Feldjäger üben, die Kaserne gegen Friedensbewegte zu
verteidigen.
Foto: Bundeswehr |
Über seinen Schatten sprang im Dezember 1998 das
Berliner Amtsgericht Tiergarten: Wo Totale Kriegsdienstverweigerer
üblicherweise zu Haftstrafen mit oder ohne Bewährung verurteilt
werden, gab es einen Freispruch für einen
»Dienstflüchtigen«.
Eine Sensation, gar eine Trendwende stellt das Urteil allerdings nicht dar.
Bei dem mittlerweile 30jährigen Angeklagten Jochen Asmussen kamen so
viele Besonderheiten zusammen, daß das Gericht auf die berüchtigte
»generalpräventive Wirkung« einer Freiheitsstrafe verzichtete.
Jochen hatte als überzeugter Christ schon in der DDR alles verweigert,
was mit Militär zu tun hatte. Dem Wehrlager blieb er genauso fern wie
Zivilverteidigungsübungen. Bei seiner Musterung durch die NVA erklärte
er erst, nur als Bausoldat zu dienen - in der DDR die einzige legale
Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Als Jochen aufging,
daß auch Bausoldaten dem Militär zuarbeiten, erklärte er
im März 1989 seine Totalverweigerung. Die DDR-Justiz ignorierte ihn.
Nicht so die BRD-Behörden: Im Juni 1996 hätte Jochen den Zivildienst
antreten sollen. Er verweigerte, weil er erkannt hatte, daß auch der
Zivildienst nur eine Form der Wehrpflichterfüllung ist. Dem Gericht
erklärte er ausführlich, daß es ihm sein Gewissen verbiete,
den Zivildienst zu leisten, weil dieser innerhalb der Gesamtverteidigungsplanung
ebenfalls kriegsrelevant ist. Normalerweise wäre damit eine Freiheitsstrafe
sicher gewesen.
Der spezifische Hintergrund des Angeklagten brachte die Amtsrichterin jedoch
zum Nachdenken: Er beschrieb ausführlich seine religiöse Grundhaltung.
Auch die Zusammensetzung des Publikums war eine Ausnahme: Nicht die
üblichen Langhaarigen und Punks, sondern eine veritable Kirchengemeinde
verfolgte den Prozeß. Außerdem war und ist er caritativ engagiert.
Bereits in der DDR absolvierte er eine Ausbildung zum Krankenpfleger, in
diesem Beruf war er sieben Jahre lang tätig. Für den Kindernotdienst
arbeitete er ein halbes Jahr lang ehrenamtlich in Südamerika.
Somit wäre für ihn die Regelung des § 15a Zivildienstgesetz
in Frage gekommen: Wer aus Gewissensgründen keinen Zivildienst leistet,
kann statt dessen 25 Monate in einem Pflegeberuf arbeiten. Nur: Jochen war
zwar Krankenpfleger - aber er hat die vorgeschriebenen Fristen versäumt.
Die konnte er freilich nicht einhalten, weil in der DDR bekanntlich andere
Gesetze galten. Mit der Begründung, daß man »hier
möglicherweise nicht so urteilen kann, wie es sonst in diesem Haus
üblich ist«, wurde die Verhandlung im November 1997 erst einmal
ausgesetzt. Am Ende des Nachdenkens stand der Freispruch; Jochens
siebenjährige Pflegetätigkeit wurde nachträglich
»anerkannt«.
Dieses Urteil fällt zwar aus dem Rahmen, paßt aber dennoch ins
Bild: In den Augen des Gerichts ist Jochen einfach ein guter Mensch. Ein
aufrechter Christ schon zu DDR-Zeiten, der sich für die
»Gemeinschaft« einsetzt, mit einem vorzeigbaren sozialen Umfeld,
der auf politische Statements verzichtet. Da kann schon mal ein Auge
zugedrückt werden. Viele Totalverweigerer, die sich als politische
Kämpfer verstehen, um gesellschaftliche Konflikte auszutragen, werden
sich auf dieses Urteil nicht berufen können.
Normalfall: Knast
Daß ansonsten alles beim alten bleibt, bekam Tilman Heller zu spüren:
Weil er den Zivildienst nicht angetreten hatte, wurde er im September 1998
vom Amtsgericht Tiergarten zu fünf Monaten Knast ohne Bewährung
verurteilt. Das Berufungsverfahren läuft derzeit. Tilman wies vor Gericht
ausführlich auf die Verknüpfung zwischen Wehr- und Zivildienst
hin. Eingehend nahm er auch zur praktischen Gestaltung des Zivildienstes
Stellung und wies nach, welche Arbeitsplätze die Zivildienststelle,
für die er eingeplant war, durch Zivis einspart: Vom Pförtner bis
zum Altenpfleger werden Zivis als Jobkiller eingesetzt. Der angeblich
»soziale« Dienst entpuppt sich so als äußerst unsozial.
Tilman berief sich auf sein Gewissen. Dieses ist allerdings erkennbar politisch
beeinflußt. Unter anderem engagiert sich Tilman im Berliner Landesvorstand
von Bündnis 90/Die Grünen. Dies wurde ihm indirekt vom Gericht
vorgehalten: Wer beispielsweise Umweltschutz fordere, riskiere schließlich
auch Arbeitsplätze, brauche sich also über die mangelnde
Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes nicht zu beschweren.
Kein guter Mensch, sondern ein politischer Querulant - also ab in den Knast.
Die Partei, der Tilman angehört, beweist übrigens
Regierungsfähigkeit und betrachtet seine Verweigerung als Privatsache.
Frank Brendle |