illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 8 Sommer 99

Wir machen hier Flüchtlingsrotation

Über die Situation kosovo-albanischer Flüchtlinge in Berlin

illoyal: Wie viele Kosovo-AlbanerInnen leben zur Zeit in Berlin?

Kantemir: Das zu sagen ist überhaupt nicht möglich. Es gibt ständig Veränderungen. Viele, die hier sind, haben keinen »legalen Aufenthaltsstatus«.

Bis zum Beginn des Bombardements hat man versucht, sie rauszuekeln, indem man ihnen Leistungen gestrichen hat. Arbeiten dürfen sie nicht. 220 wurden als Kontingentflüchtlinge aufgenommen. Insgesamt sind es sehr viel mehr Flüchtlinge aus Jugoslawien, ich schätze zwischen 20.000 und 30.000. Wie viele davon Kosovo-Albaner sind, ist schwer zu sagen. Viele Flüchtlinge kommen zu ihren Angehörigen in Deutschland, weil es hier ehemalige Gastarbeiter aus Jugoslawien gibt, darunter auch Kosovo-Albaner.

illoyal: Wie ist der rechtliche Status der kosovo-albanischen Flüchtlinge?

Kantemir: Unterschiedlich. Viele haben eine Duldung, weil sie gar nicht abgeschoben werden können. Die Kontingentflüchtlinge haben eine Aufenthaltsbefugnis für drei Monate, was vollkommen lächerlich ist. Nach drei Monaten – die sind jetzt bald herum – müssen sie wieder zur Ausländerbehörde. Diese Leute sind nach besonderen Kriterien aufgenommen worden, alte, kranke, traumatisierte Menschen. Auf diese Weise kommen die Menschen jedenfalls nicht zur Ruhe, was man ursprünglich geplant hatte.

illoyal: Sind die Kosovo-AlbanerInnen Flüchtlinge nach der Genfer Konvention?

Kantemir: Nach der Genfer Konvention: Ja!

Nach der Praxis in Deutschland: Nein!

1951, als Deutschland sich in die Völkergemeinschaft wieder eingliedern wollte, wurde die Genfer Konvention unterschrieben. Heute wollen wir das vergessen, deswegen haben wir viele Kategorien von Flüchtlingen geschaffen, damit wir nicht in die Verlegenheit kommen, die Genfer Konvention anwenden zu müssen. Wenn Deutschland Flüchtlinge nach der Genfer Konvention aufnehmen würde, das hätte ja Verpflichtungen zur Folge, das würde ja beinhalten, daß man ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis geben müßte, eine Arbeitserlaubnis, die Erlaubnis, sich eine Wohnung zu suchen. Alles das will man verhindern, sie sollen sich um Himmels willen nicht integrieren. Sie haben nicht einmal den Status nach dem »Gesetz über Maßnahmen im Rahmen humanitärer Flüchtlingsaktionen aufgenommener Flüchtlinge«, weil da von einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis die Rede ist. Da schreckt man schon wieder zurück, obwohl im Gesetz steht, daß dieser Status widerrufen werden kann. Dann müssen sie wieder gehen. Sie hätten aber wenigstens die Möglichkeit, hier eine Therapie oder etwas anderes in Angriff zu nehmen. Die Menschen brauchen überhaupt erst einmal Monate, um auch nur über ihre Erlebnisse sprechen zu können, vor allem Frauen, wenn sie vergewaltigt wurden. Sie brauchen Therapie, Ruhe, eine Sicherheit. Die Leute werden krank, wenn sie nicht arbeiten dürfen. Auch studieren dürfen sie nicht.

illoyal: Was fordern Flüchtlingsrat und Pro Asyl?

Kantemir: Nicht nur die Kosovo-Flüchtlinge, auch die bosnischen Flüchtlinge müssen einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen, bis sie von sich aus entscheiden: Wir können zurückgehen. Jetzt geht es ja so: Es kommen neue rein, die alten sollen raus, wir machen hier Flüchtlingsrotation. Zur Zeit wird beispielsweise den bosnischen Flüchtlingen die Duldung wieder entzogen, die sie wegen der Angriffe bekommen hatten. Jetzt ist »der Luftraum wieder frei«. So wird das bei den Kosovo-Albanern dann auch gehen. In dem Augenblick, wo der Krieg aufgehört hat, wird man nicht fragen, ob das Land verwüstet ist, vermint, verseucht durch die Bomben, sondern: Ist der Luftraum frei? Kann man in Pristina landen? Dann wird man schnell eine Landebahn bauen, dann wird da gelandet, und dann geht das ruckizucki wieder zurück. Und dann sollen sie ihr Land wieder aufbauen, das wir kaputtgebombt haben. Da gibt’s ja dann auch Geld, die Baufirmen reiben sich schon jetzt die Hände. Da werden viele Firmen aus Westeuropa kommen.

illoyal: Wann wird das sein?

Kantemir: In zwei drei Jahren, was weiß ich. Aber sie werden in den zwei drei Jahren die Leute so bedrücken, daß sie lieber zurückgehen und in einer Ruine hausen. So macht man es mit den Bosniern. Manche haben die Freiwilligenrückkehrhilfe in Anspruch genommen, und einige davon sind schon wieder hierhergekommen. Sie haben keinen Fuß auf die Erde bekommen; sie konnten sich nicht einmal registrieren lassen, um dort wieder angesiedelt zu werden. Sie können in die Serbische Republik gar nicht, und in Bosnien-Herzegowina haben sie nie gelebt, und die Leute dort wollen sie auch nicht haben. Insbesondere die Roma bekommen keinen Fuß auf die Erde.

illoyal: Können die Kosovo-Albaner überhaupt zurückkehren, wenn das Kosovo Teil Jugoslawiens bleibt?

Kantemir: Den Albanern wurden die Papiere abgenommen. Wenn das Kosovo weiter zu Jugoslawien gehört, hat selbstverständlich Jugoslawien das Recht, bei jedem einzelnen bei der Einreise zu prüfen, ob er nach Jugoslawien gehört. Die haben das gemacht, das ist klar, damit die Menschen nicht zurückkehren können oder damit die Rückkehr ganz, ganz langsam vonstatten geht, wenn dann jeder Zeugen beibringen muß oder im einzelnen erklären, in welchem Ort er geboren wurde usw. Das würde ja auch kein anderer souveräner Staat über sich ergehen lassen, daß man schubweise Flüchtlinge zurückschickt, die keine Papiere haben. Das macht kein Land der Erde. Deshalb müssen die Flüchtlinge eine Aufenthaltsbefugnis und eine Arbeitserlaubnis erhalten, bis sie zurückgehen können. Wenn Flüchtlinge zurückgehen können, dann gehen sie zurück. Ich erinnere nur an die Chilenen, die sind nahezu alle zurückgegangen, die Griechen, sogar die Iraner sind zurückgegangen, als der Schah gestürzt wurde.

illoyal: Unter welchen Bedingungen leben die Flüchtlinge jetzt in Berlin?

Kantemir: Am allerschlimmsten finde ich, daß die Flüchtlinge ihre Sozialhilfe nach dem Geburtsdatum erhalten. Das bedeutet, die Sozialämter sind nach dem Geburtsdatum – meistens des ältesten Familiemitgliedes – zuständig. Flüchtlinge, die in Marzahn oder sonst in Ostberlin untergebracht sind, müssen dann nach Zehlendorf oder Spandau fahren, je nach Geburtsdatum. Das betrifft wiederum Alte, Kranke, Traumatisierte. Es gibt keine BVG-Karten für sie, wenn überhaupt, bekommen sie die einzeln ausgehändigt, und sie müssen nachweisen, wofür sie die brauchen. Und das betrifft selbst die, die im Kontingent aufgenommen wurden. Nicht einmal bei denen wird die Genfer Konvention angewendet. Abhängig vom jeweiligen Sozialamt bekommen die Flüchtlinge Chipkarten, mit denen sie aber nicht in jedem Geschäft kaufen dürfen, nicht bei billigen Ketten. Jeder Flüchtling erhält 80 Mark Taschengeld, davon müssen sie alles bestreiten, was außerhalb des täglichen Bedarfs ist. Davon kannst du dir nicht einmal ein BVG-Monatsticket kaufen. Die meisten suchen ihre Angehörigen, die können sich dumm und dämlich telefonieren. Wie weit man da mit 80 Mark kommt, ist doch klar. Davon müssen sie Briefmarken kaufen, alles.

illoyal: Hilft den Leuten jemand, psychologische Betreuung oder einen Arzt zu finden?

Kantemir: Dazu wären die SozialarbeiterInnen in den Heimen da, die werden aber aus Profitgründen eingespart. Das Südosteuropa-Zentrum kümmert sich, das Behandlungszentrum für Folteropfer ebenso. Die sind am Ende ihrer Kapazitäten, die haben natürlich Flüchtlinge aus aller Ländern Jugoslawiens. Und jetzt kommen die Kosovo-AlbanerInnen, die bis zum 23. März nach Ansicht der deutschen Regierung ja »gar nicht vertrieben« wurden. Angeblich sind die Menschen ja nur hierhergekommen, um Sozialhilfe zu beziehen. Aus deutscher Sicht hat die Vertreibung ja erst am 23. März begonnen, und deswegen wurde ab 24. gebombt.1) Da könntest du vor Empörung platzen. Jetzt kämpfen wir seit fast einem Jahr um eine neue Altfall-Regelung, und die Innenminister der Länder wollen nicht. Und sie haben ausdrücklich gesagt, die Flüchtlinge aus Jugoslawien werden alle ausgenommen, alle. Bosnier, Kosovo-Albaner, Serben, egal. Und der Milosevic soll ja jetzt Kriegsverbrecher sein, habe ich gehört. Aber bis zum Schluß hat man mit ihm verhandelt und auch Geld geboten für jeden Flüchtling, den er zurücknimmt. Da hat man nicht gefragt, ob das Verfolgte sind, sondern sie alle nach Belgrad abgeschoben, wo viele von ihnen schon am Flughafen verprügelt wurden. Auch Kosovo-Albaner wurden nach Belgrad abgeschoben, auch Deserteure. Ich weiß nicht, wie viele von den Abgeschobenen jetzt ums Leben gekommen sind. Das Auswärtige Amt hat bis zum Anfang des Jahres geschrieben, daß von einer systematischen Vertreibung keine Rede sein kann. Anschließend wurden die Bombenangriffe mit der systematischen Vertreibung gerechtfertigt. Da wirst du doch verrückt.

illoyal: Könnten diese Personen hier einen Asylantrag stellen?

Kantemir: Das ist nicht verboten. Einige Deserteure könnten jetzt natürlich einen Asylantrag stellen, das würde sich beispielsweise bei serbischen Deserteuren anbieten. Desertion ist aber kein Asylgrund. Asylanträge werden deswegen in schöner Regelmäßigkeit abgelehnt. Die serbischen Deserteure, die abgelehnt wurden, sind auch mit diesem Rückübernahmeabkommen zurückgeschoben worden, die könnten jetzt potentiell eine Gefahr für unsere deutschen Jungs darstellen. Das finde ich in Ordnung, das ist das Ergebnis dieser beschissenen Politik.

illoyal: Im Falle von Kriegsdienstverweigerung und Desertion ist doch klar, daß die Herren sich einig sind.

Kantemir: Natürlich sind die sich in allen Ländern einig, deswegen wollen sie hier ja die Deserteure nicht haben. Man könnte ja sagen, jetzt kämpfen die endlich nicht mehr gegen uns.



Rita Kantemir ist Sprecherin des Flüchtlingsrates und flüchtlingspolitische Mitarbeiterin der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus.

Das Gespräch mit Rita Kantemir führte Ulrike Gramann Anfang Juni 1999.




























































































































1) Noch im Herbst 1998 erklärte das Auswärtige Amt in einem Lagebericht, die Wahrscheinlichkeit, daß es im Kosovo massive Verfolgungen gegen Kosovo-AlbanerInnen gebe, sei gering. Als inländische Fluchtalternativen stünde Zentralserbien (sic!), besonders Belgrad und Montenegro zur Verfügung. Im Februar 99 entschied das OLG Münster , es gebe keine Anhaltspunkte für ein Programm oder einen stillschweigenden Konsens, das albanische Volk zu vernichten. vgl. taz vom 31. Mai 1999

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