illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 16 Sommer 2001

Pflicht ohne Gerechtigkeit

Unmögliche Wehrpflicht

Das Verteidigungsministerium hat wieder einmal Prognosen zur Wehr- und Dienstgerechtigkeit veröffentlicht. Dies geschieht in gewisser Regelmäßigkeit je nach Bedarf oder auf Anfrage, und immer wird dabei bestätigt, daß es ein Problem mit der Wehrgerechtigkeit nicht gibt und nicht geben wird. Das Gute an diesen Prognosen ist, daß man erst gar nicht auf die Idee kommt, sie für wahr zu halten.

Bereits im April 2000, als der Verteidigungsminister das Grundsatzpapier zur Umstrukturierung der Bundeswehr vorstellte, war allen klar, daß sich mit dieser Reform Wehr- bzw. Dienstgerechtigkeit nicht mehr gewährleisten läßt. Durch die als Reformziel angestrebte Verkleinerung der Bundeswehr auf 280.000 Soldaten und eine gleichzeitige Erhöhung des Anteils an Zeit- und Berufssoldaten werden zukünftig nur noch 88.100 Wehrpflichtige pro Jahr einberufen. Im Verhältnis zu der Zahl der jährlich neu erfaßten Wehrpflichtigen (mehr als 400.000) bedeutet dies, daß nur noch jeder fünfte Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst herangezogen werden wird. Trotz dieses offensichtlichen Mißverhältnisses wird im Verteidigungsministerium davon ausgegangen, daß Wehrungerechtigkeit kein relevantes Problem wird. In offiziellen Stellungnahmen spricht das Verteidigungsministerium sogar von Ausschöpfungsquoten, die künftig bei über 94 Prozent liegen sollen. Und es ist nicht ausgeschlossen, daß genau diese Quote auch erreicht wird. Wer hier einen Widerspruch vermutet, unterschätzt die Möglichkeiten einer ergebnisorientierten Statistik. Wenn die Ausschöpfungsquote bei über 94 Prozent liegen soll, obwohl von 400.000 Wehrpflichtige nur 88.100 zur Bundeswehr einberufen werden können, dann dürften auch nicht mehr als 100.000 Wehrpflichtige für einen Dienst bei der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Das heißt: Von den 400.000 Wehrpflichtige müssen so viele ausgemustert oder befreit, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden oder sich zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, daß real nur noch ungefähr 100.000 Wehrpflichtige übrig bleiben, die für den Wehrdienst überhaupt in Frage kommen. Wenn unter diesem Aspekt versucht wird, die Zahl der verfügbaren Wehrpflichtigen zu verringern, bleiben dem Verteidigungsministerium drei Möglichkeiten. Die Zahl der untauglichen Wehrpflichtigen läßt sich erhöhen, indem die Musterungskriterien verschärft werden. Die Zahl jener Wehrpflichtigen, die gänzlich zu befreien sind, läßt sich durch die Ausweitung der Befreiungsgründe erhöhen, und die Zahl jener, die sich zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, läßt sich mit einer deutlichen Dienstzeitverkürzung steigern. Daß bereits bei der in diesem Jahr anstehenden Veränderung des Wehrpflichtgesetzes das Verteidigungsministerium von allen drei Möglichkeiten Gebrauch macht, um ab 2002 die Zahl der für eine Einberufung zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zu senken, ist in diesem Zusammenhang sehr aufschlußreich. 
Es stellt sich deshalb zu Recht die Frage, wie sinnvoll es ist, die Prognosen des Verteidigungsministeriums zu kommentieren, wenn die Tatsache, daß zukünftig nur noch jeder fünfte von den erfaßten Wehrpflichtigen zur Bundeswehr einberufen werden kann, das Problem der Wehrungerechtigkeit eigentlich deutlich genug illustriert.

Eine andere Frage ist, wie viele Wehrpflichtige bereits heute nicht mehr einberufen werden, obwohl sie für eine Einberufung zur Verfügung stehen. Um mit konkreten Zahlen zu arbeiten und zu argumentieren, hat die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär zusammen mit der PDS-Fraktion im Bundestag im März dieses Jahres eine Kleine Anfrage zur Wehrgerechtigkeit an die Bundesregierung gestellt, in denen nach den Statistiken für die Jahrgänge 1970 bis 1982 gefragt wurde. Mit den Antworten liegen nun erstmals öffentlich umfassende Statistiken zur Wehr- und Dienstgerechtigkeit für diese Jahrgänge vor. Die Zahlen belegen, daß bereits heute mehr als 600.000 Wehrpflichtige nicht mehr einberufen werden können, obwohl sie für eine Einberufung zur Verfügung stehen, und daß damit bereits heute in ungeahntem Ausmaß gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit verstoßen wird. Diese Zahl ist eine Sensation und übertrifft alle Erwartungen selbst derjenigen, die sich seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt haben. 
Mit dem Stichtag 31.12.2000 waren die jungen Männer der Jahrgänge 1973 bis 1982 wehrpflichtig. Während die Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1982 bis zu diesem Tag ihr 18. Lebensjahr gerade vollendet hatten, waren die Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1973 noch einberufbar, wenn sie zum Beispiel wegen ihres Studiums zurückgestellt worden waren. Auf Wehrpflichtige aus diesen zehn Jahrgängen können die Kreiswehrersatzämter zur Zeit zugreifen. Von diesen sind jene Wehrpflichtigen für eine Einberufung verfügbar, die tauglich gemustert wurden, die nicht aufgrund einer gesetzlichen oder administrativen Wehrdienstausnahme von der Wehrpflicht befreit wurden, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden und die sich nicht für einen anderen Dienst, zum Beispiel im Katastrophenschutz, verpflichtet haben. Als verfügbar werden also nur jene Wehrpflichtigen in der Statistik geführt, die auch tatsächlich für eine Einberufung zum Grundwehrdienst zur Verfügung stehen.

Unterschieden wird nur zwischen jenen, die zum 31.12.2000 uneingeschränkt für eine Einberufung zum Grundwehrdienst zur Verfügung gestanden haben, und jenen, die zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt waren. Zurückgestellt bedeutet, daß diese Wehrpflichtigen am 31.12.2000 auf der Grundlage des § 12 des Wehrpflichtgesetzes vorübergehend nicht einberufbar waren. Die Gründe, die zu einer Zurückstellung führen, gelten jedoch immer nur befristet und enden notwendig vor Ablauf der Einberufungsgrenze. Deshalb werden die in dieser Rubrik aufgeführten Wehrpflichtigen in den nächsten Jahren ebenfalls alle für eine Einberufung zur Verfügung stehen.

Aufgeschlüsselt nach Jahrgängen, liegen folgende Zahlen vor:

Jahrgang verfügbar zurückgestellt
1973 350 19 032
1974 364 17 775
1975 402 16 507
1976 17 908 18 059
1977 35 009 17 306
1978 51 505 22 651
1979 61 662 38 904
1980 57 978 68 458
1981 30 615 82 537
1982 8 911 40 760
Summe 264 704 341 989
Gesamt 606 693

Es ist müßig darüber zu spekulieren, wie viele von diesen 600.000 Wehrpflichtigen in den nächsten Jahren nicht mehr verfügbar sein werden, weil sie bei einer erneuten ärztlichen Untersuchung für untauglich befunden werden, weil sie wegen zukünftig eintretender Gründe befreit werden müssen oder weil sie sich noch zu einer Kriegsdienstverweigerung entschließen. Selbst wenn es 100.000 oder gar 200.000 sein sollten, blieben immer noch mehr als 400.000 Wehrpflichtige, die noch einzuberufen wären.

Angemessen läßt sich die Zahl von 606.693 jungen Männern, die gegenwärtig einberufbar sind oder in naher Zukunft einberufbar sein werden, jedoch erst beurteilen, wenn ihr die Zahl der möglichen Einberufungen in den kommenden Jahren gegenübergestellt wird. (Vergleiche Spalte 3 der folgenden Tabelle) Die Planungen für die nächsten fünf Jahre erlauben es lediglich, 560.300 Wehrpflichtige einzuberufen, das heißt, im Jahre 2005 wären immer noch nicht alle verfügbaren Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1973 bis 1982 herangezogen. Auf ausnahmslos alle Wehrpflichtigen, die in den nächsten fünf Jahren erfaßt und gemustert werden, müßte somit vollständig verzichtet werden, um allein die verfügbaren Wehrpflichtigen aus den Jahrgängen 1973 bis 1982 einzuberufen.
Unberücksichtigt bleibt hierbei, daß die Jahrgänge 1980, 1981 und 1982 noch nicht vollständig gemustert sind. In den nächsten drei Jahren werden aus diesen genannten Jahrgängen noch mehr als 600.000 junge Männer gemustert. Aufgrund von Erfahrungswerten läßt sich mit einiger Sicherheit sagen, daß von diesen 600.000 noch nicht gemusterten Wehrpflichtigen ungefähr 230.000 ebenfalls noch für eine Einberufung zur Verfügung stehen werden. Damit erhöht sich die Zahl der für eine Einberufung verfügbaren Wehrpflichtigen aus den Jahrgängen 1973 bis 1982 auf insgesamt über 830.000.

Angesicht dieser Zahl kann nicht mehr von einer vernachlässigbaren Größe gesprochen werden. Das Problem der Wehrgerechtigkeit ist schon heute gravierend.

In den nächsten Jahren wird es sich dramatisch verschärfen. Selbst wenn wir die Zahlen aus den Prognosen des Verteidigungsministeriums zugrundelegen, stehen dann deutlich mehr Wehrpflichtige für eine Einberufung zur Verfügung, als tatsächlich einberufen werden können.

Geburtsjahrgang Planungsjahr mögliche Einberufungen Zahl der Erfaßten Wehr- dienstfähige für die Einberufung verfügbar Aus- schöpfungsrest
1983 2001 129 000 424 890 326 300 163 200 34 200
1984 2002 128 400 422 872 324 800 162 400 34 000
1985 2003 109 500 424 612 326 100 163 100 53 600
1986 2004 97 400 439 904 337 800 168 900 71 500
1987 2005 96 000 447 518 343 700 171 900 75 900
1988 2006 94 600 456 385 350 500 175 300 80 700
1989 2007 93 100 442 857 340 100 170 100 77 000
1990 2008 91 600 449 232 345 000 172 500 80 900
1991 2009 90 200 417 268 320 500 160 300 70 100
1992 2010 88 100 402 184 308 900 154 500 66 400
Summe   1 017 900 4 327 722 3 323 700 1 662 200 644 300

Die Zahlen der Erfaßten wurden vom Statistischen Bundesamt geschätzt und dienen dem Verteidigungsministerium als Ausgangsgröße für alle seine Prognosen. Die Grundlage für die Prognosen des Verteidigungsministeriums sind die Erfahrungswerte bereits ausgeschöpfter Jahrgänge, vor allem der Jahrgänge 1970 bis 1974. Bei diesen Jahrgängen betrug die Quote der nicht gemusterten Wehrpflichtigen 4 Prozent und die Quote der Wehrdienstunfähigen ungefähr 20 Prozent. Diese Zahlen als Erfahrungswerte heranzuziehen ist vollkommen unseriös. Diese Jahrgänge wurden zwischen 1988 und 1993 gemustert. Daß 1995 die Musterungskriterien verschärft wurden und seitdem deutlich weniger Wehrpflichtige ausgemustert werden, wird vom Verteidigungsministerium offensichtlich für irrelevant gehalten. Wir übernehmen dennoch dieses unseriöse Zahlenmaterial, um zu zeigen, daß selbst bei diesen Quoten keine Wehrgerechtigkeit hergestellt werden kann.
Die Erfahrungen der letzten zwölf Jahre haben gezeigt, daß von diesen tauglichen Wehrpflichtigen mindestens 52 Prozent für eine Einberufung zur Verfügung standen. Die anderen 48 Prozent der Wehrdienstfähigen haben entweder den Kriegsdienst verweigert, sich als Zeitsoldaten oder für einen Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichtet oder wurden dauerhaft freigestellt. Aufgrund dieser Erfahrungswerte nehmen wir an, daß auch zukünftig mindestens 50 Prozent der tauglichen Wehrpflichtigen für eine Einberufung zur Verfügung stehen.

Selbst auf der Grundlage dieser sehr konservativen Prognosen bleiben jährlich mehrere zehntausend Wehrpflichtige aus den Jahrgängen 1983 bis 1992 übrig, die nicht einberufen werden können, obwohl sie verfügbar wären - insgesamt mehr als 640.000. Zu den 830.000 Wehrpflichtigen aus den Jahrgängen 1973 bis 1982, die nicht einberufen werden, kommen diese noch hinzu.

Damit hat die aktuelle Wehrungerechtigkeit eine Größenordnung erreicht, die auch für das anhängige Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht relevant sein wird. Bereits 1978 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß sich die Ausgestaltung der allgemeinen Wehrpflicht an dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu orientieren habe. Ein offensichtliches Mißverhältnis zwischen der Zahl der verfügbaren Wehrpflichtigen und der Zahl der vorhandenen und besetzbaren Einsatzplätze widerspricht diesem Gebot einer gleichermaßen aktuellen und gleichbelastenden Pflicht. Wenn nun für mehr als eine halbe Million junger Männer die allgemeine Wehrpflicht nicht gleichermaßen aktuell und gleichbelastend ist, dann kann von Wehrgerechtigkeit keine Rede mehr sein. Die hier vorgelegten offiziellen Zahlen dokumentieren einen massiven Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und stellen damit die Verfassungsgemäßheit der allgemeinen Wehrpflicht grundsätzlich infrage.

Das Bundesverteidigungsministerium sieht sich trotz dieser Zahlen jedoch immer noch nicht veranlaßt, die Existenz eines Wehrgerechtigkeitsproblems einzugestehen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage, formuliert von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, wird explizit bestritten, daß sich ein solches Problem in den folgenden Jahren abzeichnen könnte oder bereits heute besteht. In den offiziellen Prognosen des Bundesverteidigungsministeriums wird noch immer davon ausgegangen, daß von den Jahrgängen 1983 bis 1995 zwischen 94,1 und 99,1% (!) der Wehrpflichtigen "ausgeschöpft" werden. Das heißt, daß im schlechtesten Fall 5,9%, im besten Fall sogar nur 0,9% der Wehrpflichtigen nicht einberufen werden können, obwohl sie verfügbar gewesen wären. Diese Prognosen widersprechen offensichtlich den ebenfalls vom Verteidigungsministerium vorgelegten Zahlen zu den verfügbaren Wehrpflichtigen aus den Jahrgängen 1973 bis 1982. Wenn aus den Jahrgängen 1973 bis 1982 mehr als 850.000 Wehrpflichtige für eine Einberufung zur Verfügung stehen und somit auf die kompletten Jahrgänge 1983 bis 1990 verzichtet werden könnte, weil in den nächsten acht Jahren lediglich 840.000 Einberufungen möglich sein werden, ist es offensichtlicher Unsinn, zu prognostizieren, daß aus diesen Jahrgängen über 90% der Wehrpflichtigen "ausgeschöpft" werden.

Über die Gründe, weshalb im Verteidigungsministerium an diesen falschen Prognosen festgehalten wird, kann nur spekuliert werden. Offensichtlich wird auch vom Verteidigungsministerium die verfassungsrechtliche Relevanz dieses Problems so ernst genommen, daß man versucht, eine in der Realität nicht gegebene Normalität vorzutäuschen. Da die Bundeswehr einen wesentlichen Teil ihrer Zeit- und Berufssoldaten aus den Reihen der Wehrdienstleistenden rekrutiert, wird im Verteidigungsministerium davon ausgegangen, daß ohne diese Wehrpflichtigen der Personalbedarf der Bundeswehr nicht zu decken ist. Eine vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Abschaffung oder Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht würde zwangsläufig die zur Zeit gültigen Personalplanungen aufheben und damit das Ende dieser Bundeswehrreform bedeuten. Ohne Wehrpflichtige müßte die Bundeswehr weiter verkleinert werden, ohne die Garantie, daß sich damit auch die Kosten verringern würden. Im Gegenteil - es ist eher davon auszugehen, daß sich zumindest vorübergehend der Finanzbedarf erhöhen würde, da neue Rekrutierungsanreize geschaffen werden müßten. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es geradezu verständlich, daß das Verteidigungsministerium ein solches unkalkulierbares finanzielles Risiko scheut.

Dies kann jedoch unmöglich ein Grund für das Beibehalten der allgemeinen Wehrpflicht sein. Der Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und eine aus diesem Grund verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wehrpflichtpraxis wiegt schwerer als die finanziellen Sorgen eines Finanzministers.

Matthias Mücke

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