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illoyal: Ab dem 1. Januar 2000 steht die Bundeswehr Frauen "in allen Verwendungen" offen. Männer bleiben wehrpflichtig, während der Dienst mit Waffen für Frauen eine freie Entscheidung - um nicht zu sagen: eine Karriereoption - darstellt. Ist dies nicht eine massive Ungleichbehandlung von Männern?
Wolfgang Kaleck: Das ist nicht gerade mein Lieblingsargument. Auf die Wehrpflicht bezogen, ist für mich weniger die Ungleichbehandlung von Männern gegenüber Frauen relevant als vielmehr die Tatsache, dass jetzt einfach doppelt so viele junge Leute als Freiwillige zur Verfügung stehen. Der Personalmangel ist damit kein Argument für die Wehrpflicht mehr. Und wo liegt die verfassungsmäßige Rechtfertigung dafür, Frauen nicht zur allgemeinen Wehrpflicht heranzuziehen? illoyal: Sachverständige sagen, die Wehrpflicht wäre durch die neue Situation nicht berührt, denn sie sei etwas wie ein Ausgleich für die Belastung von Frauen durch Geburt und Erziehung von Kindern. Frauenpolitisch ist das natürlich Unsinn, aber was ist juristisch davon zu halten? Kaleck: Das ist lange das Argument gewesen, und so wird auch weiter argumentiert werden, weil das eben biologische Tatsachen sind. illoyal: Es geht auch um die Ungleichheit von Männern und Frauen bei der Erziehung von Kindern. Kaleck: Das ist gesellschaftliche Realität. illoyal: ... die man nicht juristisch lösen kann? Kaleck: Doch, durch positive Diskriminierung. illoyal: Die Wehrpflicht wurde jedenfalls nicht eingeführt, um einen Ausgleich für die Ungleichheit von Männern und Frauen zu schaffen. Kaleck: Juristisch ist keine Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern zu rechtfertigen, die lediglich auf den Unterschied der Geschlechter abstellt. Es müssen in der Sache liegende Gründe vorliegen. Da werden immer wieder biologische Gründe vorgebracht, die sich zumeist leicht widerlegen lassen. Denn zum Glück gibt es Länder, in denen die Gleichberechtigung praktisch weiter vorangeschritten ist und von deren zumeist positiven Erfahrungen wir profitieren können. Dann gibt es noch das Argument der unterschiedlichen biologisch-gesellschaftlich-familienpolitischen Funktion, die Männer und Frauen haben, Stichwort Frau als Mutter und Hüterin der Familie. Diese Argumentation dürfte sich für fortschrittliche Menschen von selbst erledigen. Damit sind insgesamt alle die Positionen abzulehnen, die - ich sage mal: mit einem paternalistischen Impetus - Frauen vor dem Wehrdienst schützen wollen. Wir plädieren also nicht dafür, sie demnächst auch als Wehrpflichtige einzuberufen - aber dass die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit besteht, ist ein weiteres starkes Argument für die Abschaffung der Wehrpflicht. illoyal: Werden jetzt nicht viele Männer wegen Ungleichbehandlung klagen? Kaleck: Man kann es probieren. Ich glaube aber nicht, dass ein Wehrpflichtiger vor dem Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen seine Einberufung große Chancen haben wird. Die Verwaltungsgerichte werden sicher nicht die ersten sein, die die Wehrpflicht aushebeln. illoyal: Viele Wehrpflichtige, die unter anderen Umständen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert hätten, suchen jetzt lieber nach juristischen Möglichkeiten, der Wehrpflicht zu entgehen. Kaleck: Man kann aber nicht isoliert gegen seine Erfassung oder Musterung klagen. Klagt man gegen die Einberufung, ist es bereits zu spät: Es gibt keinen einstweiligen Rechtsschutz, und du hast deinen Dienst längst abgeleistet, wenn du in der obersten Instanz angekommen bist. illoyal: Hat dann eine Klage überhaupt Sinn? Kaleck: Ich würde schon noch auf die juristische Schiene setzen. Andere haben andere Möglichkeiten: politische, legale, illegale. Du kannst nicht politisch die Hände in den Schoß legen, weil es ein juristisches Verfahren gibt. illoyal: Durch Beschluss des Landgerichts Potsdam ist die Wehrpflichtfrage schon vor einiger Zeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden, bisher aber nicht entschieden. Kaleck: Grundlage war ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Manfred Baldus über die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht, das in einem Verfahren wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung vorgelegt wurde. Das Verfahren musste ausgesetzt werden, weil geklärt werden muss, ob die Rechtsgrundlage verfassungswidrig ist. Die Wehrpflicht ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Wehrpflichtigen, der nur zulässig ist, wenn es zum Erreichen des Zwecks keine "milderen Mittel" gibt. Ursprünglich wurde die Wehrpflicht mit der Notwendigkeit der Landesverteidigung begründet, inzwischen wird auch die Bündnisverteidigung genannt. Andere Argumente sind, die Wehrpflicht verhindere, dass das Militär ein Staat im Staate wird oder dass man auf Grund der Wehrpflicht eine größere Auswahl an Männern habe, die man als Freiwillige werben kann. Aber man kann einem Gesetz nicht nachträglich immer weitere Zwecke oder Argumente unterschieben. illoyal: Die Argumente kann man ja auch widerlegen. Kaleck: Man kann alle immanent widerlegen. Und vor allem muss man fragen, ob es "mildere Mittel" gibt. Mit einer Freiwilligenarmee würden die Grundrechte der jungen Männer im Wesentlichen geschont. illoyal: Gibt es Aussichten, dass die Wehrpflicht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wird? Kaleck: Zu den juristischen Erfolgsaussichten lässt sich wenig sagen. Das Verfassungsgericht lässt Verfahren nicht selten jahrelang liegen, aus Gründen, die von außen undurchsichtig sind. Seit dem Vorlagebeschluss im Frühjahr 1999 ist meine Erfahrung in Strafverfahren gegen Totalverweigerer, dass die Gerichte mehr Geld- und weniger Freiheitsstrafen verhängen, die ja letzlich aus Sicht der Gerichte nur aus generalpräventiven Gründen zu rechtfertigen wären. Solche Gründe können aktuell deshalb nicht vorliegen, weil die Wehrpflicht sowohl auf der politischen und gesellschaftlichen als auch auf der juristischen Ebene in Frage steht. illoyal: Wirkt sich die Wehrpflichtdiskussion auf dieses Verfahren aus? Kaleck: Inzwischen verweisen immer mehr Politiker darauf und stellen in diesem Zusammenhang die verfassungsrechtliche Legitimität der Wehrpflicht in Frage. Möglicherweise wären die Parteien der Regierungskoalition oder einzelne Politiker zufrieden, wenn die Wehrpflicht für verfassungswidrig erklärt würde. illoyal: Gibt es Rückwirkungen auf das Verfahren? Kaleck: Selbstverständlich ist es auch für das Verfassungsgericht von Bedeutung, ob und wie sich Politiker der einen oder anderen Couleur äußern. Das Hauptargument der Befürworter ist ja, dass es im gesetzgeberischen Ermessen stehen muss, die Wehrpflicht einzuführen oder abzuschaffen, und dass kein Gericht, selbst nicht das Verfassungsgericht darüber entscheiden darf. Je mehr Politiker der Auffassung sind, dass juristisch keine Rechtfertigung für die Wehrpflicht besteht, desto eher wird sich auch das BVG über Bedenken hinwegsetzen. illoyal: Der Anteil von Wehrpflichtigen unter den Bundeswehrsoldaten wird nach der Strukturreform auf unter 20 Prozent schrumpfen. Kann man dann - unabhängig von der Frauenfrage - überhaupt noch von Wehrgerechtigkeit sprechen? Kaleck: Dann ist die Wehrgerechtigkeit endgültig für die Katz: Es wird eine drastische Reduzierung von Grundwehrdienstleistenden geben. Zu viele Taugliche werden nicht zum Dienst in der Bundeswehr herangezogen, zum Zivildienst aber wohl. Die Bundeswehr wird außerdem großzügig mit bestimmten Härtefällen verfahren. Die T7-Gemusterten erhalten ja momentan alle bereits eine Nichtheranziehungszusage. Außerdem entziehen sich inzwischen viele Wehrpflichtige der Wehrpflicht, indem sie sie unterlaufen. Das führt zu einer weiteren Delegitimierung. illoyal: Arbeitet man nicht den falschen Leuten in die Hände, wenn man eine Abschaffung der Wehrpflicht auf gerichtlichem Wege verlangt? Käme das der Bundeswehr nicht entgegen? Kaleck: Man kann den Teufel doch nicht mit dem Beelzebub austreiben. Auf Kosten der Wehrpflichtarmee werden millionenfach die Grundrechte junger Männer verletzt. Ich stelle mir deshalb die Frage nicht, welche Bündnisse ich da eventuell eingehe. Tatsächlich hoffen wohl viele Wehrpolitiker auf das Bundesverfassungsgericht, da mit diesem Verteidigungsminister kaum ein Weg aus der Wehrpflicht zu finden ist. Eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts wäre für die SPD die beste Möglichkeit, die Kuh vom Eis zu bekommen, ohne das Gesicht zu verlieren. Und sie kommt auch der Bundeswehr entgegen. Wenn sie letzlich abgeschafft wird, was nur eine Frage der Zeit ist, haben wir aus einer antimilitaristischen Perspektive damit nicht sehr viel gewonnen. Unsere Chance besteht darin, dass wir die gesellschaftliche Dynamik nutzen und über die Wehrpflicht hinaus die Armee und die militär- und bündnispolitische Konzeption der Bundeswehr in Frage stellen. Wolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt und Mitglied im Bundesvorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins. Die Fragen stellte Ulrike Gramann. |