| Immer wieder werden in diesem Staat Menschen wegen ihres Entschlusses, weder Wehrdienst noch "Zivildienst" oder irgendeinen anderen Ersatzdienst zur Erfüllung der Wehrpflicht zu leisten, angeklagt, vor Gericht gestellt und abgeurteilt. Schätzungsweise sind dies jährlich ca. 150 bis 200 junge Männer. Die Bundesregierung schreibt hierzu keine offiziellen Statistiken. Der Urteils- und Informationsservice zur Totalen Kriegsdienstverweigerung (UrIS) kann pro Jahr auf ungefähr 50 Gerichtsurteile wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung verweisen. Von Totalverweigerern werden empfindliche Strafen in Kauf genommen: Die durchschnittliche Strafhöhe liegt derzeit bei sechs Monaten Knast auf Bewährung. Vor allem bei einer Verweigerung nach Einerufung durch die Bundeswehr - also nicht durch das Bundesamt für den Zivildienst - ist schon im Vorfeld des eigentlichen Gerichtsverfahrens mit erheblichen Belastungen zu rechnen, nämlich mit Verfolgung durch Feldjäger und (rechtswidrigem) Arrest, meist 63 Tage und mehr. Doch warum lassen sich trotzdem immer wieder Menschen auch nicht von Restriktionen davon abschrecken, den Weg der Totalen Kriegsdienstverweigerung zu beschreiten? Ausgangspunkt aller Überlegungen dürfte der folgende Sachverhalt sein: Die Bundeswehr ist keine Truppe, die dazu da ist, Hochwasser einzudämmen oder irgendwo in der Welt durch "humanitäre Einsätze" Menschen zu helfen. Ein erstes Motiv, eine Entscheidung zu Gunsten einer Totalen Kriegsdienstverweigerung zu fällen, liegt darin, sich von vornherein dem Töten von Menschen und allen Vorbereitungen dazu konsequent zu entziehen. Das System der Wehrpflicht - der Name impliziert es bereits - setzt nicht etwa auf freiwillige Diensterbringung, sondern ist ein Zwangssystem. Es beginnt bei der Erfassung der Wehrpflichtigen und endet mit der Androhung drastischer Strafen bei "Fahnenflucht" bzw. "Dienstflucht". Wer also auf Grund seiner inneren Einstellung nicht gewillt ist, sich einem solchen Zwangsdienstsystem zu unterwerfen und seine persönliche Freiheit als hohes Gut bewertet, der wird sich schwerlich der Wehrpflicht beugen wollen und sich auch nicht von einer möglichen Bestrafung abschrecken lassen. Es geht hier um das Prinzip der individuellen Selbstbestimmung, das auch durch Strafe nicht verworfen wird. Eine weitere Motivation, sich gegen die Ableistung eines vom Staat geforderten Dienstes zu wenden, besteht darin, dass es gerade der Staat ist, der es sich erlaubt in die eigene Lebensplanung rigide einzugreifen. Warum sollte jemand, der bisher eher negative Erfahrungen mit dem Staat gemacht hat, diesem zu Diensten sein? Die - vorsichtig ausgedrückt - Nichtidentifikation mit diesem Staat bzw. die Ablehnung einer jeden staatlichen Autorität überhaupt weist auf ein weiteres Motiv für eine Totale Kriegsdienstverweigerung hin, die ihren Ausdruck hier nicht nur in der individuellen Selbstbestimmung findet, sondern gerade auch in der kollektiven Selbstbestimmung, sprich eigenverantwortliches und selbst organisiertes soziales Leben. In Gerichtsprozessen sollte es allerdings tunlichst vermieden werden, die jeweilige Sozialisation inklusive diverser Schlüsselereignisse en detail - meist auf Nachfragen der RichterInnen - auszubreiten. Was damit nämlich bezweckt werden soll, ist eine Gewissensinquisition, eine Art Prüfungssituation, wie wir sie aus dem KDV-Anerkennungsverfahren kennen. Abgesehen davon, können diese persönlichen Prägungen allerdings meistens nur dann Anstoß dafür sein, eine Totale Kriegsdienstverweigerung zu leben, wenn es auch genügend organisierte Unterstützung für die Einzelnen gibt. Ein grundlegendes Muster in den Motiven der Totalverweigerer ist aber allen diesen Gründen gemeinsam: Weil sie sich so weit im Selbstverständnis der Totalen Kriegsdienstverweigerer gefestigt haben, wäre es für sie untragbar, dass diese sie negieren können, ohne einen Teil ihres eigenen Ichs aufgeben zu müssen. In der gerichtlichen Praxis wird dies meist mit dem Begriff des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses umschrieben, welches es dem Totalen Kriegsdienstverweigerer unmöglich macht, einen Kriegsdienst zu leisten. Viele Totale Kriegsdienstverweigerer - egal welche Motive sie sonst noch besitzen - sehen es als ihre Pflicht an, jede Art von Kriegsdienst bereits im Frieden und nicht erst im Kriegsfalle zu verweigern - sonst würden sie auch nicht bereits heute vor Gericht stehen: "Die Verplanung von 'anerkannten Kriegsdienstverweigerern' für Kriegszwecke im Konzept der so genannten Gesamtverteidigung (...) stellt die erste militärische Funktion des 'Zivildienstes' (...) dar. Ich bin als Kriegsdienstverweigerer auch in Friedenszeiten nicht dazu bereit, durch den Antritt eines 'Zivildienstes' diese militärische Verplanung, die Kriegführung erst möglich macht, zu unterstützen." So weit Marko Langert in seiner Einlassung vor dem Amtsgericht Leipzig am 1. Dezember 1999. Und weiter heißt es: "Inhaltlich bedeutet die 'Wehrpflicht' nichts anderes, als auf Befehl und als Marionette einer kleinen ökonomischen und militär-politischen Elite gezwungenermaßen ein Verbrechen zu begehen. Der staatliche Kriegsdienstzwang ist somit letztlich ein Zwang zum Töten - zum Töten und Morden anderer Menschen." Totalverweigerer benötigen Unterstützung und Solidarität anderer. Das heißt, entgegen einem weit verbreitetem Mythos verstehen sich Totalverweigerer eben nicht als Märtyrer, sondern geben in ihrer politischen Arbeit auch ständig zu verstehen, dass sie sich vom nicht totalverweigernden Teil der für den Krieg verplanten Männer und Frauen nur darin unterscheiden, dass sie eine Entscheidung schon getroffen haben. Relevant wird dieser Aspekt, wenn die aktiv zum Thema Antimilitarismus politisch aktiven Personen und Organisationen betrachtet werden. Da hat es z.B. die DFG-VK immer noch nicht fertig gebracht, sich ideologisch vollständig von der Wehrpflicht zu lösen, und bietet für die Militärmacht BRD weiterhin Lobbyarbeit im Bereich der 4/3-Beratung 1) an. Selbes gilt etwa für die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär oder etwa die Zentralstelle KDV. Äußerst pikant und absurd ist hierbei etwa auch, dass diese Organisationen ihre Räume als modernen Sklavenmarkt anbieten, KDV-BeraterInnen hier als VermittlerInnen zwischen kapitalistischen (Wohlfahrts-)Unternehmen und Staat fungieren, indem Zivildienststellenplätze vermittelt werden. Nicht aber aus Unwissenheit heraus wird oftmals von AntimilitaristInnen der Zivildienst befürwortet, oder es wird etwa auch - wie jüngst auf dem Bundeskongress der DFG-VK in München geschehen - als "Fortschritt" propagiert, dass es mittlerweile 170.000 sind, die nach 4/3 verweigern. Vielmehr sind diese affirmativen und strukturell angelegten Verhaltensweisen und Organisationsformen Ausdruck einer Identifikation mit dem herrschenden (staatlichen) System. Einhergehend mit der Intensivierung der kapitalistischen Vergesellschaftung - auch Neoliberalismus genannt - transformieren also Organisationen wie die oben genannten zu läppischen NGOs, auf die von herrschender Seite verwiesen wird, wenn Kapital und Staat argumentativ angegriffen werden. Denn eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft duldet ja eine ansatzweise Kritik, die sich letztendlich immer auch einbinden und vereinnahmen lässt. Ich denke hier etwa auch an amnesty international (amnesty international gesteht die Wehrpflicht grundsätzlich jedem Staat zu), Greenpeace etc. Auf Grund dieses strukturellen Opportunismus solcher Organisationen (und hier könnten noch viele mehr benannt werden sowie deren Funktionalität im Sinne des Staates) und der systematischen Nichtbeachtung der TKDV, war es auch schon seit Mitte der 70er Jahre ein Anliegen der aktiven TKDVer, sich selbst zu organisieren. Zunächst im KGW, den Gruppen des kollektiven gewaltfreien Widerstandes, woraus auch die Zeitschrift Ohne Uns entstand. Aus regelmäßig regionalen Treffen und jährlich stattfindenden Bundestreffen erwuchs eine überregionale Zusammenarbeit der verschiedensten TKDV-Initiativen und -Gruppen. Während vom Großteil der angestammten antimilitaristischen Organisationen zu wenig Interesse für die TKDV bestand und besteht, organisierten TKDVer also ihre Öffentlichkeitsarbeit selbst - das heißt Pressearbeit, ihre eigenen Medien ("Ohne Uns"; Informationsreader zur TKDV, "Wehrpflicht? - Ohne Uns!", regelmäßige Flugschriften etc.), Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, Schulbesuche, Demos, Kundgebungen - und Solidaritätsarbeit für Inhaftierte, juristische Unterstützung (UrIS) und juristische Verteidigung (JUT). In all diesen Bereichen haben auch nicht selbst totalverweigernde Menschen - insofern sie denn die antimilitaristische Notwendigkeit dazu sehen - die Möglichkeit, sich zu betätigen. Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen, auch in den oben genannten Organisationen. Aber gerade die Ausnahmen wurden immer wieder dafür funktionalisiert, dass der Bereich TKDV ja schon abgedeckt sei, somit also keine Notwendigkeit gesehen wird, zur TKDV zu arbeiten. Im gleichen Atemzug wird auch stets genannt, dass TKDV-Arbeit und 4/3-Lobbyarbeit gleichberechtigt nebeneinander stehen könnten. Das können diese beiden Bereiche eben nicht. Wer zu 4/3 arbeitet, arbeitet der TKDV auch systematisch entgegen. Offensichtlichster Indikator dafür ist die staatliche Repression. Resümee des Ganzen: Sollen die eingangs benannten unterschiedlichen Motivationen, staatliche Kriegsdienste totalzuverweigern, nicht nur bei wenigen zum Tragen kommen, benötigt es eine breitere Solidarität. Zu erinnern sei hier nochmals an die historischen Anfänge und die politische Zielsetzung der Kriegsdienstverweigerung: massenhafte Verweigerung der staatlichen Kriegspolitik, um Kriege zu verhindern! Marko Langert und Torsten Froese |
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DFG-VK Frankfurt am Main Vogelsbergstr. 17 Tel. 0 69 / 4 98 03 94 Fax 0 69 / 4 99 00 07 E-Mail: dfgvkffm@t-online.de Internet: www.dfg-vk.de/frankfurt/index.htm 1)"4/3-Beratung" - bezieht sich auf die Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." |