illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 6 Winter 98/99

Ausnahme: Freispruch

Feldjäger

Feldjäger üben, die Kaserne gegen Friedensbewegte zu verteidigen.
Foto: Bundeswehr

Über seinen Schatten sprang im Dezember 1998 das Berliner Amtsgericht Tiergarten: Wo Totale Kriegsdienstverweigerer üblicherweise zu Haftstrafen mit oder ohne Bewährung verurteilt werden, gab es einen Freispruch für einen »Dienstflüchtigen«.

Eine Sensation, gar eine Trendwende stellt das Urteil allerdings nicht dar. Bei dem mittlerweile 30jährigen Angeklagten Jochen Asmussen kamen so viele Besonderheiten zusammen, daß das Gericht auf die berüchtigte »generalpräventive Wirkung« einer Freiheitsstrafe verzichtete. Jochen hatte als überzeugter Christ schon in der DDR alles verweigert, was mit Militär zu tun hatte. Dem Wehrlager blieb er genauso fern wie Zivilverteidigungsübungen. Bei seiner Musterung durch die NVA erklärte er erst, nur als Bausoldat zu dienen - in der DDR die einzige legale Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Als Jochen aufging, daß auch Bausoldaten dem Militär zuarbeiten, erklärte er im März 1989 seine Totalverweigerung. Die DDR-Justiz ignorierte ihn.

Nicht so die BRD-Behörden: Im Juni 1996 hätte Jochen den Zivildienst antreten sollen. Er verweigerte, weil er erkannt hatte, daß auch der Zivildienst nur eine Form der Wehrpflichterfüllung ist. Dem Gericht erklärte er ausführlich, daß es ihm sein Gewissen verbiete, den Zivildienst zu leisten, weil dieser innerhalb der Gesamtverteidigungsplanung ebenfalls kriegsrelevant ist. Normalerweise wäre damit eine Freiheitsstrafe sicher gewesen.

Der spezifische Hintergrund des Angeklagten brachte die Amtsrichterin jedoch zum Nachdenken: Er beschrieb ausführlich seine religiöse Grundhaltung. Auch die Zusammensetzung des Publikums war eine Ausnahme: Nicht die üblichen Langhaarigen und Punks, sondern eine veritable Kirchengemeinde verfolgte den Prozeß. Außerdem war und ist er caritativ engagiert. Bereits in der DDR absolvierte er eine Ausbildung zum Krankenpfleger, in diesem Beruf war er sieben Jahre lang tätig. Für den Kindernotdienst arbeitete er ein halbes Jahr lang ehrenamtlich in Südamerika.

Somit wäre für ihn die Regelung des § 15a Zivildienstgesetz in Frage gekommen: Wer aus Gewissensgründen keinen Zivildienst leistet, kann statt dessen 25 Monate in einem Pflegeberuf arbeiten. Nur: Jochen war zwar Krankenpfleger - aber er hat die vorgeschriebenen Fristen versäumt. Die konnte er freilich nicht einhalten, weil in der DDR bekanntlich andere Gesetze galten. Mit der Begründung, daß man »hier möglicherweise nicht so urteilen kann, wie es sonst in diesem Haus üblich ist«, wurde die Verhandlung im November 1997 erst einmal ausgesetzt. Am Ende des Nachdenkens stand der Freispruch; Jochens siebenjährige Pflegetätigkeit wurde nachträglich »anerkannt«.

Dieses Urteil fällt zwar aus dem Rahmen, paßt aber dennoch ins Bild: In den Augen des Gerichts ist Jochen einfach ein guter Mensch. Ein aufrechter Christ schon zu DDR-Zeiten, der sich für die »Gemeinschaft« einsetzt, mit einem vorzeigbaren sozialen Umfeld, der auf politische Statements verzichtet. Da kann schon mal ein Auge zugedrückt werden. Viele Totalverweigerer, die sich als politische Kämpfer verstehen, um gesellschaftliche Konflikte auszutragen, werden sich auf dieses Urteil nicht berufen können.

Normalfall: Knast

Daß ansonsten alles beim alten bleibt, bekam Tilman Heller zu spüren: Weil er den Zivildienst nicht angetreten hatte, wurde er im September 1998 vom Amtsgericht Tiergarten zu fünf Monaten Knast ohne Bewährung verurteilt. Das Berufungsverfahren läuft derzeit. Tilman wies vor Gericht ausführlich auf die Verknüpfung zwischen Wehr- und Zivildienst hin. Eingehend nahm er auch zur praktischen Gestaltung des Zivildienstes Stellung und wies nach, welche Arbeitsplätze die Zivildienststelle, für die er eingeplant war, durch Zivis einspart: Vom Pförtner bis zum Altenpfleger werden Zivis als Jobkiller eingesetzt. Der angeblich »soziale« Dienst entpuppt sich so als äußerst unsozial.

Tilman berief sich auf sein Gewissen. Dieses ist allerdings erkennbar politisch beeinflußt. Unter anderem engagiert sich Tilman im Berliner Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen. Dies wurde ihm indirekt vom Gericht vorgehalten: Wer beispielsweise Umweltschutz fordere, riskiere schließlich auch Arbeitsplätze, brauche sich also über die mangelnde Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes nicht zu beschweren.

Kein guter Mensch, sondern ein politischer Querulant - also ab in den Knast. Die Partei, der Tilman angehört, beweist übrigens Regierungsfähigkeit und betrachtet seine Verweigerung als Privatsache.

Frank Brendle

illoyal@Kampagne.DE