illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 10 Winter 99/00

Risiko Pflege

Aus dem Sozialbereich, so heißt es, seien Zivis nicht wegzudenken. 1) Der Ersatzdienstcharakter des Zivildienstes ist allerdings schon längst beseitigt. In der Sozialpolitik wird er genutzt, als ob er eigens zur Unterstützung des Sozialbereichs geschaffen worden sei. Rund 140.000 Zivildienstleistende sind derzeit im Einsatz, die meisten davon im Pflegebereich. Die Vorgabe der Arbeitsplatzneutralität wird dabei in aller Regel durchbrochen: Zivis werden kaum irgendwo als zusätzliche Helfer eingesetzt, um die Pflege zu optimieren, sondern wie Vollzeit-Kräfte in den Arbeitsplan eingebaut.

Den Zivis schlägt dafür fast überall Lob entgegen: Sie seien engagiert, zuverlässig und freundlich. Doch was heißt es, wenn junge Männer für 13 Monate zum Pflegen abkommandiert werden?

Die desolate Situation im Pflegebereich wird durch den Einsatz von Zivildienstleistenden kaum kaschiert. Nur durch die Heranziehung einer Laien-Reserve kann sichergestellt werden, dass der Alltag in Pflegestationen, Krankenhäusern und in der ambulanten Altenversorgung bestritten wird. Diese Situation ist für wenigstens zwei Seiten fatal: Solange der Nachschub an Zivis gesichert erscheint, macht man sich weder bei den Trägerorganisationen der Pflegeunternehmen noch in der Regierung Gedanken über eine grundsätzliche Lösung des Pflegeproblems. An der Überlastung der hauptamtlich Beschäftigten, der geringen Motivation, angesichts geringer finanzieller Lukrativität und sozialer Anerkennung überhaupt in diesem Bereich zu arbeiten, und der daraus folgenden hohen Fluktuation ändert sich nichts. Für die direkt Betroffenen, die pflegebedürftigen Menschen, ist das mit vielerlei Nachteilen verbunden.

In jedem Berufszweig wird es gefährlich, wenn man Hilfskräfte - das gilt für Zivis genauso wie PraktikantInnen und ungelernte Aushilfen - unbeaufsichtigt arbeiten lässt. Vor allem auf Pflegestationen in Altenheimen ist das aber gang und gäbe. Das Pflegen alter Menschen wird offensichtlich als Tätigkeit angesehen, bei der man nichts falsch machen kann. Gerontologisches Fachwissen, das sich AltenpflegerInnen in drei Jahren Ausbildung aneignen müssen, wird den Zivis in drei Wochen Zivildienstschule kaum beigebracht. Von der vorgeschriebenen vierwöchigen Einarbeitungszeit an der Zivildienststelle kann nur geträumt werden. Der neue Zivi wird meist nur einen oder zwei Tage lang, häufig von einem anderen Zivi oder einer Praktikantin, "eingearbeitet". Anderenfalls würde sich sein Einsatz als Arbeitskraft, die ja eh auf maximal 13 Monate (künftig 11) befristet ist, für die Beschäftigungsstelle auch nicht mehr lohnen.

Genaue Angaben über das Risiko, dem Pflegebedürftige durch den Einsatz von Zivis ausgesetzt sind, gibt es nicht. Kein Wunder: Die alten Leute haben kaum die Möglichkeit, sich an eine neutrale Stelle zu wenden, und die hauptamtlichen PflegerInnen werden sich hüten, sich öffentlich zu äußern. Eine Krankenschwester, die nicht namentlich genannt werden will, berichtet, dass "fast alle Zivis auf meiner Station subkutan spritzen und Blutdruck messen". Nichts Lebensgefährliches - gefährlich wird es aber, wenn der Zivi nicht einschätzen kann, ob der gemessene Blutdruck nun zu hoch, zu niedrig oder in Ordnung ist. Meist trägt er einfach die Werte in die Patientenakte und das war's dann. Irgendwann schaut sich ein Arzt oder ein/e KrankenpflegerIn die Akte an...

Ein Mindestmaß an Krankenbeobachtung ist bei Pflegetätigkeiten unerlässlich. Wer nicht weiß, wann ein "merkwürdiges" Verhalten eines Menschen auf einen Schlaganfall hindeutet, wird auch nicht die erforderlichen Schritte unternehmen. Wer nicht Anzeichen von Wundliegen erkennt, wird auch nicht darauf achten, die Patientin künftig zu lagern oder zumindest einer Krankenpflegerin Bescheid zu sagen. Wer nicht weiß, dass er jemanden, der gerade mit voller Wucht auf den Kopf gefallen ist, nicht einfach ins Bett legen und ihm Gute Nacht wünschen kann, gefährdet den Patienten hochgradig. Und wer keine Ahnung von Hebetechniken hat, ist dafür prädestiniert, Unfälle zu provozieren und noch dazu seine eigene Wirbelsäule zu schädigen.

Am geringsten scheint das Risiko in Krankenhäusern zu sein, wo noch am ehesten eine Kontrolle der Zivi-Tätigkeiten möglich ist. "Ein ganz finsteres Kapitel" dagegen, so äußert sich ein Mitarbeiter der ÖTV-Hauptzentrale, der ebenfalls nicht genannt werden möchte, sind Altenpflegestationen privater Betreiber sowie viele in kirchlicher Regie betriebene: "Hier ist in vielen Bereichen etwas vollkommen Illegales passiert". Damit ist nicht nur die Einsparung von Arbeitsplätzen durch Zivis gemeint, sondern auch die konkreten Zivi-Tätigkeiten. Intravenöse Spritzen werden von Zivis gesetzt, obwohl dies nicht einmal gelernte ArzthelferInnen ohne ärztliche Aufsicht tun dürfen. Blasenspülungen werden durchgeführt nach dem Motto "Wenn der Patient schreit, hast Du was falsch gemacht." Je stärker die allgemeine Arbeitsüberlastung des Pflegepersonals, desto intensiver werden Zivis in die Pflicht genommen, wodurch sich auch das Risiko erhöht. Dabei passiert es auch immer wieder, dass der Zivi eigenständig eine Medikation vornimmt oder überwachungspflichtige Medikamente selbst verabreicht. In manchen Pflegestationen ist es ohnehin üblich, Neuroleptika als Bedarfsmedikation zu geben - die PatientInnen geben dann wenigstens Ruhe.

Merkwürdigerweise spielen solche Aspekte bei der Diskussion um den Fortbestand oder die Abschaffung des Zivildienstes kaum eine Rolle. Bisher hat nur Trude Unruh, Chefin des Seniorenschutzbundes Graue Panther, in ihrer Interviewsammlung "Tatort Pflegeheim. Zivildienstleistende berichten" Informationen zur "gefährlichen Pflege" gesammelt - und das war 1989. Wie sich Pflegebedürftige fühlen, deren Grundbedürfnisse von Zwangsdienstleistenden erfüllt werden müssen - und ob diese das überhaupt vermögen - wird allenfalls am Rande gefragt.

Dabei braucht man nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, wie schwer sich eine 90jährige Frau damit tut, von einem 20jährigen Mann gewaschen zu werden. In den Betrieben des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes (MSHD) und der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB), die weit über zehntausend Zivis beschäftigen (und so gut wie keine Hauptamtlichen), und in den meisten Altenpflegestationen wird darauf kaum Rücksicht genommen. Über die Schamgefühle der Frauen haben sich die Zivis hinwegzusetzen. Verschlimmert wird die Situation noch dadurch, dass die Zivis nach längstens einem Jahr schon wieder weg sind. Danach kommen die nächsten, da kann sich die Frau noch so laut beklagen, dass sie sich nun schon wieder einem Fremden nackt vorzeigen muss.

Was einem Zivi passiert, der in ernsthafte Gewissensnöte gerät, weil er durch die von ihm verlangten Tätigkeiten "seine" PatientInnen gefährdet, ist bei Unruh geschildert: Der Zivi beschwerte sich beim BAZ darüber, dass der (private) Träger einer Altenpflegestation "die für ihn verbindliche Aufsichtspflicht nach § 278 Absatz 1 BGB" verletze und "weder Zeit noch Personal auf(wendet), um mir zumindest eine minimale Einführung zukommen zu lassen". Als Antwort erhielt er ein Disziplinarverfahren durch den Heimbetreiber sowie die Auskunft des BAZ, es habe nun einmal "auf die Belange der außerstaatlichen Beschäftigungsstellen weitgehend Rücksicht zu nehmen." 2)

Wie man sich überhaupt darauf einlassen kann, Zivis im Rettungswesen einzusetzen (ca. 7.700 arbeiten zur Zeit in Krankentransport und Rettungswesen), darüber wird geschwiegen. Zwar ist ein Zivi stets nur in Begleitung eines Notarztes im Rettungswagen - theoretisch. "Dass zwei Zivis im Wagen sind, kommt immer wieder vor", heißt es bei der ÖTV. Und was soll wohl der Zivi machen, wenn der Patient im Rettungswagen in einen lebensbedrohlichen Zustand gerät, und der Notarzt am Steuer sitzt? Oder soll man den Zivi fahren lassen, der vielleicht gerade mal ein Jahr Fahrpraxis hat?

Einem anderen Risiko sind schließlich auch die Zivis ausgesetzt: Regressansprüchen geschädigter PatientInnen bzw. Strafverfahren. Zivis bewegen sich hier in einer heiklen rechtlichen Grauzone. 3)

Den Ersatz von Zivis durch "normale" Kräfte hat das Bremer Zentralkrankenhaus nahezu komplett und ohne Einbußen in der Pflegequalität bewerkstelligt (Lorenz). Ob es sich dabei um ein Modell handelt, kann sich nur zeigen, wenn andere Träger ihre zum Teil selbst geschaffene Abhängigkeit von Zwangsverpflichteten zu überdenken bereit sind. Oftmals hemmen betriebswirtschaftliche Bedenken die kritische Reflexion. Erschwert wird das Nachdenken über Alternativen auch durch den Konkurrenzkampf unter Pflegeträgern sowie Bestimmungen des BSHG und der Pflegekassen.

Im Rahmen einer Anhörung zum Thema "Was kommt nach dem Zivildienst" kam Andrea Fischer zu der Erkenntnis: "Je länger wir hier diese Debatte führen, umso klarer wird mir, dass wir hier über den Zivildienst als einer Art Katalysator einer grundlegenden Reformdebatte der sozialen Dienste sprechen." Die Zustände im Pflegebereich seien etwas, das man "auch einmal skandalisieren kann" 4). Frau Fischer ist mittlerweile Gesundheitsministerin. Wir warten auf einen Skandal.

Frank Brendle

1) Dieser Tenor wurde beispielsweise anlässlich einer Umfrage unter Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege deutlich, welche die Grünen-Bundestagsfraktion 1997 durchführte.

2) Vgl. Trude Unruh, Tatort Pflegeheim. Zivildienstleistende berichten. Essen 1998, S. 140ff.

3) Sollte der Zivi eine dienstliche Anordnung erhalten, eine Spritze zu setzen oder andere gefährliche Tätigkeiten auszuüben, hätte er das Recht, diese zu verweigern - da sie eine Straftat, möglicherweise Körperverletzung, verlangen. Folgt er dennoch der Anordnung, macht er sich dann strafbar, wenn er die Gesetzwidrigkeit der Anordnung hätte erkennen können (§ 30, 2 und 3 Zivildienstgesetz).

4) "Was kommt nach dem Zivildienst?" Dokumentation des Fachgesprächs der Bundestagsfraktion B90 / Die Grünen am 11. 5. 1998, Bonn 1998.

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