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Die Biowaffen-Konvention von 1972 verbietet jegliche Entwicklung, Produktion und Lagerung von biologischen Waffen. Über lange Jahre schien die globale Ächtung biologischer Waffen stark genug, um den Aufbau eines Bedrohungspotentials und ein biologisches Wettrüsten zu verhindern. In den 1970er und 80er Jahren wurde den biologischen Waffen - zu Recht - nur ein geringes Bedrohungspotential beigemessen. Konsequenterweise spielten sie auch in den Abrüstungsdebatten in der Hochzeit der Friedensbewegung nur eine marginale Rolle und standen ganz im Schatten der Atomwaffen-Diskussion. In den letzten zehn, fünfzehn Jahren hat sich die Situation jedoch radikal verändert. Anfang der 90er Jahre zeigte sich, daß mit der ehemaligen Sowjetunion und dem Irak mindestens zwei Unterzeichnerstaaten der Biowaffen-Konvention nachweislich offensive B-Waffen-Programme unterhalten hatten. Auch das frühere Südafrika hatte ein Offensivprogramm unterhalten.
Entscheidend für das gestiegene Bedrohungspotential ist jedoch die Revolution in der Biotechnologie sowie eine Erosion der moralischen Ächtung von Biowaffen. Heutzutage gehört es weltweit zur Grundausbildung in der Biologie, Mikroorganismen zu kultivieren oder gentechnisch zu verändern. Weltweit existieren Forschungs- und Produktionsanlagen, die für die Herstellung von B-Waffen nutzbar gemacht werden könnten. Noch nie war es so leicht wie heute, eine biologische Waffe zu bauen. Anders als noch vor 20 Jahren gelten B-Waffen heute als die "Atombomben des kleinen Mannes" - eine technisch mittlerweile relativ einfach herzustellende Massenvernichtungswaffe. Erosion der Ablehnung - Biowaffen im Drogenkrieg Zudem scheint die prinzipielle moralische Ächtung aller biologischer Waffen langsam aber sicher abzubröckeln. Selbst Unterzeichnerstaaten der B-Waffen-Konvention, wie die USA und Großbritannien, engagieren sich mittlerweile in fragwürdigen Projekten, bei denen biologische Waffen zur Vernichtung von illegalen Drogenpflanzen eingesetzt werden sollen. Erstmals sollen hochpathogene Krankheitserreger gegen landwirtschaftliche Nutzpflanzen eingesetzt werden. In Usbekistan und Kasachstan wurden bereits Pilze gegen Schlafmohn und Cannabis im Freiland getestet. Im letzten Jahr stand die kolumbianische Regierung unter starkem Druck seitens der USA, bei der Vernichtung von Kokasträuchern auch Pilze einzusetzen. Die Pilze ("Agent Green") bergen enorme ökologische und gesundheitliche Risiken. Wie jedes andere Lebewesen werden die Anti-Drogen-Pilze nicht mehr zu kontrollieren sein, wenn sie einmal in die Umwelt entlassen worden sind. Als infektiöse Organismen können sie sich schnell auch außerhalb des Zielgebietes verbreiten und lange Jahre im Boden überleben. Bereits bei ersten Gewächshausexperimenten haben sich die Pilze als unkontrollierbar erwiesen. Die größte ökologische Gefahr droht von einer mangelnden Spezifität der Pilze. Wenn nicht nur die Zielpflanzen - Koka, Opium oder Cannabis - befallen werden, sondern auch andere, nahe verwandte Arten, kann das in den fragilen Ökosystemen z.B. des Amazonasgebietes einen katastrophalen Effekt haben. Auch wenn seine Befürworter den Pilz gern als Mittel zur Schädlingsbekämpfung bezeichnen: Es handelt sich bei Agent Green um nichts anderes als eine biologische Waffe. Agent Green wurde mit einer feindlichen Absicht entwickelt, mit der Absicht, im kolumbianischen Bürgerkrieg eingesetzt zu werden. Eine Seite in diesem Krieg - die kolumbianische Regierung - soll diesen Pilz gegen die gegnerische Seite - die bewaffneten Gruppen, die weite Teile des Landes kontrollieren - einsetzen. Der Unterschied zu biologischer Schädlingsbekämpfung liegt auf der Hand: Koka, Mohn und Cannabis sind kein Unkraut, keine Schädlinge, sie werden von den Bauern als Nutzpflanze und Lebensgrundlage angebaut. Ihr Anbau zur Herstellung illegaler Drogen ist aus europäischer oder US-amerikanischer Sicht sicherlich nicht wünschenswert, aber das macht sie noch lange nicht zum Unkraut. Kokapflanzen und Mohn mögen zwar in den meisten Ländern der Erde verboten sein - für die Kleinbauern, die sie anbauen, stellen sie jedoch die Lebensgrundlage dar. Der Einsatz dieser Killerpilze würde gegen den Geist und den Wortlaut der Biowaffen-Konvention verstoßen, die jeglichen nicht-friedlichen Einsatz biologischer Mittel gegen Menschen, Tiere oder Pflanzen verbietet. Dies gilt zweifelsfrei auch für innerstaatliche Konflikte, es sind auch keinerlei Ausnahmen für polizeiliche Anwendungen in der Konvention vorgesehen. Derartige Projekte bedrohen den weltweiten, rigorosen Konsens gegen biologischen Waffen. Gentechnik mit biologischen Waffen Die Gentechnik eröffnet für die Entwicklung von Biowaffen ganz neue Perspektiven. Tödliche Viren und Bakterien, die Impfungen überwinden, Antibiotika überleben, obskure Krankheitssymptome auslösen und nicht von Nachweissystemen erfaßt werden - was nach billigstem Science Fiction klingt, ist tatsächlich schon Realität. Mit Hilfe der Gentechnik wurden bereits Erreger entwickelt, die sehr viel effektivere B-Waffen abgeben als die natürlichen Mikroben. Beispiele dafür sind bereits in wissenschaftlichen Fachjournalen veröffentlicht worden. So haben russische Forscher ein Gen für das "Glückshormon" Endorphin in den Erreger der Hasenpest eingeschleust. Infizierte Personen würden nicht die üblichen Symptome der Hasenpest zeigen, sondern durch das Endorphin zusätzlich noch starke Verhaltensänderungen. Ehe die eigentliche Krankheitsursache erkannt ist, käme jede Hilfe zu spät. (1) Bereits 1986 hat ein US-Team das Gen für den letalen Faktor aus Milzbrand-Bakterien auf harmlose Darmbakterien übertragen, die daraufhin den letalen Faktor produzierten. (2) Anthrax-Bakterien - die Erreger von Milzbrand - wurden von russischen Forschern so verändert, daß sie ein verändertes "Gesicht" bekamen. Weder Impfungen noch Nachweisverfahren springen auf die veränderten Bakterien an. Das gefährliche Potential der Gentechnik für die Entwicklung von Biowaffen wurde auch von den Vertragsstaaten der Biowaffen-Konvention erkannt. Auf mehreren Überprüfungskonferenzen der Konvention wurde ausdrücklich festgestellt, daß auch alle gentechnisch hergestellten oder veränderten Biowaffen unter das Verbot der Konvention fallen. Als ein nächster Schritt wäre es sinnvoll, ein Verbot oder zumindest eine Kontrolle von solchen Arbeiten einzurichten, die potentielle Biowaffen-Erreger noch waffentauglicher machen, z.B. durch die Übertragung von letalen Faktoren oder eine stärkere Medikamentenresistenz. Es ist eine offene Frage, ob die Vertragsstaaten der Biowaffen-Konvention sich jemals auf entsprechende Regelungen einigen werden. In jedem Fall sollte jedoch die Bundesregierung es vermeiden, hier durch eigene Arbeiten Präzedenzfälle zu schaffen. Ein gentechnisches Projekt bei der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München ist deshalb sehr kritisch zu bewerten. Dort wurden Bakterien mit einem fluoreszierenden Protein ausgestattet, um den Krankheitsverlauf der Hasenpest zu untersuchen. (3) Als sogenanntes Markergen wurde ein weiteres Gen mit eingeschleust, das eine Resistenz gegen die Antibiotika Tetracyclin und Chloramphenicol vermittelt. Damit wurden die Pathogene noch "waffentauglicher" gemacht, da sie im Ernstfall mit diesem Antibiotikum nicht mehr behandelt werden können. Die Verwendung von Antibiotika-Resistenzen gehört zwar zu den Standardmethoden der heutigen Molekularbiologie, sie bekommt jedoch im Zusammenhang mit potentiellen B-Waffen eine besondere Brisanz. Auch wenn die Bundeswehr mit diesem Projekt sicherlich keine offensiven Ziele verfolgt, zeigt dieses Beispiel doch deutlich, wie ignorant sie gegenüber der Zweischneidigkeit defensiver Forschung ist. Ein biologisches Wettrüsten? - Biowaffen-Forschung bei der Bundeswehr Die biologische Abwehrforschung der Bundeswehr wird seit 1995 massiv ausgebaut, der Etat für die Biowaffenforschung ist im Vergleich zum Gesamthaushalt überdurchschnittlich stark gestiegen. 10 Millionen DM gab das Verteidigungsministerium im Jahre 1999 für den "medizinischen B-Schutz" aus. Das entspricht einer Steigerung von fast 60% gegenüber dem B-Etat für 1994. Die Bundeswehr ist sicherlich nicht an der Entwicklung von Biobomben und Killerbakterien beteiligt, sondern betreibt ein defensiv ausgelegtes Forschungsprogramm. Offensive Biowaffenforschung ist in Deutschland verboten, und es besteht kein begründeter Zweifel daran, daß die Bundeswehr dieses Verbot befolgt. Allerdings zeigen verschiedene Beispiele aus dem Forschungsbereich des BMVg, wie schwierig - wenn nicht unmöglich - eine klare Unterscheidung in Offensiv- und Defensivforschung ist. Die Bundeswehr forscht vor allem an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München sowie am Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien (WIS) in Munster. Während an der Sanitätsakademie eher die Grundlagenforschung betrieben wird, konzentriert das WIS in Munster sich auf die technische Entwicklung von einsatztauglichen Geräten und Verfahren sowie auf die Testung von Neuentwicklungen. Die Hälfte des B-Etats wird an zivile Auftragnehmer vergeben, vornehmlich an Universitäten. Bislang verweigert das BMVg eine Veröffentlichung der Auftragnehmer sowie der dort durchgeführten Projekte. Anhand von Bundeswehrdokumenten sowie Veröffentlichungen einiger Universitätsinstitute konnten einige der zivilen Auftragnehmer identifiziert werden:
Entwicklung eines offensiven Potentials Bei einigen Forschungsansätzen in der Defensivforschung wird zwangsläufig ein offensives B-Waffen Potential mit entwickelt. So müssen für die Testung von Nachweisverfahren oder Impfstoffen die entsprechenden Erreger produziert und appliziert werden. Es ist deshalb davon auszugehen, daß ein ganzes Arsenal an typischen B-Waffen-Erregern bei der Bundeswehr und ihren Auftragnehmern zumindest in kleineren Mengen vorliegt und für die entsprechenden Testverfahren eingesetzt wird. Ein besonders krasses Beispiel liefert ein früheres Botulinum-Projekt des BMVg. Anfang der 1990er Jahre hat das Frankfurter Battelle-Institut im Auftrag des BMVg einen Impfstoff gegen das Botulinum-Toxin entwickelt, das zu den klassischen Toxin-Waffen zählt. Da der Impfstoff aus einem inaktivierten Botulinum-Toxin besteht, muß für seine Herstellung das Gift in großen Mengen produziert werden. Tatsächlich enthält der Abschlußbericht des Projektes detaillierte Anweisungen zur Herstellung von verschiedenen Varianten des Botulinum-Toxins. Für die Impfstoffherstellung erfolgt im letzten Schritt eine Inaktivierung des Toxins durch Bestrahlung
9) - für eine offensive Nutzung müßte dieser Schritt einfach weggelassen werden. Für eine kritische Debatte Das Verteidigungsministerium versucht bislang, eine öffentliche Diskussion der Biowaffenforschung zu vermeiden und verweigert bzw. verzögert detaillierte Informationen über die Forschungsprogramme. Umfassende Informationen über zivile Auftragnehmer werde nicht veröffentlicht, nur handverlesenen Personen wird Zugang zur medizinischen B-Schutz Tagung gewährt, und Fragen werden in der Regel gar nicht oder nur ausweichend beantwortet. Angesichts der Dual-Use-Problematik wird es keine einfachen Antworten auf die Frage geben, welche Projekte sinnvoll sind und welche nicht. Ein wichtiges Bewertungskriterium muß die potentielle Wirkung nationaler Defensivforschung auf internationale Abrüstungsbemühungen sein. So wäre es z.B. sinnvoll, innerhalb der Biowaffen-Konvention ein Verbot von gentechnischen Veränderungen zu verankern, die Krankheitserreger noch aggressiver oder waffentauglicher machen. Deshalb sind die Arbeiten der Bundeswehr mit antibiotikaresistenten Erregern grundsätzlich abzulehnen - unabhängig von der Frage, ob die Bundeswehr dies mit einer rein defensiven Motivation durchführt oder nicht. Insbesondere die akademischen Institutionen, die im Auftrag des BMVg B-Forschung betreiben, sind aufgefordert, die politischen Implikationen ihrer Arbeit in der ganzen Bandbreite zu reflektieren. Für sich genommen kann weder der Verweis auf ein erhöhtes Bedrohungspotential noch die Behauptung eines defensiven Charakters der Forschung eine Rechtfertigung für die militärische Forschung an den Universitäten sein. Die zivilen Auftragnehmer müssen sich der Diskussion stellen, daß sie mit ihrer Arbeit die Voraussetzung für Auslandseinsätze schaffen bzw. daß ihre Arbeit letztendlich in ein biologisches Wettrüsten münden kann. Es ist bedenklich, daß sich ein Großteil der akademischen Institutionen nicht oder nur sehr begrenzt zu ihrer Kooperation mit der Bundeswehr bekennen. Bis auf sehr wenige Ausnahmen wird hier eine Geheimhaltung ähnlich wie beim BMVg betrieben. Internationale Initiativen Die Biowaffen-Konvention (BTWC) wurde 1972 unterzeichnet, trat 1975 in Kraft und wurde bislang von 143 Staaten ratifiziert. Sie ist einerseits wohl einzigartig in ihrem umfassenden und eindeutigen Verbot einer ganzen Waffengattung, sieht andererseits jedoch keinerlei Verifikationsmaßnahmen vor. In der Konvention werden biologische Waffe auf der Grundlage des sogenannten "general purpose criterion" definiert. Die BTWC verbietet nicht spezifische lebende Organismen, sondern deren Entwicklung für nicht friedliche Zwecke. Das ist unter anderem darin begründet, daß biologische Waffen mit dem dual-use Problem behaftet sind. Selbst die gefährlichsten natürlichen Organismen können auch für nützliche Zwecke eingesetzt werden. Nachdem Anfang der 1990er Jahre der Verstoß des Irak und der früheren Sowjetunion gegen die Konvention offensichtlich wurde, haben sich die Bemühungen um ein Verifikationsregime verstärkt. 1994 richtete eine außerordentliche Vertragsstaatenkonferenz der BTWC eine Ad Hoc Gruppe ein, die das Mandat bekam, ein rechtlich bindendes Protokoll zur Stärkung der Konvention auszuarbeiten. Ziel ist es, die Verhandlungen noch vor der 5. Überprüfungskonferenz der BTWC im November 2001 zu beenden. Die sechsjährigen zähen Verhandlungen stehen jetzt vor dem jähen Scheitern, nachdem die neue US-Regierung offensichtlich gegen das Protokoll entschieden hat. So schwach das Protokoll in der gegenwärtigen Fassung auch ausgefallen ist: Ein Scheitern des Protokolls wäre der Anfang vom Ende des Biowaffen-Verbotes. Es würde ein deutliches Signal aussenden, daß der bislang vergleichsweise starke Konsens gegen Biowaffen am Abbröckeln ist. Nicht nur die USA, auch andere Staaten könnten das zum Anlaß nehmen, auf die eine oder andere Art biologisch aufzurüsten. Es bleibt als Ausweg für die restlichen 142 Vertragsstaaten, jetzt ohne die USA ein Protokoll unter Dach und Fach zu bringen. Bislang hat vor allem die deutsche Regierung in Genf hartnäckig darauf bestanden, daß es ein Protokoll nur mit einer Ratifizierung durch die USA geben kann. Dahinter steht die Furcht vor dem Gezeter der deutschen Pharmaindustrie, wenn sie sich den geplanten Kontrollen aussetzen muß, nicht aber die US-Konkurrenz. Dabei ist es noch eine offene Frage, wie weit die USA in ihrem Unilateralismus gehen werden. Die Bundesregierung muß jetzt die Verabschiedung eines starken Protokolls betreiben, die USA politisch unter Druck setzen und auf eine langfristige Strategie setzen. Darüber hinaus bietet die 5. Überprüfungskonferenz der BTWC im November eine Chance, das Biowaffen-Verbot international zu untermauern. Der geplante Einsatz der Killerpilze im Drogenkrieg gehört beispielsweise im November auf die Tagesordnung. Dort müssen alle Schlupflöcher in der Konvention gestopft und die uneingeschränkte Gültigkeit der Biowaffen-Konvention bestätigt werden. Die BTWC muß für jede feindselige Entwicklung biologischer Mittel gelten - sei es gegen Staaten, Bevölkerungsgruppen oder Individuen, sei es gegen Menschen, Tiere, Pflanzen oder Material, oder sei es im Rahmen von erklärten Kriegen, Bürgerkriegen, Polizeimaßnahmen oder in zivilen Konflikten. Jan van Aken |
1) Borzenkov VM, Pomerantsev AP, Ashmarin IP (1993) The additive synthesis of a regulatory peptide in vivo: the administration of a vaccinal Francisella tularensis strain that produces beta-endorphin Biull Eksp Biol Med 116(8):151-3. 2) Robertson DL, Leppla SH (1986) Molecular cloning and expression in Escherichia coli of the lethal factor gene of Bacillus anthracis. Gene 44(1):71-8. 3) Bericht 2001 des Bundesministeriums der Verteidigung zu Forschungsvorhaben mit gentechnischen Arbeitsmethoden (Drucksache 720 des Verteidigungsausschusses). 4) Z.B. unter der AuftragsNr. BA III 1-E/B31E/I0272/I5959 von 1988 bis 1992 die Entwicklung von monoklonalen Antikörpern gegen Orthopocken-Viren. Quelle: Forschungsbericht aus der Wehrmedizin BMVg-FBWM 92-13 (1992) Untersuchungen zur Identifizierung humanpathogener Orthopockenviren und zur Schutzwirkung spezifischer Antiidiotyp-Antikörper. 5) Schreiben von Prof. Baljer an das Sunshine Project vom 30.11.2000 6) Z.B. unter der Auftragnr. In San I 1789-V-4391 von 1992-1994 über den PCR-Nachweis von Milzbrand-Plasmiden. Quelle: Forschungsbericht aus der Wehrmedizin BMVg-FBWM 93-4 (1993) Untersuchung über die Verwendung der DNS-DNS Hybridisierungstechnik zum schnellen Nachwei von Bacillus anthracis. Anwendung der Polymerase Kettenreaktion zum Nachweis von Plasmid-DNS von Bacillus anthracis. 7) Z.B. unter der Auftragsnr. InSan I 0388-V-4390 von 1990 bis 1992 ein Nachweis für Alphaviren. Quelle: Forschungsbericht aus der Wehrmedizin BMVg-FBWM 93-2 (1993) Herstellung von monoklonalen Antikörpern und anti-idiotyp-spezifischen Antikörpern für Prophylaxe und Diagnostik. 8) forschdb.verwaltung.uni-freiburg.de 9) Forschungsbericht aus der Wehrmedizin BMVg-FBWM 92-9 (1992) Entwicklung eines trivalenten Impfstoffes gegen Clostridium Botulinus-Toxin Typ A, B und E. 10) So antwortete das BMVg mit Schreiben vom 13. 12. 2000 auf die Frage nach Arbeiten mit keimhaltigen Aerosolen: "In Beantwortung Ihrer Fragen zu Aerosolen verweise ich auf die Jahresmeldung 2000, in der den Vereinten Nationen angezeigt worden ist, daß "No outdoor studies of biological aerosols" in Einrichtungen der Bundeswehr durchgeführt worden sind. (...) Die von Ihnen gestellten Fragen zu Untersuchungen an Aerosolen müssen daher als Unterstellung eines verdeckten Offensivprogramms interpretiert werden." Mit dieser Antwort ist weder etwas über Aerosolversuche im Labor noch über Aerosolversuche bei den Auftragnehmern des BMVg gesagt. 11) BMVg-Aussage vor Haushaltsexperten des Bundestages 1988 im Rahmen der Planung eines Laborgebäudes auf dem Gelände in Munster. Zitiert nach: Kiper, M. (1988) Aufrüstung in bundesdeutschen Reagenzgläsern. Informationsdienst Wissenschaft und Frieden, 5/88. |