| Im Vorfeld wurde
Apokalyptisches beschworen. Die vom Bundesministerium für Familie, Jugend
und Sport schon Anfang 1999 verkündete Verkürzung der Zivildienstzeit
um zwei auf elf Monate und die Reduzierung der zur Verfügung stehenden
Zivildienstplätze von circa 140.000 auf 124.000 weckten bei den Profiteuren
der Wehrpflicht Besitzstandsängste. Die Bundeswehr und die
Träger-Organisationen des Zivildienstes (u.a. Rotes Kreuz, Caritas,
Malteser Hilfsdienst) versuchten aus unterschiedlichen Gründen, das
Teilgesetz zum Haushalt 2000 noch abzuwenden.
Eigentlich könnte sich jeder Zivildienstleistende gebauchpinselt fühlen ob der Aufmerksamkeit, die seinem Zwangsdienst zuteil wurde. Der Zivildienstbeauftragte des Caritas-Verbandes, Detlef Dekowksi, befürchtete, dass gerade die "Senioren" unter dem schnellen Wechsel der Bezugspersonen leiden. 1) Entlarvend hieß es beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Berlin, dass die Arbeit für das hauptamtliche Personal anstrengender wäre, wenn die 300 Ersatzdienstleistenden des DRK zwei Monate weniger arbeiten müssten. 2) Andere Probleme wälzen Verteidigungsministerium und Bundeswehr. Ihre Befürchtungen waren, dass die Reduzierung des Zivildienstes auf 11 Monate nur ein Zwischenschritt zur Gleichbehandlung von Wehrdienst- und Zivildienstleistenden ist. Sie lehnten auch jegliche "Attraktivitätssteigerungen" ab. Zur Zeit muss sich die Bundeswehr wegen immer neuer Rekordzahlen von KDV-Anträgen trotz der geburtenschwachen Jahrgänge um ihren bewaffneten Nachwuchs sorgen. 3) Auf diesem Wege droht die Wehrgerechtigkeit endgültig ausgehöhlt zu werden. Im November wurde der Beschluss im Bundestag gefasst und wird, wie vorgesehen, am 1.7.2000 in Kraft treten. Der Bundesrat muss in dieser Angelegenheit nicht gefragt werden. Das heißt, dass die 11 Monate schon jetzt für jeden Zivildienstleistenden gelten, der am 30.6.2000 eine Dienstzeit von 11 oder mehr Monaten geleistet hat. Die Zivildienststellen werden im Jahr 2000 auf 124.000 reduziert, im darauffolgenden Jahr auf 110.000. Jede Verwaltungsstelle wird künftig ein festgelegtes Kontingent von Dienstmonaten für Einberufungen zur Verfügung haben. Sind diese aufgebraucht, können weitere Zivildienstleistende nicht verpflichtet werden. Sobald die 124.000 erreicht sind, werden keine weiteren Einberufungen erfolgen. Eine weitere Reduzierung der Dienstzeit bzw. Anpassung an die Grundwehrdienstzeit von 10 Monaten wird aber laut Ministerin Bergmann nicht erfolgen, aus Rücksicht auf die Eventualität von Reserveübungen für die Grundwehrdienstleistende. 4) Die Debatte um das neue Gesetz entlockte den Verantwortlichen auch Statements, die vorher nur von Kritikern gemacht wurden. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rüttgers nannte die Zivildienstleistenden einen unverzichtbaren Bestandteil des Sozialsystems. Durch die geplanten Kürzungen werde zwar der Bund Gelder sparen, auf die Dienststellen würden aber Mehrausgaben von 101 Mio. DM zukommen. 5) Mit anderen Worten: durch die staatliche Subvention wurde eine Arbeitsstruktur geschaffen, die es den so genannten gemeinnützigen Trägerorganisationen erlaubte, ihre Struktur auf diese unqualifizierten und schlechter bezahlten Zwangsverpflichteten aufzubauen. Daher ist das Geschrei der Profiteure des Zwangssystems verständlich. Der Caritas Verband forderte nun sogar die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. 6) Dieses Kartell aus Generälen, Ministern und Vereinsvorsitzenden weiß, wie sehr sein Zwangssystem von dem Schein der Wehrgerechtigkeit abhängt. Die statistischen Entwicklungen bei der Wehrpflicht werden die Bundesverfassungsrichter vielleicht doch umstimmen. 7) Gleichzeitig ist die Wehrgerechtigkeit, nach der jeder Wehrpflichtige auch tatsächlich zum Dienst einberufen werden muss, nur noch durch statistische Mauscheleien aufrechtzuerhalten. Bei der Bundeswehr geschieht dies durch die Ausmusterung großer Teile der Wehrpflichtigen. Auch die Verbände für den Zivildienst denken jetzt darüber nach, durch Verschärfung der Musterungskriterien anerkannte Kriegsdienstverweigerer auszumustern und damit die Statistik zu bereinigen. 8) Letzen Endes haben individuell die Zivildienstleistenden zwei Monate gewonnen, politisch aber wurde eine Chance verpasst, das System der Zwangsdienste endgültig abzuschaffen. Christopher Steinmetz |
1) Tagesspiegel 5.8.99.
2) Tagesspiegel 5.8.99.
3) Gegenwärtig werden etwas mehr als 171.000 KDV-Anträge pro Jahr gestellt: Im Durchschnitt leisten 140.000 Zivildienstleistende pro Jahr ihren Dienst: Es gibt ungefähr 185.000 Zivildienstplätze - 2/3 davon im Pflegebereich.
4) Das Verteidigungsministerium konnte sich dagegen nicht mit seiner Forderung durchsetzen, das Entlassungsgeld im Zivildienst auf 1.000 DM zu kürzen und keine Soldsteigerungen zu erlauben. Es bleibt bei 1.500 DM und einer Soldsteigerung von 14,50 auf 17,50 DM pro Tag während der Dienstzeit. 5) FAZ 5.8.99. 6) Berliner Zeitung. 1.11.99.
7) Bislang war es gängige Praxis, Klagen nicht zuzulassen. Der Ersatzdienst ist schon lange kein Ersatzdienst mehr, sondern die häufigste Dienstform (nimmt man nur die normalen Grundwehrdienstleistenden pro Jahr. 8) Tagesspiegel 5.8.99. |