| Zwangsweise Musterungen in den Wohnräumen von Wehrpflichtigen sind
rechtswidrig. Dies ergibt sich aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts
Berlin.
Am 23. Juli 1997 waren Polizeibeamte gewaltsam in die Wohnung des damals 26jährigen Frederik Luhmer eingedrungen. Grundlage war ein Durchsuchungsbeschluß, der wegen des Verdachts auf Wehrpflichtentziehung durch Täuschung vom Amtsgericht Tiergarten erlassen worden war. Für die Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht, daß sich Frederik unter Angabe falscher Behauptungen vor der Musterung gedrückt habe. Während die Polizeibeamten fleißig in den privaten Unterlagen Frederiks schnüffelten und alles beschlagnahmten, was ihnen verdächtig erschien, spazierten durch die geöffnete Tür drei Beamte des Kreiswehrersatzamtes. Diese waren vom zuständigen Kriminalhauptkommissar über die bevorstehende Hausdurchsuchung informiert worden. In der Anhörung vor Gericht meinte der Polizist, dieses Vorgehen sei weniger aufwendig, als Frederik mit dem Staatstaxi zur Musterung zu fahren. Der Anregung, bei der Gelegenheit doch auch vorbeizuschauen, folgten sie gerne. Die Musterungsärztin forderte Frederik in seiner Küche auf, er solle sich nun mustern lassen. Als Frederik dies ablehnte, wurde er per Augenschein für tauglich befunden: "So wie Sie da sitzen, sehen Sie ja ganz gesund aus." Gegen den Musterungsbescheid legte Frederiks Anwalt Bernd Sünnenwold zunächst Widerspruch und schließlich Klage ein. Das Verwaltungsgericht hörte sich alle Beteiligten an und gab der Wehrbereichsverwaltung am zweiten Tag der Verhandlung den Tip, den Musterungsbescheid besser aufzuheben - ansonsten müsse ein Urteil erlassen werden, in dessen Gefolge eine Strafverfolgung gegen die Beamten zu erwarten sei. Eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch hatte Frederik bereits gestellt, sie war aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Nach dem Beschluß des Verwaltungsgerichtes, das die Kosten für das Verfahren der Bundeswehr auferlegte, fordert Frederik die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Mit seinem Beschluß bescheinigt das Verwaltungsgericht dem Kreiswehrersatzamt, sich rechtswidriger Methoden bedient zu haben. Das Eindringen in Frederiks Wohnung war vom Leiter des Kreiswehrersatzamtes damit begründet worden, die Berliner seien in Wehrpflichtangelegenheiten "besonders renitent". Um dem entgegenzuwirken, meinte man offensichtlich, sich auch mal über das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hinwegsetzen zu können. Frank Brendle |