illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 16 Sommer 2001

Exportartikel Menschenmaterial

Kurdischer Kriegsdienstverweigerer wehrt sich gegen Abschiebung

Geht es nach dem Willen der deutschen Behörden, erhält das türkische Militär bald einen neuen Rekruten: Der 22jährige Kriegsdienstverweigerer Sedat Baydemir ist Mitte Mai in Abschiebehaft gesteckt worden, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war.

Sedat, der kurdischer Herkunft ist, sollte mit 17 gezwungen werden, das Amt eines "Dorfschützers" zu übernehmen. Diese werden vom türkischen Militär in den kurdischen Gebieten, teilweise unter massivem Druck, eingesetzt und mit Waffen ausgestattet, um bei der Guerillabekämpfung zu helfen. Die Übernahme dieses Amtes hätte ihn zur Zielscheibe für die PKK gemacht, wohingegen ihn eine Weigerung in den Verdacht gebracht hätte, PKK-Sympathisant zu sein. Er trat die Flucht in die Bundesrepublik an und beantragte Asyl. In den knapp vier Jahren, die sein erstes Verfahren dauerte, nahm er Kontakt zu antimilitaristischen Gruppen auf und wurde Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK). Er beteiligte sich an Seminaren und Aktionen, im Dezember des Vorjahres erklärte er öffentlich vor dem türkischen Konsulat in Hannover, daß er Kriegsdienstverweigerer ist: "Ich möchte nicht, daß das türkische Militär mich als eine Tötungsmaschine benutzt. Ich möchte weder töten noch getötet werden." In diesem Zusammenhang kritisierte er das türkische Militär, weil es einen Krieg gegen Kurden führe.

All diese Aktivitäten sind vollkommen legal - in der BRD. In der Türkei allerdings stehen sie allesamt unter Strafe. Zunächst hat Sedat das Sakrileg begangen, von einem Krieg gegen Kurden zu sprechen, wo nach offizieller Ansicht nur Terrorbanden oder Separatisten bekämpft werden - also "Beleidigung der staatlichen Streitkräfte" und "Separatismus". Erschwerend kommt hier hinzu, daß die türkische Hürriyet über die Aktion vor dem Konsulat völlig verzerrt berichtet, die Teilnehmer als PKK-Mitglieder denunziert und auch ein Foto von Sedat abgedruckt hatte. Dessen Aufforderung auch an andere, den Kriegsdienst zu verweigern, wird als "Distanzierung des Volkes vom Militär" verfolgt. Wenn er nach seiner Auslieferung im türkischen Militär den Dienst verweigert, setzt eine Kette von Anklagen wegen Ungehorsams, Desertion und fortgesetzten Ungehorsams ein - ein juristischer Teufelskreis, der über mehrere Jahre hinweg nicht zu durchbrechen ist.

Nach der Lesart deutscher Behörden stellt dieses Vorgehen jedoch keine asylrelevante Verfolgung dar: Noch ist Sedat schließlich nicht angeklagt. Er müßte erst ausgeliefert werden, um angeklagt, gefoltert und eingesperrt zu werden, ehe er einen Asylanspruch in der BRD erwirbt. Und die Vorschriften der türkischen Militärgesetzgebung, in denen Kriegsdienstverweigerung lediglich in der strafbewehrten Form der Fahnenflucht vorkommt, interessieren deutsche Gerichte nicht. Es sei Sache eines jeden Staates, wie er mit seinen Wehrpflichtigen umgehe.

Folgerichtig wurde der Asylfolgeantrag, den Sedat im April gestellt hatte, innerhalb kurzer Zeit abgelehnt. Die Klage hiergegen schützt ihn nicht vor der Abschiebung. Mitte Mai wurde Sedats Anwältin von der Ausländerbehörde Gelnhausen mitgeteilt, ihr Mandat könne kommen, um sich einen erneuten Duldungsbescheid abzuholen - tatsächlich erwartete ihn dann die Polizei, die ihn noch am gleichen Tag ins Flugzeug in die Türkei setzen wollte. Sedat schluckte einen Schlüssel und hatte das Glück, daß mehrere Ärzte, die vom Bundesgrenzschutz unter Druck gesetzt wurden, die Reisefähigkeit des "Abschüblings" zu attestieren, sich verweigerten. Sedat kam in die JVA Hanau, wo dann wenige Tage später ein knappes Dutzend türkischer Kriegsdienstverweigerer demonstrierte, von denen die meisten selbst akut von Abschiebung bedroht sind - ein bislang einmaliger Vorgang in der türkischen KDV-Szene.

Offensichtlich aufgrund der in der Kleinstadt Hanau ungewohnten öffentlichen Aufmerksamkeit entschied das Landratsamt, die Abschiebung so lange auszusetzen, bis der Bundestag über eine Petition entschieden hat. Der Berichterstatter der SPD-Fraktion scheint nicht abgeneigt, sich für eine Duldung auszusprechen - zumindest bis zur endgültigen richterlichen Entscheidung. Ein solcher Entschluß könnte durch eine Entwicklung im Europarat erleichtert werden: Kurz nach Sedats Inhaftierung traf sich ausgerechnet in Istanbul der Ständige Ausschuß der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und sprach sich dafür aus, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung künftig ausdrücklich in die Europäische Menschenrechtskonvention aufzunehmen - bisher haben entsprechende Resolutionen nur empfehlenden Charakter.

Ob das Sedat noch etwas helfen wird? Die Bundesregierung muß endlich zur Kenntnis nehmen, daß es menschenverachtend ist, dem türkischen Militär nicht nur Waffen, sondern auch Menschenmaterial zu liefern. Kriegsdienstverweigerer und Deserteure brauchen Asyl!

Frank Brendle

Nähere Informationen: www.connection-ev.de

Nach Redaktionsschluß wurde bekannt, daß Sedat Baydemir vorläufig aus der Abschiebehaft entlassen wurde.

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