illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 11 Frühling 2000

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Frauen dürfen gegen Männer kämpfen - aber nur gegen feindliche

Am 11. Januar 2000 hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Frauen muss der Zugang auch zu Kampfeinheiten der Bundeswehr gewährt werden. Tanja Kreil, die sich schon vor Jahren als Elektronikerin bei der Bundeswehr beworben hatte und damals abgelehnt wurde, weil sie eine Frau ist, kann nun in der Bundeswehr dienen, "Eignung" vorausgesetzt. Zu den Kriterien, die ihr weiterhin den Zugang versperren könnten, gehört entgegen anders lautenden Meldungen jedenfalls nicht ihre Körpergröße, denn sie ist größer als 1,55 m - groß genug für den Einsatz in einer Kampfeinheit. 1) Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping erklärte, ab Sommer 2000 würden "Laufbahnen für Frauen geöffnet". Die Rede von den zu öffnenden Laufbahnen könnte bedeuten, dass Frauen doch nicht gleichgestellt werden. Aber laut EuGH-Urteil müssen freiwilligen Frauen prinzipiell alle Stellen offen sein, die es für freiwillige Männer sind. Es geht nicht darum, spezielle Verwendungen zu schaffen, sondern lediglich die Verwendung in "speziellen Kampfeinheiten" bleibt nach Maßgabe des Urteils unter Umständen für Männer reserviert. Ein dementsprechendes Urteil erging bereits Ende 1999 im Fall der britischen Köchin Maria Sirdar, die sich bei den Royal Marines beworben hatte. In diesem Punkt verstößt der EuGH gegen seine eigene Logik. Elitesoldaten, und um solche handelt es sich beispielsweise bei den viel zitierten "Kampfschwimmern", sollen in der Tat hohe körperliche und intellektuelle Anforderungen erfüllen. Auch Männer tun dies nur ausnahmsweise. Gerade im Bereich physischer Höchst- und Ausdauerleistungen verschwinden die Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Trainierten. Konsequenterweise verlangte also Gudrun Schattmann vom Bundeswehrverband bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag 2), dass "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" die einzigen Zugangsvoraussetzungen für die Bundeswehr sein sollen.

Auch wenn viele PazifistInnen es nicht gerne hören - unter Gleichstellungsaspekten ist das Urteil folgerichtig. Natürlich hat der Kriegsdienst mit der Waffe keinen emanzipatorischen Gehalt. Die Entscheidung einer Frau, Berufssoldatin zu werden, muss aus antimilitaristischer Perspektive kritisiert werden, genau wie die entsprechende Entscheidung eines Mannes. Aber selbst mit den bestgemeinten friedenspolitischen Absichten hat keiner und keine das Recht, Frauen die Fähigkeit zur Entscheidung abzusprechen. Sich den Waffen verweigern kann nur eine Person, die Zugang dazu hätte. Warum sollen Frauen nicht schießen, wenn sie zum Krieg treiben dürfen? Letzteres ist in Anbetracht der Militarisierung der bundesdeutschen Außenpolitik nicht absurd, sondern realistisch. Unter den Abgeordneten, die 1999 im Bundestag für den völkerrechtswidrigen Kriegseinsatz der Bundeswehr gegen Jugoslawien stimmten, waren Frauen ebenso wie Männer.

Weitere Militarisierung der Gesellschaft?

FriedensfreundInnen und Teile der PDS beschworen anlässlich des Urteils die "weitere Militarisierung der Gesellschaft". Diese findet statt, und zwar unabhängig von der Beschäftigung von Frauen in der Bundeswehr. Zur Militarisierung der Gesellschaft trägt zunächst die Wehrpflicht bei, aufgrund deren trotz steigender KDV-Zahlen ein immer noch beträchtlicher Teil der jungen Männer der militärischen Sozialisation unterworfen wird. Militarisiert wird die bundesdeutsche Gesellschaft durch die auch von Frauen mitgetragene und unterstützte Ideologie, das Militär könne Konflikte "lösen" und müsse deshalb - unter dem Vorwand, Menschenrechte zu verteidigen - im Ausland eingesetzt werden. Militarisierend wirkt es, wenn Bundeswehrsoldaten an Stellen eingesetzt werden, wo zivile, und zwar dafür ausgebildete Helfer benötigt würden, z.B. in Flüchtlingslagern. Militarisierend auf die Gesellschaft wirkt es, wenn immer wieder diskutiert wird, Soldaten anstelle von Polizeikräften im Inneren einzusetzen. Militarisierend wirkt die Präsenz von Militärs im öffentlichen Raum, sei es durch Gelöbnisse oder dadurch, dass Wehrpflichtige bei der Heimreise gefleckte Tarnanzüge tragen. Wenn Personen meinen, der freiwillige Dienst in der Armee sei einfach nur eine Karriereoption, dann ist diese auf einer unkritischen Haltung zum Militär beruhende Meinung zu kritisieren, nicht das Geschlecht der Person, die sie vertritt.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass der Frauenanteil in den Streitkräften von derzeit 1,5 Prozent in den nächsten Jahren auf einen relevanten Anteil ansteigen wird. Frauen sind auch in anderen Armeen eine Minderheit geblieben. Der Frauenanteil in den US-Streitkräften ist mit 14 Prozent 3) der weltweit höchste. Etwaige feministische Überzeugungen der überwiegend männlichen Mitglieder des Bundeswehrverbandes dürften kaum die Ursache dafür sein, dass der Verband Tanja Kreil bei ihrer Klage unterstützte. Der Bundeswehr fehlt es vielmehr schlicht an qualifizierten Bewerbern. Kein Wunder, denn männliche Wehrpflichtige mit besseren Schulabschlüssen ziehen nach wie vor eine zivile der militärischen Karriere vor. Weil Männer mit Abitur und männliche Studierende im Zweifelsfall lieber Zivildienst als Kriegsdienst mit der Waffe leisten oder versuchen, den Kriegsdienst ganz zu vermeiden, entstehen Lücken. Eine weitere Lücke ergibt sich durch das angestrebte weltweite Agieren der Bundeswehr. Wenn, wie derzeit im Kosovo, das Militär sich polizeiliche Aufgaben und Aufgaben ziviler Hilfskräfte aneignet, werden weibliche Soldaten benötigt. Als Lückenbüßerinnen sind Frauen gern gesehen, bis ein gewisser Sättigungsgrad erreicht ist. Im Sanitätsdienst scheint dies mit rund einem Drittel Frauenanteil der Fall zu sein - unter der Hand sprechen Bundeswehrvertreter davon, es gehe natürlich nicht, dass Soldaten nur von Frauen verarztet würden.

Kein Ort ohne Diskriminierung

Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Claire Marienfeld, führt in ihrem jüngsten Jahresbericht Eingaben von "weiblichen Soldaten" an, die sich über "ungerechte und schikanöse Behandlung, verbale Erniedrigungen sowie verschiedene Formen sexueller Belästigung" beklagen. Marienfeld berichtet auch, dass manche Vorgesetzte die Frauen "besonders nachsichtig" behandeln und dass Frauen das ihnen eingeräumte Vorrecht, Schmuck zu tragen, ausnutzen. 4) Sowohl Belästigung als auch Bevorrechtung zeigen, dass Frauen geschlechtsbezogen anders behandelt werden als Männer. Sie werden auch in Zukunft vor Diskriminierung nicht sicher sein. Im letzten Jahr wurde der Fall der Ärztin und ersten Hubschrauberpilotin der Bundeswehr Christine Bauer bekannt, die wegen Mobbings den Selbstmord wählte. Sie war wegen ihres fachlichen Könnens in den Medien viel beachtet worden. 5) Vergleichbare Erfahrungen aus dem Polizeidienst, in dem Frauen seit Jahren formal gleichgestellt sind, zeigen, dass Frauen häufig geschlechtsbezogen gemobbt werden und sich in einzelnen Fällen sogar zum Selbstmord getrieben sehen. Aber der Verweis auf Mobbing oder Belästigung wird Frauen kaum von einer Bewerbung bei der Bundeswehr abschrecken. Der Ort, an dem Frauen bei gleichzeitiger Anwesenheit von Männern vor Diskriminierung sicher sind, muss erst noch erfunden werden. Die militärkritische Öffentlichkeit sollte sich jedoch auch nicht mit einem achselzuckenden "Selber schuld" abwenden. Bei den rechtsextremistischen Tendenzen in der Bundeswehr dürfen wir schließlich auch nicht wegschauen. Sexuelle Ausbeutung und sexualisierte Gewalt gegen Frauen gehören zum Militär wie das Töten auf Befehl. Anders, als die Ideologie der Militärs glauben machen will, sind Vergewaltigungen eben nicht nur das Verhalten des Feindes. So vergewaltigte und ermordete erst im Januar ein US-amerikanischer Kfor-Soldat ein kosovo-albanisches Mädchen. 6) So nehmen Sfor-Soldaten in Bosnien massenhaft die Dienste von Prostituierten in Anspruch, bekanntermaßen überwiegend von Zwangsprostituierten. 7) Und das berüchtigte Hammelburg-Video zeigte Bundeswehrsoldaten nicht nur bei rechtsextremistischen Handlungen, sondern auch beim Üben von Vergewaltigungen.

Der Eintritt von Frauen in die Bundeswehr muss Anlass sein, nach den geschlechterbezogenen Stereotypen beim Militär zu fragen. Also: Was geschieht mit jungen Männern beim Militär? Wie verändert sich das Rollenverständnis von Männern, wenn sie dem Militär angehören? Wie sind militärische und sexualisierte Gewalt miteinander verknüpft? Soziologische Forschung in diesem Bereich ist dringend erforderlich, und sie sollte von unabhängigen Institutionen geführt werden. Ob die Bundeswehr dies wünscht, ist allerdings mehr als fraglich, wird doch bereits seit über einem Jahrzehnt die Freiheit der Forschung am Sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehr - und an anderen, formal unabhängigen, doch der Bundeswehr angegliederten Einrichtungen - zunehmend eingeschränkt. Forschungsergebnisse verschwanden in Panzerschränken, brisante Fragen wurden gar nicht erst bearbeitet. 8) Inzwischen findet das Thema "Militär und Geschlechterverhältnis" in der unabhängigen universitären Forschung viel Beachtung. Ob bundeswehrferne Universitäten in Zukunft soziologische Forschung - beispielsweise durch lebensgeschichtliche Interviews - in der Bundeswehr treiben dürfen, bleibt abzuwarten. Und ob die zu erwartenden Forschungsergebnisse jemals praktische Auswirkungen haben, beispielsweise in Gestalt von Antidiskriminierungstraining für Soldaten? Und was das dann innerhalb der patriarchalischen Hierarchie des Militärs bewirken kann? Doch trotz aller Zweifel kann auf derartige Forderungen so lange nicht verzichtet werden, solange es die Bundeswehr gibt.

Ulrike Gramann

1) Die 1,60 m Mindestgröße, die immer wieder genannt werden, gelten im Sanitätsdienst, für den sie zunächst eingestuft worden war, da sich ja bis vor kurzer Zeit Frauen nur für den Sanitäts- oder Musikdienst bewerben konnten. Ob die Heraufsetzung von 1,57 m auf 1,60 m für SanitäterInnen tatsächlich durch die Anforderungen dieses Dienstes (Höhe von Krankentransportern im Einsatz) erzwungen wurde oder durch den Wunsch, die Anzahl der Bewerbungen von Frauen in diesem Bereich zu reduzieren, sei dahingestellt.

2) Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 24.02.2000.

3) Dabei ist Israel ausgenommen, wo es eine Wehrpflicht für Frauen gibt.

4) Bericht der Wehrbeauftragten unter: www.bundestag.de.

5) Über den Selbstmord Christine Bauers u.a. in: Stern 34/1999, Emma Sept./Okt. 1999.

6) Diverse Agenturmeldungen vom 16.01.2000.

7) Vgl. Freier für den Frieden. in: Die Zeit Nr. 3/2000.

8) Vgl. Zurück, marsch, marsch. in: Die Zeit Nr. 19 / 1994.

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