|
Gemeinsam haben Militärs - allen voran Generalinspekteur Naumann (1991-1996) - und Sicherheitspolitiker in den letzten 10 Jahren an der Herstellung deutscher Interventionsfähigkeit gearbeitet und diesen Aspekt zum bestimmenden Merkmal der Restrukturierung der Bundeswehr gemacht. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) des Verteidigungsministers Rühe von 1992 haben den politischen Rahmen für die nachfolgenden Dokumente (Weißbuch, Konzeptionelle Leitlinie etc.) abgesteckt. Damals wurde allerdings auf eindeutige Formulierungen des gewollten Interventionsauftrags verzichtet.
Die vermeintlich ungenügenden Planungen, die veränderte finanzielle Grundlage, neue militärtechnologische und -taktische Entwicklungen, die ersten deutschen Interventionserfahrungen und eine neue sicherheitspolitische Lage hat Verteidigungsminister Scharping zum Anlass genommen, die Bundeswehr auf ein neues Fundament zu stellen.
Für Scharping geht es um das Gleichgewicht zwischen dem politischen Ziel der Intervention, den finanziellen Mitteln und der wahrgenommenen öffentlichen Meinung. Anderen Aspekte, wie auch die Wehrpflicht-Thematik, sind Mittel und Verhandlungsmasse. Erstes Ergebnis ist die "Grobausplanung" der Bundeswehr bis 2006, veröffentlicht unter dem Titel "Neuausrichtung der Bundeswehr" im vergangenen November. 1) Sie basiert auf den Vorgaben der Kabinettsentscheidungen vom 14. und 21. Juni und der Weisung des Verteidigungsministers zur Neuausplanung der Bundeswehr vom 29.6.00. Kerngebiet der Grobausplanungen sind strukturelle Veränderungen, deren Konkretisierung in den Feinausplanungen bis März 2001 erfolgt. Stärkung des Generalinspekteurs Anders als bei früheren Beschlüssen steckt hier der Teufel nicht im Detail, das heißt, man muss nicht zwischen den Zeilen lesen. Im Gegenteil, recht deutlich wird offengelegt, wie sich die Bundeswehr organisatorisch auf die Interventionskriegsführung vorbereitet. Auf der ministeriellen Ebene konzentrieren sich die interventionsrelevanten Veränderungen vorwiegend auf die Ausweitung der Kompetenzen des Generalinspekteurs und die Vorgabe, Entscheidungskompetenzen zu bündeln und zu straffen. Im Wesentlichen werden sämtliche militärischen Planungsaktivitäten beim Generalinspekteur zusammenlaufen, wodurch er mehr als nur ein Berater des Verteidigungsministers, also des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt in Friedenszeiten, wird. In Zukunft kann der Generalinspekteur quasi nach "need to know"-Prinzip entscheiden, was der Verteidigungsminister wissen muss. Der Generalinspekteur ist endgültig zum starken Mann hinter dem Verteidigungsminister geworden. Er bündelt alle Kompetenzen für die Kriegsplanung, die Einsatzführung und die übergreifende Kommando- und Befehlsgewalt bei den Einsätzen. Er gibt Weisungen an die ihm untergeordneten Inspekteure der Teilstreitkräfte/TSK (Heer, Luftwaffe, Marine), sofern es um TSK-übergreifende Angelegenheiten (wie Interventionseinsätze) geht. Der Generalinspekteur stellt die Divisionen, Brigaden zusammen, die den Einsatz ausführen werden. Es ist egal, ob er nun als Generalinspekteur oder Generalstabschef bezeichnet wird. Der Ausbau der Befugnisse des Generalinspekteurs hat Konsequenzen für die TSK-Inspekteure, bislang die maßgeblich verantwortlichen Militärbeamten für die Gestaltung der TSK bei der Ausbildung für Einsätze, Einsatzführung und Material- und Rüstungsplanung. Sie werden weiter geschwächt durch die Einrichtung einer Inspektion Streitkräftebasis und den Ausbau der Inspektion Sanitätsdienst. Durch Auslagerung werden den TSK-Einheiten damit truppendienstliche Zuständigkeiten und Planungsaufgaben entzogen, die für die Interventionen maßgeblich sind. 4) Die TSK werden zu Durchführungsorganen ("Konzentration auf ihre Einsatzaufgaben"), die Inspekteure zu reinen Vollzugsbeamten. Kräfte bündeln Der vorletzte Generalinspekteur der Bundeswehr, von Kirchbach, hat die wichtigste Konsequenz der Interventionsorientierung für die Teilstreitkräfte auf den Punkt gebracht: "Die Übertragung der Verantwortung für die Führung von Auslandseinsätzen unterhalb des Ministeriums an ein Teilstreitkraft-Führungskommando ist, bei aller Anerkennung der erbrachten Leistungen, eine Lösung der Vergangenheit." 5) Das bedeutet für die Führungsorganisation der Bundeswehr Straffung durch Zusammenfassung truppendienstlicher und fachlicher Führung, Trennung von Amts- und operativen Aufgaben, einheitliche Führungsverantwortung. Die Führungskommandos der TSK sollen zukünftig nur in der Lage sein, kleinere Einsätze zu führen. Das heißt aber nicht, dass sie die Grundlagen der Einsätze, die Bedingungen für den Kampfeinsatz und die Materialausstattung eigenständig festlegen können. Hinzu kommen folgende Rahmenbedingungen: die Verbesserung der strategischen Verlegefähigkeit, der strategischen Aufklärung, der Interoperabilität, der Führungssysteme und der "Überlebensfähigkeit" der Einsatzverbände, ferner die Anpassung an das Fähigkeitsprofil der Defense-Capabilities-Initiative der Nato sowie der "European Headline Goals". 6) Statt noch zwischen Krisenreaktionskräften und Hauptverteidigungskräften zu unterscheiden (damals 60.000 zu 263.000 Soldaten), ist nur noch von Einsatzkräften als Kampfverbänden die Rede (geplant sind 150.000 Soldaten). Eine militärische Grundorganisation von 108.000 Soldaten soll im Wesentlichen die Aufgabe haben, die nationale Führungsfähigkeit, die logistische und sanitätsdienstliche Unterstützung, die zentrale militärische Ausbildung und den Aufwuchs im Rahmen der Landesverteidigung zu gewährleisten. 7) Deutlicher kann man die Schwerpunktverlagerung nicht machen. Dadurch soll das vermieden werden, was Generalinspekteur Kirchbach 1999 beklagte: "Die rund 6.000 Soldaten des deutschen Kfor-Kontingents beispielsweise stammen trotz aller Verbesserungen in den letzten Jahren aus rund 1.000 Dienststellen". 8) Ein Beispiel hierfür ist die Reorganisation des Inspektionsbereiches Zentraler Sanitätsdienst. Die Sanitäts-Einheiten werden mehrheitlich hier gebündelt (von 3.500 auf 18.000 Sanitätssoldaten), u.a., damit die Rotation der wichtigen Sanitätseinheiten bei Interventionseinsätzen besser koordiniert werden kann. Die Einsatzkräfte werden dann in Verbänden der Santitätstruppe zusammengefasst und den entsprechenden Großverbänden zugeteilt. Bei den TSK betreffen diese Punkte am ehesten das Heer, da Luftwaffe und Marine zum einen weniger personelle Kürzungen hinnehmen müssen und zum anderen diese beiden TSK sich schon seit langem auf Interventionseinstätze orientiert haben. 9) Für alle drei TSK lässt sich aber festhalten, dass unterhalb der jeweiligen Führungsstäbe im Ministerium die "Spitzengliederung gestrafft" wird - alleine das TSK-Führungskommando und das TSK-Amt verbleiben. Ihnen unterstehen die jeweiligen Kampfverbände und Einheiten. Das TSK-Unterstützungskommando inklusive der Einheiten für Logistik (Materialhaltung) und Führungsunterstützung sowie des Sanitätsdienstes werden an die SKB bzw. den Zentralen Sanitätsdienst abgegeben. Die wichtigen Querschnittsaufgaben für Interventionseinsätze werden in der neuen Streitkräftebasis/SKB gebündelt, um Doppelstrukturen abzubauen. Obwohl scheinbar harmlos, vereinen sich in der SKB die gesamten Interventionsgrundlagen (Materialverwaltung, Logistik, Fernmeldekräfte, Geoinformationswesen und Feldjäger). Der frühere Zentrale Militärische Dienst wird um die Bereiche Führung, Aufklärung, Ausbildung ergänzt. Dieser Bereich soll 50.000 (vorher 7.000) Soldaten umfassen. 10) Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Kommando Strategische Aufklärung zu. Dies soll wenigstens zwei logistische Organisationselemente mit Kommandofunktion erhalten und zur gleichzeitigen Führung und dem Betrieb von zwei geographisch getrennten Basen im Einsatzgebiet in der Lage sein. Ferner wird ein Einsatzführungskommando aufgestellt, welches teilstreitkräfteübergreifend die Planung und Führung von Auslandseinsätzen vorbereitet und wahrscheinlich im Stab des IV. Korps in Potsdam angesiedelt wird. Für ein deutsch geführtes Operations-Hauptquartier der EU stellt es den nationalen Anteil und die Infrastruktur. 11) Endlich eine nationale Einsatzplanung Die größten Bemühungen zur Reorganisation der Bundeswehr unter dem Aspekt der Interventionsfähigkeit erfolgten im Heer, welches aufgrund der vormaligen Ausrichtung auf Landesverteidigung gegen eine westeuropäische Offensive des Warschauer Paktes überdimensioniert war. Das Heer ist in multinationale Strukturen eingebunden, für die es im Ernstfall auch entsprechende Einheiten bereitstellen können muss. In "Friedenszeiten" stehen die Einheiten unter nationalem Oberbefehl. Heeresinspekteur Willmann interpretiert den politischen Auftrag so: Die Bundeswehr soll in die Lage versetzt werden eine große Operation mit 35.000 Soldaten ein Jahr durchzuführen oder zwei mittlere mit insgesamt 8.000. Wenn es bei der Dauer von sechs Monaten für den Auslandseinsatz bleiben soll, ergibt sich für ihn eine Stärke von fünf Leitdivisionen mit zusammen zehn Brigaden für Interventionseinsätze, um das Heer "durchhaltefähig" zu machen. 12) Gleichzeitig haben die bisherigen Truppenstrukturen eine größere Flexibilität bei der Zusammensetzung der Interventionsverbände verhindert. Da das Heer von 230.000 auf 138.500 Soldaten reduziert werden soll (davon wurden 11.000 an den Zentralen Sanitätsdienst und 31.000 an die Streitkräftebasis abgegeben), wird der "modulare Aufbau" der Truppenstrukturen vorangetrieben. Das heißt, dass es zwar feste Truppenstrukturen gibt (Korps-Division-Brigade-Bataillon-Kompanie-Zug-Gruppe) die jeweiligen dazugehörigen Einheiten aber je nach Bedarf und Ausrüstung zusammengesetzt, herausgelöst und unterstellt werden können. Der Inspekteur des Heeres, Willmann, fordert dafür neun schwere, zwei mittlere und zwei leichte Brigaden als präsente Einsatzkräfte. Daraus ergibt sich für die neuen Divisionen eine Sollstärke von nur noch zwei Brigaden mit zusammen rund 10.000 Soldaten. 13) Entsprechend der "Verschlankung" der Führungs- und Kommandostrukturen werden sich die sechs existierenden Korpsstäbe in Zukunft nur noch auf die Planung und Führung von Einsätzen konzentrieren. 14) Vor allem zwei Korpsstäbe werden als Planungs- und Einsatzstäbe für Interventionen umstrukturiert. Einmal ist dies der Stab des II. Korps (deutsch-amerikanisch) in Ulm, der im Rahmen der Nato und eventuell EU ein nationales Hauptquartier stellen und besetzen soll. Daneben geht es um das IV. Korps in Potsdam, das bislang in keine internationalen Planungen eingebaut ist. Mit diesem Korpsstab will die Bundeswehr den Grundstein für ein nationales Hauptquartier bei Interventionseinsätzen bilden. Von hier aus sollen dann die zukünftigen nationalen Alleingänge der Bundeswehr geplant und geführt werden. Dem Heeresführungskommando (im September 1994 eingerichtet) unterstehen acht Divisionen. Die fünf mechanisierten Divisionen mit insgesamt 10 präsenten mechanisierten Brigaden sollen bei Interventionseinsätzen die nationale Führungsebene im Einsatzgebiet darstellen. Wichtiger aber für die Durchführung von Interventionen, gerade wenn es um einen schnellen Einsatz geht, sind die beiden neuen Divisionen Spezielle Operation (DSO) mit 7.400 und Luftbewegliche Operationen (DLO) mit 9.800 Soldaten. Hier werden die Lufttransport- und exklusiven Kampfeinheiten gebündelt. Der DSO unterstehen das KSK und die zwei Luftlandebrigaden, der DLO unterstehen die Heeresflieger und die Luftmechanisierte Brigade. Eine weitere Neuerung im Heer ist das Heerestruppenkommando, unter dem alle übrigen Brigaden (insgesamt 22.500 Soldaten) gebündelt werden zum zusammengefassten Kampfunterstützungs- und Logistikverband für die mechanisierten Divisionen (ABC-, Pionier- und weitere Spezialbrigaden). 15) Generalinspekteur als Spinne im Netz Das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr verfolgen auch unter der rot-grünen Regierung konsequent die Militarisierung der Außen- und Sicherheitspolitik. Einerseits geschieht dies auf der "Nachfrage"-Seite durch das Eingehen von internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Nato, der EU oder durch das "standby-Abkommen" mit der UNO. Andererseits wird kontinuierlich die "Angebots"-Seite ausgebaut, d.h. eine interventionstaugliche Einsatzstruktur aufgebaut, die es den Politikern leichter machen wird, Interventionen als Mittel der Außenpolitik und Interessendurchsetzung einzusetzen. Die jetzigen Reformversuche sind die umfassendsten, die bislang in Angriff genommen worden sind, und sie werden mittelfristig auch das Grundgesetz berühren. (Art. 87a, b, und 65a GG) Zwar erhält der Generalinspekteur noch nicht die gesamte truppendienstliche Verantwortung über die TSK-Inspekteure und damit Zugriff auf alle Personal- und Ausbildungsfragen der Bundeswehr, aber bereits durch die Erteilung von Weisungsbefugnissen an ihn anstelle an den Verteidigungsminister droht ein Widerspruch zu Art.65 GG zu entstehen, aus dem sich die Kommando- und Befehlsgewalt des BMVg in Friedenszeiten ableitet. 16) Zweitens wird mit der Tradition des gleichgewichtigen Einflusses der TSK-Inspekteure auf die militärischen Planungen gebrochen, welcher noch im Blankeneser Erlass von 1970 zur Rolle des Generalinspekteurs abgesichert worden war. Egal, ob es Generalstab oder Einsatzrat nennt, die Bundeswehr erhält straffe, zentralisierte Kommandostrukturen, mit dem Generalinspekteur als Spinne im Netz. Christopher Steinmetz |
1) Bundesministerium der Verteidigung: Neuausrichtung der Bundeswehr. November 2000. 2) In den Augen der Militärs war das Führungszentrum der Bundeswehr kein Führungskommando. Ihm oblag die Wahrnehmung ministerieller Aspekte der Einsatzplanung und Einsatzführung. Der Koordinierungstab dagegen kann sehr wohl als Vorläufer des Einsatzrates betrachtet werden. Vgl. Horst Stein: Militärgeschichtliche, verfassungsgeschichtliche und verfassungsrechtliche Aspekte der Spitzengliederung deutscher Streitkräfte, in: Ipsen u.a. (Hrsg.): Wehrrecht und Friedenssicherung. Neuwied 1999, S. 241. 3) SZ 12.10.00. 4) Unter "truppendienstlich" versteht man die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft von Personal und Material. Als Mittel dienen das Disziplinarrecht, die Ausbildung und die Kontrolle über die Versorgung der unterstellten Truppe. 5) Von Kirchbach, zitiert von Jürgen Groß: Reform der Bundeswehr. IFSH Heft Nr.123, Hamburg, Juni 2000, S. 10. 6) Die Defense-Capabilities-Initiative der Nato soll die Interoperabilität der Streitkräfte durch ähnliche Ausrüstung, Struktur und Planungsprozesse gewährleisten. Die "European Headline Goals", auf dem EU-Gipfel in Nizza vom 8. bis 15.12.00 angenommen, bestimmen die Einheiten bzw. Fähigkeiten der EU-Staaten, die diese der zukünftigen EU-Interventionsarmee zur Verfügung stellen sollen. Vgl. Europäische Sicherheit 9/00, S. 9 - 14. 7) Von den Einsatzkräften sollen 87.000 Soldaten sofort verfügbar sein. Bei der MGO sollen etwa 30.000 mit den Einsatzkräften "verzahnt" werden. Vgl. Lothar Rühl: Die Bundeswehr-Reform aus bündnispolitischer Sicht, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 20.10.00, S. 3 - 12. 8) Von Kirchbach, zit. nach Bernhard Fleckenstein: Bedingt einsatzfähig, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 20.10.00, S. 13 - 23, Fußnote 2. 9) Statt 70.000 braucht die Luftwaffe in Zukunft nur noch 51.850 Soldaten. Die bisherigen Luftwaffenkommandos Nord und Süd werden aufgelöst, um die Führung zu straffen. Durch die Einrichtung des Kommados Operative Führung soll die Einsatzplanung und -führung auf der taktisch-operativen Ebene durchgeführt werden. Bei der Marine wird nur die Soldatenzahl von 26.000 auf 20.650 reduziert. Weitere Umstrukturierungen unterhalb des Marineführungskommandos sind nicht geplant. Weiterhin gelten 40% der schwimmenden Einheiten als bereit für Interventionseinsätze. 10) Dazu kommt die truppendienstliche Führung des Nachrichenwesens, MAD, Institute und der Deutschen Militärischen Vertreter bei MC/Nato und WEU/EU. 11) Vgl. Europäische Sicherheit 9/00, S. 9-14. 12) Bundeswehr aktuell, Nr.43/00, S. 8 f. 13) Bundeswehr aktuell, Nr.43/00, S. 8 f.; Dies ist eine Weiterführung der Restrukturierung, die bereits 1992 mit der Heeresstruktur 5(N) begann, und durch die Konzeption "Neues Heer für neue Aufgaben" forgesetzt wurde. 14) Die fünf multinationalen Korpsstäbe sind der I. Deutsch-Niederländische Korps in Münster, das Allied Rapid Reaction Corps in Münster; das Multinationale Kommando Nordost in Stettin; das Eurokorps in Strasbourg; und der II. Deutsch-Amerikanische Korps in Ulm. Der einzige nationale Korpsstab ist der IV. Korps in Potsdam. 15) Je nach Bedarf der Intervention, werde aus diesem Kommando Brigaden oder Bataillone dem Divisionskommando unterstellt. Vgl. Bundeswehr aktuell, Nr. 43/00, S. 8 f. 16) Vgl. Stein, s.o, S. 239 ff. Vgl. hierzu auch die juristische Diskussion um die Zukunft der Zivilisten in der Bundeswehrverwaltung in Walz, Dieter: Die verfassungsrechtliche Grundlagen der Bundeswehrverwaltung, in: Ipsen u.a. (Hrsg.), s.o., S. 311 ff. |