| Den Angaben des gegenwärtigen Leiters des Berliner
Kreiswehrersatzamtes zufolge erging in Berlin zwischen 1992 und 97 in 6.000
Fällen das Ersuchen an die Polizei, dem KWEA jene Kandidaten zur Musterung
vorzuführen, die sich diesem Wunsch des KWEA nicht freiwillig fügen
wollten. In immerhin 1.200 von diesen Fällen konnte die Polizei auch
die Erwartungen der Behörde erfüllen. Die Frage, inwieweit sie
sich dabei immer an die geltenden Gesetze gehalten hat, wird jetzt durch
ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aufgeworfen. Die 23. Kammer des
Gerichts hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein junger Mensch
hatte zwischen 1994 und 97 konsequent davon abgesehen, den Einladungen zur
Musterung des KWEA Berlin zu folgen. Als die daraufhin um Amtshilfe gebetenen
Polizeibeamten das Objekt der militärbürokratischen Begierde zu
Hause aufsuchten, war niemand da, ihnen die Wohnungstür zu öffnen.
Da sie aber Geräusche aus der Wohnung zu hören vermeinten und daraus
den Schluß zogen, daß jemand zu Hause sei, ließen sie die
Tür vom Schlüsseldienst öffnen und durchsuchten erfolglos
die Wohnung. Zum Abschied ließen sie ein neues Türschloß
einbauen und hinterlegten die Schlüssel auf dem Polizeirevier. Hiergegen
wurde von dem Betroffenen der kurze Zeit später glücklich
jenes Alter erreichte, welches ihn dem Zugriff der Bundeswehr entzieht
Klage zur Feststellung erhoben, daß das Verhalten der Polizei rechtswidrig
gewesen sei. Dazu nun hat besagte Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden,
daß die Polizei bei der Ausübung ihrer Amtshilfe für das
KWEA nur dann berechtigt ist, eine Wohnung zu durchsuchen, wenn sie zuvor
einen richterlichen Durchsuchungsbefehl eingeholt hat, es sei denn, Gefahr
sei im Verzug, was aber in Fällen der zwangsweisen
Musterungsvorführung in der Regel nicht zuträfe. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, da für das beklagte Land Berlin noch
die Möglichkeit besteht, dagegen Revision einzulegen. Sollte das Urteil
Rechtskraft erlangen, kann dies für Musterungsverweigerer nur bedeuten,
ihre Wohnungstüren vor der Polizei geschlossen zu halten. Ohne richterliche
Durchsuchungsanordnung können die da nichts machen.
Sigurd Jennerjahn |