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Auf Hitlers Weisung "Der Soldat kann sterben, der Deserteur muss sterben" wurden über 30.000 von uns Deserteuren, Wehrkraftzersetzern und Kriegsdienstverweigerern zum Tode verurteilt. Gegen mehrere 10.000 wurden Zuchthausstrafen verhängt. Über 20.000 Todesurteile wurden vollstreckt. Überlebt haben das Grauen in den KZs und Strafbattaillonen keine 4.000 von uns. Heute sind wir vielleicht noch 200.
Nach der Befreiung waren die meisten von uns Überlebenden körperlich und seelisch zerbrochen, und doch hofften wir auf eine bessere Zukunft. Wir wurden aber weiterhin nur als Feiglinge und Vaterlandsverräter beschimpft und bedroht. Erst Anfang der 80er Jahre bekamen wir in der Friedensbewegung unsere ersten Verbündeten. Der Kampf um unsere öffentliche Anerkennung und Rehabilitierung begann Mitte der 80er Jahre mit dem Aufstellen von Denkmälern für Deserteure, die in vielen Städten heftige Diskussionen hervorriefen. Im Oktober 1990 konnten wir endlich unsere Bundesvereinigung gründen. Wir, das waren 37 alte Menschen, fast alle gebrechlich - kaum einer hatte Anschluss an die Gesellschaft gefunden. Seitdem kämpfen wir für unsere Rehabilitierung, für die Aufhebung unserer Verurteilungen - für unsere späte Würde. Immer wieder sind wir in den zuständigen Ausschüssen und im Plenum des Bundestages gescheitert, bis der Bundestag endlich am 15. Mai 1997 in einem Beschluss zu unserer Rehabilitierung erklärte: "Der 2. Weltkrieg war ein Angriffs- und Vernichtungskrieg, ein vom nationalsozialistischen Deutschland verschuldetes Verbrechen." Das war ein geschichtlicher Durchbruch. Ansonsten war der Beschluss unbefriedigend, denn er erklärt unsere Urteile nur dann für Unrecht, wenn die damaligen Handlungen heute kein Unrecht sind. Desertion wird aber auch heute bestraft. Auch die am 28. Mai 1998 vom Bundestag beschlossene gesetzliche Aufhebung aller NS-Unrechtsurteile ist für uns Deserteure nicht befriedigend, denn obwohl die meisten aller Todesurteile der gesamten NS-Justiz gegen uns gefällt wurden, sind unsere Verurteilungen - anders als Millionen anderer NS-Unrechtsurteile - nicht explizit aufgehoben worden. Nach einem Leben der Demütigung - besonders auch durch bundesdeutsche Gerichte - müssten wir uns nun zur Aufhebung unserer Urteile einer staatsanwaltschaftlichen Einzelfallprüfung unterziehen. Diese Entwürdigung werden wir uns nicht mehr antun. Die jetzige Bundesregierung hat am 20. Oktober 1998 in einer Koalitionsvereinbarung beschlossen, das Gesetz zur Aufhebung der NS-Unrechtsurteile für uns Wehrmachtsdeserteure zu verbessern. Wir haben sie immer wieder an diese Zusage erinnert. Bislang vergebens. Der letzte Krieg, noch dazu gegen ein Land, in dem die Wehrmacht Völkermord beging, ist unserer Rehabilitierung wohl nicht dienlich. Das merkten wir auch am 20. Juli 2000 in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Dort hatte die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär nach der offiziellen Gedenkveranstaltung und vor dem öffentlichen Gelöbnis der Bundeswehr für die Wehrmachtsdeserteure eine Gedenkfeier organisiert. Bei meiner Ansprache im Ehrenhof wurde ich von dem Kommandeur der Feldjäger als Straftäter beschimpft, und unser Kranz wurde über Nacht und unter dem Hausrecht der Bundeswehr gestohlen. Besonders bedrückend ist die Politik des Gedenkens für die Opfer der NS-Militärjustiz in Sachsen, wo in Torgau ab 1943 das Reichskriegsgericht wütete. Über 1.000 Todesurteile, unzählige Hungertote und viele Folteropfer sind die düstere Bilanz unserer Verfolgung in Torgau Fort Zinna. Auch nach 1945 war Fort Zinna Haftanstalt, zuerst bis 1950 unter der sowjetischen Militäradministration, dann bis 1989 Strafvollzugsanstalt der DDR und seitdem sächsische Justizvollzugsanstalt. Bis vor kurzem war der ehemalige sächsische Justizminister Steffen Heitmann - bekannter als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten - für Fort Zinna zuständig. Seiner Äußerung, ihm sei das Gedenken an die nach 1945 Verfolgten wichtiger, ließ er gleich Taten folgen, indem er ihnen 1992 eine Gedenkstätte mit einem drei Meter hohen Kreuz im Anstaltsbereich genehmigte und mitfinanzierte. Wir haben trotz unserer weit schwereren Verfolgung am Fort Zinna nicht einmal einen Platz, wo wir für die Opfer der NS-Militärjustiz Blumen niederlegen können. Diese Missachtung der verfolgten und ermordeten Wehrmachtsdeserteure wurde besonders deutlich, als Sachsen - nur unterstützt von Bayern - am 19. Dezember 1996 den mit großer Mehrheit verabschiedeten Gesetzentwurf des Bundesrates zur Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure, Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer zu unserer Bestürzung ablehnte. Die "Stiftung Sächsische Gedenkstätten", dominiert von vier Ministern, setzt diese Diskriminierung der Wehrmachtsdeserteure um. So will uns ihr Geschäftsführer Dr. Norbert Haase seit Jahren gegen unseren entschiedenen Widerstand eine gemeinsame Gedenkstätte mit den nach 1945 Verfolgten aufzwingen, obwohl damit auch "unsere" Richter, Henker und Folterer geehrt werden können. Denn allein im Januar 1946 waren im Fort Zinna "498 Mitarbeiter der Gestapo, SD und anderer deutscher Straforgane" inhaftiert. Die SD-Schergen haben Wehrmachtsdeserteure in ganz Europa und Nordafrika misshandelt und gefoltert - das war ihr tägliches Handwerk. Mich haben sie bei der Vernehmung und noch in der Todeszelle mehrfach zusammengeschlagen, weil ich meine Freunde aus dem französischen Widerstand nicht verraten wollte und nicht verraten habe. An anderen sächsischen Orten ist die Ehrung von NS-Tätern schon möglich. So haben Männer des Waldheimer Kameradschaftskreises dem Henker von Torgau Friedrich Heinicke, der viele Wehrmachtsdeserteure misshandelt und erschlagen hat und dafür in den Waldheimprozessen der DDR zum Tode verurteilt wurde, an seinem Urnengrab "die Ehre erwiesen" 1). Früher bezeichnete Dr. Haase Heinicke noch als einen "NS-Täter der schlimmsten Kategorie". Heute - als Geschäftsführer der "Stiftung Sächsische Gedenkstätten" - sieht er in seiner Ehrung nur noch eine "Deutungsunsicherheit". Und wenn ihm vom Waldheimer Kameradschaftskreis versichert wird, dass nur "unschuldige Kameraden" geehrt werden, so hat sich damit für ihn der Fall vollends erledigt, obwohl dies den Kern des Problems berührt. Denn als mit dem Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz viele DDR-Urteile aufgehoben wurden, sind ausschließlich die Urteile der Waldheimprozesse - mit denen auch viele Unschuldige verurteilt wurden - explizit und pauschal als Unrechtsurteile aufgehoben worden, so dass jeder, der das will, auch die 24 Hingerichteten der Waldheimprozesse für unschuldig halten kann. Das ist um so schlimmer, als die 24 Hingerichteten in der Mehrzahl Richter am Volksgerichtshof, den Kriegsgerichten und Sondergerichten waren. Obwohl der Bundesgerichtshof Richter dieser Gerichte in seinem Grundsatzurteil vom 16. November 1995 als "Blutrichter" brandmarkte, die wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten belangt werden müssen, wurde im Westen keiner von ihnen je bestraft. Deshalb gelten sie alle als unschuldig, auch der Kriegsrichter Hans Filbinger, der Wehrmachtsdeserteure noch bei Kriegsende mit Todesurteilen und Hinrichtungen verfolgte. Er ist einer dieser Blutrichter und Kapitalverbrecher, außerdem Ehrenvorsitzender der CDU in Baden-Württemberg und wird dort bis heute auch von der Landesregierung geehrt. Warum sollen da nicht auch die Männer vom Waldheimer Kameradschaftskreis diese Mörder von Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern ehren? Die Bundeszentrale für politische Bildung hat jetzt über die sächsische Gedenk-stättenpolitik eine Dokumentation herausgegeben, in der es im Vorwort heißt: "Neben diesen notwendigen und wichtigen Neuanfängen (nach dem oft einseitigen DDR-Gedenken) zeigten sich jedoch gleichzeitig in vielen sächsischen Städten und Orten Tendenzen, das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus auf neue Art zu vereinseitigen, zu pauschalisieren oder ganz auszulöschen". So auch geschehen im Zuchthaus Waldheim, der größten Haftanstalt Sachsens. Fast die Hälfte der von 1933 bis 1945 hier inhaftierten Frauen und Männer waren wegen "Hochverrats" verurteilt worden, aber auch Behinderte wurden hier ermordet. Die auf dem Anstaltsfriedhof beigesetzten NS-Opfer wurden später mit einer Gedenktafel geehrt. Diese Tafel wurde nach der Wende entfernt und durch eine Tafel mit der Aufschrift "Den unschuldigen Opfern der stalinistisch-kommunistischen Gewaltherrschaft im Zuchthaus Waldheim 1950 - 1954" ersetzt. Schändungen und Zerstörungen von Grab- und Gedenkstätten für NS-Opfer haben stets auch einen faschistischen Hintergrund und sind strafbar. In Sachsen konnten allerdings in vielen Städten und Orten ganz offiziell Gedenkstätten für NS-Opfer zerstört und ausgelöscht werden. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist nicht bereit, diese Grab- und Gedenkstätten für die NS-Verfolgten wieder herzurichten. So bleibt das Gedenken an die Opfer des NS-Staats in Sachsen geschändet und ausgelöscht. Ludwig Baumann |
Ludwig Baumann ist Vorsitzender der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz. Die Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz und das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung enthüllen am 15. Mai 2001 in der Gedenkstätte Buchenwald einen Gedenkstein für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure. Die Gedenkansprachen werden Jan Philip Reemtsma und Ludwig Baumann halten. Beginn der Veranstaltung: 13 Uhr in der ehemaligen Häftlingskantine in Buchenwald. Info: Berliner Kampagne - Tel. 0 30 / 44 01 30-0. 1) Leipziger Volkszeitung vom 21.03.2000. |