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Einmal erzählte mir jemand folgende Geschichte: Ein Esel war schwer krank. Damit er wieder gesund werden konnte, musste er eine bittere Medizin schlucken. Aber nie und nimmer war ihm die Medizin einfach so einzuflößen. Also verfiel sein Herr auf einen Trick. Er verabreichte dem Esel die Flüssigkeit, indem er sie vorher in große Möhren füllte und diese dem Esel dann unters Futter mischte. Der Esel verschlang die köstlichen Möhren geradezu und ward geheilt.
Ähnlich verhält es sich mit den Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung und der Öffentlichkeit. Übersetzen wir die Geschichte: Der Esel ist die Öffentlichkeit, der Herr die Bundesregierung, die bittere Medizin sind die Rüstungsexporte und die Karotten die Rüstungsexportrichtlinien. Jedes Mal, wenn wieder der Export eines größeren Postens Panzer, Fregatten oder Gewehre ansteht, wird in der Bundesrepublik eine Diskussion um die Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien angezettelt. Gelegentlich werden dann sogar restriktivere Rüstungsexportrichtlinien erlassen, was aber entgegen den Erwartungen der Öffentlichkeit Rüstungsexporte in alle Welt in keinster Weise beschränkt. Richtlinien zu erlassen hat aber einen Zweck, der sich nicht auf bloße öffentliche Nebelwerferei reduzieren lässt. Richtlinien für den Rüstungsexport dienen auf direktem Wege politischen Zwecken für den jeweiligen Nationalstaat, den jeweiligen Staatenbund oder den jeweiligen Staatenverbund, wie z.B. die EU. Wie Außenwirtschaftsbeziehungen generell muss der nationale Wettbewerbstaat auch Rüstungsexporte politisch regulieren und nicht moralisch. Richtlinien dienen dazu, politischen Entscheidungen moralische Legitimität zu verschaffen. Die Diskussion um die Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien begann in der Bundesrepublik nach der Lieferung des Testpanzers Leopard 2 an die Türkei im letzten Herbst. Die Öffentlichkeit war empört. Also wurden strengere Richtlinien erlassen. Es ist wert, sie sich näher anzuschauen, nicht zuletzt, um etwaige Illusionen zu zerstreuen. Am 19. Januar 2000 wurden die "Politische(n) Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" erklärt. Als ein Bestreben dieser Grundsätze wird genannt, die "Rüstungspolitik restriktiv zu gestalten", jedoch wird gleichzeitig erklärt, dass Rüstungsexporte "im Rahmen der internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland "zu geschehen haben". Ob, wohin und wieviel exportiert wird, hat sich nach diesen Grundsätzen "am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse" zu orientieren. Die Lage der Menschenrechte in den Ländern, in die deutsche Rüstungsgüter exportiert werden sollen, wird als Kriterium für die Rüstungspolitik benannt. Dies wurde von manchem Rüstungsexportkritiker, so vom grünen Bundestagsabgeordneten Sterzing, als Erfolg gefeiert. 1) Auch Otfried Nassauer, Leiter des Berliner Informationszentrums für Transatlantische Sicherheit (BITS) sieht die Richtlinien als Fortschritt auf dem Weg zu einer restriktiven Rüstungspolitik. 2) In den "Allgemeine(n) Prinzipien" der Richtlinien heißt es dagegen äußerst interpretierbar: "Der Beachtung von Menschenrechten im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen." Als ein weiteres Kriterium für den Export deutscher Rüstungsgüter wird der von der EU angenommene "Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren" vom 8. Juni 1998 genannt. Dieser Kodex ist von der damaligen christlich-liberalen Bundesregierung an federführender Stelle mit ausgearbeitet worden. Dort steht geschrieben, dass "keine Ausfuhrgenehmigung zu erteilen ist, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass das zur Ausfuhr bestimmte Gerät zur inneren Repression benutzt werden könnte". Na, dann wäre ja alles prima, und z.B. die deutsche Ausrüstungshilfe für die indonesische Armee und Polizei unter Suharto sanktionierbar. Wie immer bei solchen Kodizes ist weiter hinten im Text die Antwort auf die Fragen der hoffenden Friedensbewegten zu finden. So heißt es: "Bei der Beurteilung der Auswirkung der beabsichtigten Einfuhr und des Risikos, dass ausgeführte Güter auf Umwegen zu einem unerwünschten Endverwender gelangen, wird folgendes berücksichtigt: a) die legitimen Interessen der Verteidigung und der inneren Sicherheit (sic!) des Empfängerlandes, einschließlich jede Beteiligung an UN- und anderen friedenserhaltenden Einsätzen. (...)" Die Einführung des Menschenrechtskriteriums in die Richtlinien zum Rüstungsexport hat ähnliche Bedeutung, wie die Einführung des Kriteriums der Verletzung von Menschenrechten als Kriegsgrund für die Nato- und die EU-Staaten. Sie kann mitunter zu einer erheblichen Verschärfung der Situation führen, da für Rüstungsexporte eine ganz andere, moralisch unbedenkliche Begründung geschaffen wird, denn diese sind nunmehr nicht nur menschenrechtsgeprüft, sondern auch mit Menschenrechtsverletzungen z.B. durch eine die "innere Sicherheit" eines Landes bedrohende bewaffnete Gruppe rechtfertigbar. Festzuhalten bleibt weiterhin, dass sowohl die "Politische Erklärung", als auch die "Richtlinien der EU" nicht rechtsverbindlich sind, d. h., es sind bei deren Verletzung keine Sanktionsmechanismen vorgesehen. Doch nicht so fern von diesen Häppchen politischer Lyrik schreitet der politisch gewollte Kooperations- und Integrationsprozess zum Aufbau einer eigenen europäischen Verteidigungsindustrie schnell voran. Der neu entstandene Luft- und Raumfahrtkonzern EADS, als Zusammenschluss aus DaimlerChrysler (DASA) mit Aerospatiale Matra (Frankreich) und Casa (Spanien), ist mittlerweile die Nummer 1 in der europäischen Rüstungsindustrie und die Nummer 3 weltweit. An der Ausrüstung der Schnellen Eingreiftruppe der EU von 60000 Mann (bis 2003), die nach den Beschlüssen von Helsinki (November 1999) für die Sicherheit "in und um Europa" sorgen sollen, ist er z. B. mit dem äußerst wichtigen Projekt des Transportflugzeugs Airbus A400M beteiligt. Bei diesem Prozess der Integration der Rüstungsindustrien der Mitgliedsstaaten der EU wird in Scharpings "Bestandsaufnahme" betont, das längerfristiges Ziel sei es, "der deutschen Industrie Chancengleichheit im Prozess der europäischen Konsolidierung zu sichern." 3) Das erfordert natürlich auch eine "Harmonisierung der Exportpolitik in Europa" 4), damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen staatlichen und nichtstaatlichen Rüstungsunternehmen in der EU kommt. Eines der Instrumente mit dem Ziel einer Harmonisierung ist die 1995 gegründete Western European Armaments Organisation (WEAO). In der Charta der WEAO haben WEU-Staaten eine Vereinbarung über künftige Forschungsschwerpunkte getroffen. Auch andere Schritte zur Einrichtung einer europäischen Rüstungsagentur wurden unternommen. 1996 vereinbarten Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Italien die OCCAR (Organisme Conjoint de Cooperation en Matière d'Armements). Diese hat die Aufgabe, konkrete Rüstungsprojekte auszuwählen und ihre Beschaffung zu begleiten. Die genannten vier Staaten wollen zukünftig bei Beschaffungsentscheidungen OCCAR-Projekte bevorzugen. 5) Weiteres erklärtes Ziel dieser "Harmonisierung" ist, die Synergieeffekte der Rüstungskooperation für Forschung und Entwicklung von wehrtechnischem Material nutzbar zu machen. Dafür wurde eigens eine Arbeitsgruppe "unter Einbeziehung des Auswärtigen Amts und des Wirtschaftsministeriums" gebildet, in der Verteidigungsministerium und Industrie versuchen, die bisherigen Defizite an "ordnungspolitischer Kompetenz" gegenüber der Rüstungsproduktion und den Rüstungsexporten zu beheben. Im Klartext: Als Teil der sicherheitspolitischen Konzepte der rot-grünen Bundesregierung werden Rüstungsproduktion und Rüstungsexport stärker an den nationalen Interessen der Bundesrepublik ausgerichtet werden. Polemisch gesprochen: Deutsche Soldaten sollen nicht unbedingt bei ihren Friedenseinsätzen durch deutsche Waffen zu Tode kommen, zumindest soll dieses Risiko vermindert werden, denn das könnte eine Störung der eigenen sicherheitspolitischen Konzepte zu Folge haben. Darüber hinaus könnte die Öffentlichkeit so etwas übel nehmen. Eine stärkere Regulierung von Rüstungsexporten im Sinne einer zielgerichteteren Lieferung an Verbündete und potentielle Partner ist deshalb unerlässlich. Fazit: Auch ein Esel muss nicht jede Möhre essen, die ihm hingehalten wird. Nicht mehr das Bemühen um eine bessere Legitimation von Rüstungsexporten und um menschenrechtlich begründete Regelwerke des Waffenexports müsste also im Vordergrund friedenspolitischer Bemühungen stehen, sondern die Forderung nach einer völligen Deregulierung des Rüstungsmarktes. Dann wäre wenigstens die Wahrscheinlichkeit höher, dass der deutsche Soldat bei seinem nächsten Friedenseinsatz ins Visier der eigenen Waffen gerät. Richard Lorraine |
1) Rundbrief der Friedensbewegung, 2/2000, S. 28. 2) Ebd. 2/2000, S. 26/27.
3) Bestandsaufnahme. Die Bundeswehr an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, S.112/113. 4) Ebd., S. 113.
5) Vgl. Christopher Steinmetz, Die Europäische Rüstungsagentur, in: ami 10 / 1999, S. 50 f. |