leiter dieses Amts, der Militärgeneraldekan, ist in kirchlichen Fragen dem Militärbischof, in »mit der Militärseelsorge zusammenhängenden staatlichen Verwaltungsaufgaben« jedoch dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg) unterstellt. Er ist alles andere als ehrenamtlich tätig, sondern ein Bundesbeamter, der letztlich eine Dienststelle des BMVg leitet. Die Militärseelsorger sind zwar ausgebildete Theologen, aber auch Bundesbeamte auf Zeit. Das wirkt sich auch auf ihr Gewissen aus: »Alles muß getan werden, daß Kriege verhindert werden. Aber das geht in der sündigen Wirklichkeit leider nur, wenn der Friede auch militärisch gesichert wird. Schon von daher ist die Herabsetzung des Dienstes des Soldaten nicht zu dulden«. 5)

Für jeweils 1.500 Soldaten gibt es einen Militärseelsorger, dessen Zuständigkeit sich auch auf die zivilen Angestellten und Beamten und sogar deren Ehefrauen und Kinder erstreckt. Alle Militärpfarrer werden einem Sicherheitscheck des MAD unterworfen. Militärpfarrer haben Uniformen, die sie bei bestimmten Anlässen, zum Beispiel »Feldgottesdiensten«, tragen. Die Teilnahme von Militärpfarrern bei Gelöbnissen ist üblich, zuweilen finden im Rahmen von Gelöbnissen auch Gottesdienste statt.

Oberkirchenrat Rückert, zuständig für die Militärseelsorge in Berlin-Brandenburg, berichtet, daß der Alltag der Seelsorge für Soldaten im Normalfall bedeute, ihnen bei Liebeskummer und Problemen mit Alkohol oder Schulden beizustehen. Militärseelsorger sind aber nicht nur für Seelsorge und Gottesdienste zuständig; sie beteiligen sich an Soldatenwallfahrten, Kirchen- und Katholikentagen. Selbst an den Hochschulen der Bundeswehr gibt es Militärpfarrer. Soldaten zur Kriegsdienstverweigerung anzuhalten ist nicht Aufgabe der Militärpfarrer. Bisher wurden Kriegsdienstverweigerer vom Militärischen Abschirmdienst als Sicherheitsrisiko eingestuft und deshalb als Militärpfarrer nicht eingestellt. In der letzten Zeit allerdings hat der MAD die Berufung fünf ehemaliger KDVer, die Militärpfarrer werden wollten, nicht verhindert. Grund: Sie hatten zuvor ihre Anerkennung als KDVer zurückgezogen. 6)

Lebenskunde

Der »lebenskundliche Unterricht« gibt der christlichen Kirche Zugriff auf alle Soldaten. Dieser »fußt auf den Grundlagen des christlichen Glaubens«, soll »sittliche Fragen« behandeln 7) und wird ausschließlich von Militärgeistlichen erteilt. Alle Soldaten müssen daran teilnehmen, ob sie nun religiös sind oder nicht. Wer nicht will, soll anderweitig, aber auch mit Fragen der Lebensführung beschäftigt werden. Die Erfahrung zeigt, daß Soldaten sich kaum weigern, am Unterricht teilzunehmen. Falls doch, werden sie - wieder nach Berichten von ehemaligen Soldaten - zu Reinigungsarbeiten eingesetzt. Das widerspricht zwar der Vorschrift, sichert aber die Teilnahme der Bürger in Uniform. Vor allem der lebenskundliche Unterricht ruft inzwischen den Protest organisierter AtheistInnen hervor. So fordert der Humanistische Verband Deutschlands, in der Armee in gleicher Weise tätig werden zu dürfen wie die Kirche. 8) Überdies ist es nicht abwegig, daß auch andere als christliche Glaubensgemeinschaften eines Tages fordern, lebenskundlichen Unterricht in der Bundeswehr anbieten zu dürfen.

Neue Aufgaben

Auslandseinsätze der Bundeswehr werden häufiger und bedingen, daß Militärpfarrer neue Aufgaben bekommen: Bei Übungen und Auslandseinsätzen schickt man sie vorsorglich mit, damit sie bei »besonderen Vorkommnissen« - »Tod, lebensgefährliche Verletzungen, Verschollenheit, Vermißtheit, Selbstverstümmelung, Verbrechen« heißt das im O-Ton Bundeswehr - zur Stelle sind. Denn solche »Vorkommnisse« gehören nun mal zum Krieg. Militärseelsorge ist also Teil der psychologischen Betreuung, und dementsprechend werden die Militärpfarrer instrumentalisiert, Soldaten kampfbereit zu halten. Manch einer erinnert sich vielleicht an Presseberichte während des zweiten Golfkriegs, bei dem nach der Türkei verlegte Soldaten reihenweise zusammenklappten, weil ihnen erstmals klar wurde, was Krieg eigentlich bedeutet. Militärgeistliche richteten sie wieder auf.

Diskussion in der DDR

Militärseelsorge gab es in der DDR wegen der stärkeren Trennung von Staat und Kirche nicht. Soldaten, die Seelsorge wünschten, fanden von selbst zur Kirche, zumal viele Menschen vor allem die evangelische Kirchen als staatsfern einschätzten. Viele evangelische PastorInnen und Kirchenangestellte folgten ihrem Gewissen, traten für Kriegsdienstverweigerung ein und unterstützten die wenigen »Spatensoldaten« und Totalverweigerer.

Nach 1989 dehnte die katholische Kirche ihre Militärseelsorge geschwind auf die neuen Bundesländer aus. In der evangelischen Kirche dagegen erhoben sich kritische Stimmen. Nach langem Ringen wurde eine besondere Form der »Soldatenseelsorge« gewählt, die letztlich 1997 in eine zunächst bis 2003 gültige Rahmenvereinbarung zwischen Staat und Kirche gegossen wurde. Diese ist jedoch mehr eine Bemäntelung der Inhalte des in der alten BRD Gültigen als eine wirkliche Alternative. Um den DDR-Kirchen entgegenzukommen, sind die Soldatenseelsorger in Ortsgemeinden eingebunden und keine Staatsbeamten, sondern EKD-Beamte auf Zeit. Sie werden zwar nicht direkt vom Bund bezahlt, aber die EKD bekommt alle Kosten vom Verteidigungsministerium erstattet, auch Personalkosten. 13 Hauptamtliche und 30 Nebenamtliche sorgen für die Seelen von 8.000 bis 9.000 Soldaten.

... und bei der Verweigerung zum Militärseelsorger?

Soldaten, die den Kriegsdienst verweigern wollen, suchen gelegentlich Rat beim Militärpfarrer. Ob er solchen Soldaten wirklich eine Hilfe ist, hängt von seinem persönlichen Einsatz ab. Natürlich können Soldaten versuchen, den Pfarrer bei Konflikten als Zeugen zu involvieren, z.B. wenn einem Verweigerer in der Truppe kein waffenloser Dienst gewährt wird.

Doch im konkreten Fall kann das auch so aussehen: »Ein Feldwebel, dem ich mich anvertraute, (...) schickte mich verachtungsvoll mit anzüglichen Bemerkungen zu einem Militärpfarrer, den er hohnlachend als "Pfaffe" ankündigte. Der aber reagierte ratlos auf meine Klagen und wiegelte ab. Ein zweiter Geistlicher, den ich später aufsuchte, ebenso ein Offizier, der mich nach zwei Wochen anzuhören bereit war, rieten mir dann zur Verweigerung. Merkwürdigerweise sind beide unmittelbar danach versetzt worden.« 9)

Ulrike Gramann

1) Der anachronistische Zug oder Freiheit und Democracy, 1947









2) §36 des Soldatengesetzes vom 19. März 1956 (ZDv 14/5)
















3)Konkordat: quasi-völkerrechtlicher Vertrag, den die römisch-katholische Kirche mit einem Staat abschließt. Inhalte: »res mixtae«, Angelegenheiten, die den Staat ebenso wie die katholische Kirche betreffen, zum Beispiel die Anerkennung der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die mit einer Reihe von Vorteilen verbunden ist.





4) Die Landeskirchen der DDR verließen erst 1969 die EKD und bildeten dann den Bund der Evangelischen Kirchen.























5)
Otto Schnübbe, Reformatorisches Bekenntnis kontra Kriegsdienstverweigerung als das »deutlichere Zeichen« des Christseins. In: Beiträge aus der Ev. Militärseelsorge; hg. vom Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr, Heft 3/1991, S. 15



























6)
Die Information ist der Dokumentation der Fachtagung der Zentralstelle KDV im November 1998 entnommen.



7) ZDv 66/2








8) Unter den Angehörigen des Humanistischen Verbandes ist zur Zeit heftig umstritten, ob man überhaupt beratend in das Militär hineingehen soll. Viele HumanistInnen sind dafür, lieber eine unabhängige Beratung aufzubauen.











































9) Auf keinen Fall zum Bund. Gespräche mit ratsuchenden Kriegsdienstgegnern, hg. von Mit uns gegen die Wehrpflicht e.V. Berlin 1998, S. 42

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