| Wegen des russischen Krieges in Tschetschenien hat die Diskussion über die Zukunft der Wehrpflicht in Russland eine neue Qualität gewonnen. Schließlich basiert die russische Taktik der Kriegsführung auf der großen Verfügbarkeit der Wehrpflichtigen. Seit 1993 ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Verfassung verankert, allerdings ohne entsprechende Ausführungsgesetze und -bestimmungen. Immer mehr Wehrpflichtige entziehen sich angesichts der katastrophalen Zustände in der Armee dem Wehrdienst. Dort wird ihre Ausbildung von zwei Prinzipien geleitet: zum einen die Stationierung der Soldaten soweit wie möglich von ihrer Heimat entfernt, mit dem Ziel, sie zu isolieren und leichter zu kontrollieren, und zum anderen informelle Disziplinierung durch die Wehrpflichtigen des zweiten Jahres (Dwadushina), deren Ergebnis zu oft der unfreiwillige Tod in den Streitkräften ist. Einige Menschenrechtsgruppen versuchen daher zusammen mit Initiativen aus dem sozialen Bereich, durch Gesetzentwürfe und Projekte mit einem Freiwilligen Dienst eine "Legalisierung" der Verweigerung zu erreichen und letzten Endes ein Gesetz über einen Alternativen Dienst einzuführen.
Aus diesem Anlass fand vom 1.3. bis 4.3.2000 in Perm/Russland eine Tagung statt, auf der über die Möglichkeiten der Einführung eines Alternativen Dienstes in Russland diskutiert wurde. Eingeladen hatte das Menschenrechtszentrum Memorial. Gekommen waren u.a. regionale Memorial-Gruppen, unabhängige Menschenrechtsgruppen, Juristen und Vertreter verschiedener Regierungsbehörden, wie z.B. der Berater des Moskauer Militärstaatsanwalts. Von dem Treffen hatten sich die Veranstalter zweierlei erhofft: einerseits durch den Erfahrungsaustausch eine gemeinsame Position zum Thema Alternativer Dienst zu entwickeln, zum anderen eventuell konkret eine Gesetzesvorlage für das russische Parlament, die Duma, zu entwerfen. Denn, so der Vorsitzende von Memorial in Perm, Alexander Kalich, jetzt besteht die Chance, auf die man 10 Jahre gewartet hat und die es in zwei Jahren nicht mehr geben wird. Über den sehr wichtigen Erfahrungsaustausch kamen die anwesenden Gruppen allerdings nicht hinaus. Gerade am zweiten Tag hat sich in den Diskussionen gezeigt, dass die Interessen der Anwesenden zu unterschiedlich gelagert sind. Einige erhofften sich konkrete Hinweise für anstehende juristische Verfahren. Für viele Menschenrechtsgruppen stand das konkrete Schicksal der Wehrpflichtigen im Vordergrund. Sie versuchen, durch die Praxis eine juristisch verbindliche Interpretation/Umsetzung des Verfassungsartikels zu erreichen. Dagegen bestand für die Initiativen aus dem sozialen Bereich der Anreiz vorrangig darin, ihre größtenteils auf freiwilliger Arbeit basierenden Projekte durch Wehrpflichtige längerfristig abzusichern. Situation in Russland Gegenwärtig bewegt sich ein russischer Wehrpflichtiger, der sein Verfassungsrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Anspruch nehmen will, in einer juristischen Grauzone. Fehlende Ausführungsgesetze erlauben den Richtern und den Militärstaatsanwälten, willkürlich zu urteilen - meistens zum Nachteil der Wehrpflichtigen. Zudem fehlt eine breite gesellschaftliche Unterstützung für Verweigerer. Zu sehr wird die Kriegsdienstverweigerung mit fehlendem Patriotismus gleichgesetzt. Hinzu kommt, dass der städtische und wohlhabendere Teil der Jugendlichen bereits andere Möglichkeiten hat, den Wehrdienst zu umgehen. Entweder, man kauft sich frei, oder man kauft die entsprechenden Atteste. Oder absolviert neben seinem Studium eine Militärtheorieausbildung. Neu ist der Versuch einiger Wehrpflichtiger, sich auf dem Gerichtswege quasi die eigenen Überzeugungen attestieren zu lassen (de facto eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu erhalten) und wegen der fehlenden Bestimmungen von der Erfüllung der Wehrpflicht bis zur Einführung eines Alternativen Dienstes zurückgestellt zu werden. Dies geschieht in der Regel immer in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsgruppen. Generell scheint eine große Hemmschwelle vor rechtlichen Auseinandersetzungen zu existieren. Zu sehr stehen die Gerichte in dem Ruf, nur der verlängerte Arm des Staates zu sein. Die Vorträge auf der Tagung in Perm machten deutlich: Wer den Dienst trotz Einberufungsbescheids nicht antritt, macht sich strafbar. Man hat jedoch die Möglichkeit, bei Erhalt des Einberufungsbescheides gegen diesen zu klagen. Dadurch wird der angefochtene Bescheid vor dem Bezirksgericht nach dem Zivilrecht verhandelt. Gleichzeitig entfaltet die Klage eine aufschiebende Wirkung. Um nun das Fernbleiben zu begründen, muss man seine Überzeugung glaubhaft darlegen und Beweise aus der Praxis beibringen. Wegen der fehlenden Vorschriften verlaufen die Prozesse unvorhersehbar und willkürlich, ähnlich den Verhandlungen vor den Ausschüssen beim Kreiswehrersatzamt in Deutschland. Gleichzeitig hat der juristische Beistand des Wehrpflichtigen viel Gestaltungsspielraum bei der "Beweisführung". Es wurde berichtet, dass es in einigen Fällen zu tatsächlich grotesken Anhörungen kommt, die nicht selten weit über 5 Stunden dauern und bei denen der Wehrpflichtige alle möglichen Zeugen aufbieten muss, die seinen Werdegang zum Kriegsdienstverweigerer bezeugen. Außerdem bauen Richter und Militärstaatsanwalt auch schon im Vorfeld großen psychischen Druck auf, der sich auf der Ebene persönlicher Einschüchterung durch das ganze Verfahren ziehen kann. Unter den Tagungsteinehmern herrschte bezüglich der juristischen Strategie nahezu Konsens, dass das mächtigste und wirkungsvollste Beweisstück ein bereits freiwillig geleisteter Dienst ist. Seine Beistände können dann leichter argumentieren, dass der Wehrpflichtige seine Bereitschaft für den Alternativen Dienst bereits in der Praxis bewiesen hat. Über 40 Fälle konnten so schon erfolgreich für den Wehrpflichtigen entschieden werden. Gegen das Urteil des Gerichts kann keine Partei Berufung einlegen. Wird man "abgelehnt", bleibt einem nur die Möglichkeit, nachfolgende Einberufungsbescheide zu ignorieren. Damit wird jedoch unweigerlich ein Strafverfahren eingeleitet, in dem das vorherige Gerichtsverfahren nur berücksichtigt werden kann. Es erfolgt also keine neue Beweiserhebung, da nur die Tatsache des Nichtantritts verhandelt wird und nicht die zugrunde liegenden Beweggründe. In der Regel werden daher in diesen Fällen mehrjährige Gefängnisstrafen verhängt. Menschenrechtsgruppen Eine Reihe von Organisationen und Gruppen haben sich aus verschiedensten Gründen der Wehrpflichtigen angenommen. Diejenigen, die neben ihrer Menschenrechts-/Bürgerrechtsarbeit auch andere soziale Aufgaben wahrnehmen, bieten den Wehrpflichtigen für ihre "Freiwillige Arbeit" zum Beispiel im Gegenzug rechtliche Beratung an. Auf der Tagung stellte die Permer Sektion von Memorial ihr "Experiment" vor. Derzeit leisten dort 7 Freiwillige gemeinnützige Arbeit. Sie erhalten dafür ein geringes Essengeld (12 Rubel/Tag) und Arbeitskleidung. Memorial erhofft sich von diesem seit 1999 laufenden Projekt Erkenntnisse und Erfahrungen, die für den späteren politischen Entscheidungsprozess genutzt werden können. Damit unterscheidet sich dieses Programm von anderen Initiativen, wie z.B. dem "Haus 28" in Archangelsk oder einem ähnlichen in Nishni Novgorod, wo den Wehrpflichtigen eher ad hoc geholfen wird. Um die psychische Belastung der Dienstleistenden zu untersuchen, werden diese in Perm auch von einem Psychologen betreut. Ob diesaus Rücksicht gegenüber den Jugendlichen oder aus Skepsis gegenüber ihren sozialen Fähigkeiten geschieht, blieb unklar, aber in seinem Referat über die bisherigen Ergebnisse der Betreuung versuchte der Psychiater Ivanov, auch eine Kategorisierung der sozialen Kompetenz vorzunehmen, die eventuell für die spätere Einteilung der anerkannten Kriegsdienstverweigerer angewendet werden soll. 1) Dieser Vortrag sorgte für die ersten Kontroversen auf der Tagung. Einigen erschien diese Kategorisierung als bedenklich und gleichzeitig unergiebig. Andere haben durch ihre Kommentare wiederum gezeigt, dass sie sich von der Einführung des Alternativen Dienstes vor allem die Auswahlmöglichkeit erhoffen, den "Super-Zivi" zu finden: gut gebildet, aufopferungsbereit (1 auf der Skala) und für eine lange Zeit im Dienst. Schnittstelle Projekt/Staat Hauptsächlich unterscheidet sich das "Experiment" in Perm von anderen Initiativen durch die großen Anstrengungen, die von der Projektleitung unternommen worden sind, mit staatlichen Behörden zu kooperieren. U.a. will man sich gegen die unweigerlichen Vorwürfe schützen, staatsfeindliche Interessen zu verfolgen. Aus diesem Grund hat sich der Beginn des Projektes auch mehr als ein Jahr verzögert. Zuerst verlangte der Gouverneur des Bezirks Perm Anfang 1998 die Einsetzung einer Rechtskommission. Als diese dann durch de facto ausgesetzt worden war, in dem der Vertreter der Einberufungsbehörde zurückgerufen worden war, wandte sich Memorial an den Vize-Gouverneur, dem dieses Projekt jedoch während des sich anbahnenden Tschetschenienkrieges nicht opportun erschien. Memorial entschloss sich daraufhin im Herbst 1999, das Projekt im Alleingang zu starten, wobei man allerdings mit der Permer Stadtverwaltung kooperiert und Freiwillige für städtische Projekte zur Verfügung stellt. Zusätzlich unterhält Memorial noch Kontakte zu zwei Duma-Abgeordneten, durch die auch Einfluss auf ein eventuelles Gesetz genommen werden soll. Dennoch zeigen staatliche Stellen Interesse an dem Projekt. Mit P. Demidenko war sogar ein Berater des Moskauer Militärstaatsanwalts anwesend. 2) In seinem Beitrag referierte er über die gegenwärtigen Gesetzentwürfe, die in der Politik zirkulieren. Seiner Einschätzung nach wird Putin bzw. der nächste Präsident erneut dieses Thema aufgreifen. Am 25.2.00 hat der Verteidigungsausschuss bei Putin beantragt, die Verabschiedung eines Gesetzes über den Alternativen Dienst in der Prioritätenliste der nächsten Amtszeit nach ganz oben zu setzen. Gegenwärtig wird in Duma-Kreisen ein Gesetzentwurf vom November 1999 diskutiert, der nun für eine erste Lesung bereit ist. In seinen Augen wären die Konsequenzen einer Ablehnung des Entwurfs katastrophal im Sinne des Alternativen Dienstes, da Putin dann entweder gleich eine Berufsarmee einführen könnte - was Jelzin 1993 noch ablehnte - oder den Gesetzentwurf der Streitkräfte befürwortet. Letzterer lehnt sich an das ukrainische Modell an, d.h. einen doppelt so langen kasernierten Dienst ohne Waffe (in Russland wären dies 4 Jahre). M. Poljakova, Mitglied der juristischen Expertenkommission für Menschenrechte bei der russischen Regierung, stimmte darin mit Demidenko überein, dass erst die Rechtsfragen geklärt werden müssen und zwar inklusive der Ausführungsbestimmungen. Und ähnlich wie Demidenko mahnte Poljakova zu einer schnellen Einigung über einen Entwurf, da die Duma fragwürdige Gesetzgebungspraktiken habe. Schnell werden dort Regierungsinitiativen zu Gesetzen ohne ausgiebige Lesungen verabschiedet. Allerdings, so betonte sie, bräuchte es auch eines vom Militär unabhängigen Gerichtssystems für die den Alternativen Dienst Leistenden. Und schließlich sei das Wichtigste, dass die Gesellschaft die Ziele des Alternativen Dienstes teile, da ansonsten das Gesetz keine Wirkung entfalten werde. Die Geschichte wiederholt sich Die Tagung hat gezeigt, dass in Russland sehr engagiert versucht wird, den Staat zu einer gesetzlichen Regelung der Kriegsdienstverweigerung zu zwingen. Das "Experiment" von Memorial ist ein sehr sorgfältig geplanter Versuch, den Stillstand aufzubrechen. Die zentrale Erkenntnis der verschiedenen Gruppen war vor allem, dass man relativ wenig über einander weiß und jeder eigene Erfahrungen macht. Andererseits zeigte sich bei den etwa 25 TeilnehmerInnen bis auf zwei VertreterInnen aus Nishni Novgorod und Jekaterinenburg, dass viele Fehler anderer Staaten bei der Einführung eines alternativen Zwangsdienstes wohl wiederholt werden. Weder die Dauer von vier Jahren noch die relativ enge Auslegung und Betonung der "Überzeugung" weckten Widerspruch. Im Gegenteil, auf der Tagung mussten die "Freiwilligen" des Experiments Rede und Antwort über ihre Erfahrungen geben, z.B. in Bezug auf die psychische Belastung dort. Es wurde schnell unangenehm, als die Tagungsteilnehmer begannen, die Überzeugungen der Wehrpflichtigen zu hinterfragen. An dieser Stelle merkte man, welches enorme Maß an Arbeit noch geleistet werden muss, bis "Drückeberger" gesellschaftlich anerkannt werden. Die Gruppen suchen sich ihre "Freiwilligen", die sie beraten, deswegen genau aus. Allerdings bleibt zu hoffen, dass sich einige mit ihren Qualifikationskriterien nicht durchsetzen werden, denn ansonsten bleibt genau der Teil wieder außen vor, der schon jetzt auch in Tschetschenien die Drecksarbeit an der Front machen muss. Der Alternative Dienst wird in diesem Sinne keine wirkliche Alternative sein, sondern erst nach Bestehen einer "Überzeugungsprüfung" gewährt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die strittigen Fragen der Leitkompetenz (Militär oder unabhängige Behörde), der Dienstdauer (zwei,drei oder vier Jahre) und die Unterbringung der Dienstleistenden (Kaserne oder zu Hause) einvernehmlich gelöst werden können. Letzten Endes geht es für die sozialen Träger um Geld und für die Armee um die politische Glaubwürdigkeit. Jeder Kuhhandel ist denkbar. Hauptmotivation wird dann nicht die Verbesserung der Situation des Wehrpflichtigen sein, sondern der Wunsch nach Billigarbeitern. Trotzdem wäre vorr dem Hintergrund der militärischen Willkür und der aggressiven russischen Militärpolitik fast jede gesetzliche Regelung zu begrüßen. Im Sinne der Gerechtigkeit hätte dann jeder russische Wehrpflichtige wirklich eine reelle Chance, unbehelligt von der Armee und ohne Vorstrafe sein Leben zu führen. Christopher Steinmetz |
1) Auf einer Skala von 1 (unbegrenzt zu sozialem Handeln und Arbeiten fähig) bis 4 (ungeeignet für soziales Arbeiten) sollen zukünftige Wehrpflichtige eingestuft werden. 2) Demidenko bzw. die Moskauer Militärstaatsanwaltschaft haben sich mit der Einführung eines Alternativen Dienstes seit einer empirisch-kriminologischen Untersuchung der Todesfälle in der Armee beschäftigt. Demidenkos Fazit lautete, dass die Mehrzahl der Tode diejenigen getroffen hat (häufig durch Selbstmord), die aufgrund ihrer inneren Überzeugungen nichts in der Armee verloren hatten. |