illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 8 Sommer 99

Nicht ohne meine richterliche
Durchsuchungsanordnung

Den Angaben des gegenwärtigen Leiters des Berliner Kreiswehrersatzamtes zufolge erging in Berlin zwischen 1992 und 97 in 6.000 Fällen das Ersuchen an die Polizei, dem KWEA jene Kandidaten zur Musterung vorzuführen, die sich diesem Wunsch des KWEA nicht freiwillig fügen wollten. In immerhin 1.200 von diesen Fällen konnte die Polizei auch die Erwartungen der Behörde erfüllen. Die Frage, inwieweit sie sich dabei immer an die geltenden Gesetze gehalten hat, wird jetzt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aufgeworfen. Die 23. Kammer des Gerichts hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein junger Mensch hatte zwischen 1994 und 97 konsequent davon abgesehen, den Einladungen zur Musterung des KWEA Berlin zu folgen. Als die daraufhin um Amtshilfe gebetenen Polizeibeamten das Objekt der militärbürokratischen Begierde zu Hause aufsuchten, war niemand da, ihnen die Wohnungstür zu öffnen. Da sie aber Geräusche aus der Wohnung zu hören vermeinten und daraus den Schluß zogen, daß jemand zu Hause sei, ließen sie die Tür vom Schlüsseldienst öffnen und durchsuchten – erfolglos – die Wohnung. Zum Abschied ließen sie ein neues Türschloß einbauen und hinterlegten die Schlüssel auf dem Polizeirevier. Hiergegen wurde von dem Betroffenen – der kurze Zeit später glücklich jenes Alter erreichte, welches ihn dem Zugriff der Bundeswehr entzieht – Klage zur Feststellung erhoben, daß das Verhalten der Polizei rechtswidrig gewesen sei. Dazu nun hat besagte Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden, daß die Polizei bei der Ausübung ihrer Amtshilfe für das KWEA nur dann berechtigt ist, eine Wohnung zu durchsuchen, wenn sie zuvor einen richterlichen Durchsuchungsbefehl eingeholt hat, es sei denn, Gefahr sei im Verzug, was aber in Fällen der zwangsweisen Musterungsvorführung in der Regel nicht zuträfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da für das beklagte Land Berlin noch die Möglichkeit besteht, dagegen Revision einzulegen. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, kann dies für Musterungsverweigerer nur bedeuten, ihre Wohnungstüren vor der Polizei geschlossen zu halten. Ohne richterliche Durchsuchungsanordnung können die da nichts machen.

Sigurd Jennerjahn

illoyal@Kampagne.de