| Paul Rosenlöcher scharf verurteilt
Bereits einberufen und schon in der Kaserne hatte der Dresdner Paul Rosenlöcher einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt. Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer hatte er sich unter dem Eindruck des Kosovo-Krieges jedoch anders entschieden und beschlossen, auch den Zivildienst als Teil der militärischen Verplanung zu verweigern. Als Beweis für diese Verplanung führte er an, dass die Bundeswehr seit Mitte des letzten Jahres verstärkt Einzelverträge mit Krankenhäusern abschließt, um dadurch jederzeit Zugriff auf medizinische Infrastruktur und Gerät zu bekommen. Der Staatsanwalt sprach dem Totalverweigerer eine Gewissensentscheidung ab, da er weder religiöse noch moralische, sondern politische Motive vorgetragen habe. Der Argumentation von Pauls Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, dass auch eine Gewissensentscheidung politisch motiviert sein könne, folgte das Gericht nicht und verurteilte Paul zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur zusätzlichen Zahlung von DM 2.000,-. Dresdner Totalverweigerer auch ohne Einberufung verurteilt Im Unterschied zu anderen Totalverweigerern, die ihre Verweigerung meist mit der Einberufung oder mit der Heranziehung zum Zivildienst öffentlich machen, hat sich der Dresdner Totalverweigerer Sebastian Kraska Sebastian frühzeitig entschlossen, staatlichen Stellen gegenüber als Totalverweigerer aufzutreten. Deshalb stand er jetzt nicht wegen eines der "üblichen" Delikte - Fahnenflucht oder Dienstflucht - vor Gericht, denn er war überhaupt noch nicht einberufen, sondern lediglich in zwei Fällen unentschuldigt der Musterung ferngeblieben. Deswegen wurde er mit einer Geldbuße von DM 200,- belegt und legte Einspruch dagegen ein. Er stellte vor Gericht dar, warum er nicht zur Musterung gegangen war: "Ich will nicht geprüft werden, nicht an mir feststellen lassen, wie und als was ich zu verwenden bin." Als Totalverweigerer und Antimilitarist lehne er aus Gewissensgründen jede Beteiligung an einem Krieg ab. Die Richterin ging darauf nicht ein und verdoppelte die Geldbuße auf DM 400,-. Sie begründete dies damit, es sei nunmehr erwiesen, dass Sebastian vorsätzlich gehandelt habe. Marko Langert doppelt verurteilt Der Totalverweigerer Marko Langert war 1998 bereits wegen Dienstflucht rechtskräftig verurteilt worden. Trotzdem hatte das Bundesamt für den Zivildienst ihn erneut einberufen. Da Totalverweigerung ein Handeln aus Gewissensgründen voraussetzt und ein Gewissen nicht ohne weiteres abgelegt werden kann, folgte Marko auch dieser Einberufung nicht. Deshalb wurde er im Dezember 1999 erneut bestraft, diesmal zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Das Landgericht Leipzig verwarf jetzt Markos Berufung und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Während Marko und seine beiden Verteidiger - ebenfalls Totalverweigerer - darauf beharrten, dass das Gericht damit das Verbot der doppelten Bestrafung ein und derselben Tat verletzt hat, ignorierte das Gericht dies schlichtweg. Wie schon das Amtsgericht behauptete das Landgericht, Marko habe keine Gewissensentscheidung getroffen, seine Totalverweigerung sei politisch motiviert gewesen. Aber was würde das ändern? Doppelbestrafung bleibt Doppelbestrafung. Das Verfahren geht in die dritte Instanz... ZuhörerInnen bei TKDV-Prozess von Richter und Polizei vorverurteilt Der Weg zu einem Urteil - gar zu einem Freispruch - ist für Jörg Eichler, angeklagt wegen TKDV noch lange nicht beendet. Er hatte zum 1. Juli 1998 eine Einberufung zur Bundeswehr nach Pfreimd erhalten. Da er dort nicht erschienen war, wurde Eichler Anfang November 1998 in Untersuchungshaft genommen. Jörg wurde nach fünfeinhalb Monaten Haft vom Amtsgericht Amberg zu 9 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte hatten damals Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung zu 15 Monaten Haft an. Jörgs Verhaftung und Prozess waren von öffentlichen Protesten begleitet. Für die Berufungsverhandlung, die am 15. Juni 2000 begonnen hat, wurde die Stadt Amberg in einen Ausnahmezustand versetzt: Etwa 50 bis 60 Beamte fingen die ProzessbesucherInnen bereits vor dem Landgericht ab und führten Personenkontrollen durch. Im Gericht wurden alle BesucherInnen auf Listen eingetragen, und die Polizei machte sogar Filmaufnahmen im Gerichtssaal. Diese "Sicherheitsmaßnahmen" waren vom Richter angeordnet worden, weswegen Jörg einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellte. Dieser allerdings wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass die "Ordnung der Sitzung durch lautstark protestierende Zuhörer gestört werden könnte". Man habe erfahren, dass es bei der Verhandlung in erster Instanz zu Protesten gekommen sei. Letztere fanden in der Tat statt, aber natürlich nicht im Gericht, sondern in einer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration vor dem Gerichtsgebäude. Müßig, an dieser Stelle über das Demokratieverständnis und das Interesse eines Richters an der Wahrheitsfindung zu philosophieren - der Prozess wurde vertagt. Die Vorgänge im Vorfeld der eigentlichen Verhandlung lassen nicht gerade darauf hoffen, dass Jörg in dieser Instanz freigesprochen wird. (zusammengestellt von Ulrike Gramann) |