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Wehrpflicht und Nation
"Das deutsche Volk jeder militärischen Instruktion durch Abschaffung des Pflichtdienstes berauben; das Prestige des Heeres schwächen, indem ihm der Charakter einer Legion von Söldnern gegeben wird; ... endlich das Heer völlig innerhalb der Nation isolieren, indem man alle Bindungen mit der Zivilbevölkerung, besonders mit der Jugend der Schulen und der Universitäten, abschneidet." 1) So schätzte der Chef der deutschen Heeresleitung, Generaloberst Hans von Seeckt, die Absichten des Versailler Friedensvertrages ein, der im Juni 1919 den Ersten Weltkrieg beendete. Im Verlauf dieses bis dahin totalsten Krieges der Geschichte waren neun Millionen Deutsche ins Feld gezogen, bei zirka zwei Millionen Verlusten. Allein in seinem letzten Jahr standen acht Millionen deutsche Männer im Alter zwischen 15 und 60 Jahren in Diensten des Militärs - praktisch jeder zweite dieser Altersgruppe. Das "Volk in Waffen", preußisches Ideal seit den Befreiungskriegen, war beinahe erreicht. Seine Entsprechung in Friedenszeiten war das "Volksheer", basierend auf der allgemeinen Wehrpflicht. Sie hatte in der romantischen Überhöhung des nationalen Befreiungskampfes gegen Napoleon ihren Bezugspunkt und galt als konstitutiv für deutsches Nationalgefühl, ja geradezu identisch damit. Bis in liberale und sozialdemokratische Kreise hinein war die "Pflichterfüllung gegenüber dem Vaterland", die Erziehung zu Disziplin und nationaler Hingabe, hoch angesehen. In dieser Tradition erschien das Verbot der allgemeinen Wehrpflicht durch den Versailler Vertrag den deutschen Militärs wie der Untergang des Reiches selbst. Alliierte Planungen Im Januar 1919 begannen die Friedensverhandlungen in Paris. Die Alliierten würden einige Zeit benötigen, um ihre Standpunkte anzugleichen. Mitte Februar richteten sie auf Anregung des britischen Außenministers einen Militärausschuß ein, der in Fragen der Abrüstung Deutschlands eine Entschlußfindung vorbereiten sollte. Ganz im Gegensatz dazu befürwortete die französische Delegation unter Marschall Ferdinand Foch, Militärberater des französischen Ministerpräsidenten und 1918 Oberbefehlshaber der alliierten Truppen im Weltkrieg, ein kurzgedientes Wehrpflichtheer. Foch wollte dadurch verhindern, daß die Offiziere der alten kaiserlichen Armee zu großen Einfluß auf das neue Heer bekämen. Dieses neue Heer sollte keine abgeschlossene Kaste sein, keine "Zuflucht für den Kern des Kaiserheeres", sondern eine offene, demokratische Institution. Die Gefahr einer ein- bis zweijährigen militärischen Ausbildung der gesamten männlichen Jugend und der daraus resultierenden höheren Mannschaftsstärke sah er als geringer an als die Gefahr eines Berufsheeres, das leicht zu einer Hochburg des preußischen Geistes werden könnte. Die Standpunkte blieben unversöhnlich. Am 3. März legte Marschall Foch dem obersten Rat der Friedenskonferenz das Ergebnis der Ausschußberatungen vor. Seine Konzeption eines 200.000 Mann starken Wehrpflichtheeres hatte sich durchgesetzt, die Einwände der Briten waren dem Entwurf als Anhang beigefügt. Foch beharrte nun auf der zahlenmäßigen Verringerung des deutschen Heeres. Die Briten, die sich wohl auch mit einem 400.000-Mann-Heer zufrieden gegeben hätten, setzten Foch harten Widerstand entgegen, wohl um seine Verhandlungsführung zu diskreditieren, da Foch in den Territorialfragen um das Rheinland und das Saargebiet einen annexionistischen Standpunkt einnahm und so den britischen Vorstellungen vom Gleichgewicht der Mächte auf dem Kontinent widersprach. Nach harten Verhandlungen einigte man sich auf eine Heeresstärke von 140.000 Mann. Am 10. März wurde der neue Plan erneut dem obersten Rat vorgelegt. Das neue deutsche Heer In Deutschland war unterdessen das neue Militär konstituiert worden. Noch vor der Demobilisierung der deutschen Truppen zum 31. Dezember 1918 hatte der revolutionäre Rat der Volksbeauftragten aus SPD und USPD eine Verordnung zur Aufstellung der Vorläufigen Reichswehr erlassen. In diese wurden die Freiwilligenverbände überführt, auch die offen reaktionären Freikorps, Stütze der Revolutionsregierung gegen kommunistische Bestrebungen. In Erwartung genauerer Bestimmungen des Friedensvertrages verzichteten die Volksbeauftragten darauf, Einzelheiten wie Mannschaftsstärke oder Dienstdauer festzulegen. Diese Freiwilligenarmee dürfte im März 1919 ca. 400.000 Mann umfaßt haben, die sämtlich dem breiten rechten Rand des politischen Spektrums entstammten. Republikanische Offiziere und Einheiten waren entweder nicht übernommen oder herausgedrängt worden, oder aber sie schieden nach kurzer Zeit auf eigenen Wunsch aus. Der Anteil ehemaliger Offiziere des kaiserlichen Heeres in der Vorläufigen Reichswehr war sehr hoch, da einige der in sie überführten Freikorps ausschließlich aus Offizieren bestanden hatten. Lücken in den Mannschaften wurden mit Freiwilligen aufgefüllt, vor allem mit Jugendlichen, die im Weltkrieg nicht mehr zum Einsatz gekommen waren. In Paris löste die schnelle Aufstellung eines neuen Heeres, noch dazu in diesem Umfang 3), Besorgnis aus. Vor allem die Franzosen sahen in der Vorläufigen Reichswehr, die quasi die Elite des Kaiserheeres umfaßte, eine neue Bedrohung für ihre Grenzen entstehen und drängten auf eine stärkere Beschränkung der Mannschaftsstärke des zukünftigen deutschen Heeres. Nach langen Verhandlungen einigten sich Lloyd George und Clemenceau auf eine Ist-Stärke von 100.000 Mann. Am 7. Mai überreichten die Siegermächte den Vertragsentwurf der deutschen Delegation. In den Artikeln 173ff. enthielt er die Vorschrift, das deutsche Heer bis zum 31. März 1920 auf 100.000 Mann abzurüsten 4). Die allgemeine Wehrpflicht wurde abgeschafft, eine 12-jährige Dienstzeit für Unteroffiziere und Mannschaften festgelegt. Ein Verbot der vorzeitigen Entlassung sollte verhindern, daß durch eine rasche Ausbildung und Entlassung der Ausgebildeten die numerische Beschränkung umgangen würde. Daneben enthielt der Vertrag umfangreiche Vorschriften zur Entwaffnung und einige organisatorische Veränderungen. Wie zu erwarten war, stießen die Bestimmungen in Deutschland auf empörte Ablehnung. In Bezug auf die Dienstart und sogar die personelle Abrüstung unterschied sich der Entwurf gar nicht so sehr von der Realität: in Deutschland bestand bereits ein Freiwilligen-Heer, das in langsamer Abrüstung auf 325.000 Mann geschrumpft war. Der Vertrag enthielt darüber hinaus keinerlei Vorschriften über die Art und Weise der Freiwilligenauswahl. 5) Dennoch protestierten die deutschen Militärs heftig. Seeckt bestand auf einem 300.000-Mann-Wehrpflichtheer. Der deutschen Seite blieb aber keine Wahl, als den Vertrag ohne wesentliche Änderungen zu ratifizieren. Die militärischen Bestimmungen wurden am 16. Juli 1919 als Reichsgesetz veröffentlicht. Alle Parteien außer der USPD und der KPD, die nicht Stellung nahmen, bedauerten das Ende der Wehrpflicht. Ungebrochener Militarismus Die Heeresleitung war nicht gewillt, die Einschränkungen des Versailler Vertrages zu akzeptieren. Daß das 100.000-Mann-Berufsheer nur eine vorübergehende Erscheinung war und wieder ein Volksheer errichtet werden müßte, das dem Machtanspruch Deutschlands entsprach, stand für weite Kreise auch jenseits der Reichswehr außer Frage. Nach Plänen Seeckts sollte dabei die Reichswehr als Kader der künftigen Wehrmacht aufgebaut werden, indem alle 100.000 Soldaten der Republik so intensiv ausgebildet werden sollten, daß sie als Ausbilder bzw. Führer in einem Volksheer eingesetzt werden konnten. Der von den Briten erhofften befriedenden Wirkung der langen Dienstzeit sollte durch permanente Schulung entgegengearbeitet werden. Fach- und Fortbildungskurse, Abkommandierungen zu verschiedenen Waffengattungen, häufige Manöver und Geländeübungen sollten den Ausbildungsstand immer weiter verbessern. Nachdem 1926 in den republikanischen Parteien Besorgnis über diese Gesinnungsauswahl aufgekommen war, versuchte die SPD, ein Wartelistensystem einzuführen, wonach die Bewerber in der Reihenfolge ihrer Bewerbungen eingestellt werden sollten. Das scheiterte an der Lobbyarbeit der Militärs. Dieser Vorstoß war praktisch der einzige Versuch politischer Stellen, strukturell Einfluß auf die Reichswehr zu nehmen. Das Programm der Reichswehrführung zur Umgehung des Versailler Vertrages umfaßte neben militärischer Aufrüstung und Mobilmachungsplänen auch die Erweiterung der personellen Basis. 1920 mußte auf Forderung der Alliierten das Zeitfreiwilligensystem beseitigt werden, durch das vor allem Studenten und Oberschüler zur Verstärkung der militärischen Verbände herangezogen wurden. 1923 wurde es wiederbelebt, und Wehrwillige wurden kurzzeitig militärisch ausgebildet. Daneben bestand in der Schwarzen Reichswehr eine Organisation zur Grenzsicherung und zur Betreuung illegaler Waffenbestände, die durch die Fememorde an "Verrätern" berüchtigt wurde. Weder die Zeitfreiwilligen noch die Schwarze Reichswehr erreichten aber einen Umfang, der den personellen Rahmen der Reichswehr nennenswert ausgeweitet hätte, ganz abgesehen von ihrem militärischen Wert. Da sich die personelle Ausweitung der Reichswehr als ineffektiv herausgestellt hatte, arbeitete die Reichswehrführung seit Mitte der zwanziger Jahre verstärkt auf die Ausweitung ihres Einflusses in der Bevölkerung hin. Ziel war, den "Wehrwillen" zu stärken, also den in weiten Kreisen der Bevölkerung nach wie vor vorhandenen Militarismus auszubauen. Der "Wehrwille" der Bevölkerung drückte sich u.a. in der Existenz der rechtsradikalen Wehrverbände aus, deren Einfluß ständig wuchs. Allein die beiden größten, Stahlhelm und Jungdeutscher Orden, zählten 1924/25 zusammen 450.000 Mitglieder. Das Potential der Wehrverbände scheint zunächst relativ stabil bei insgesamt ca. 500.000 gelegen zu haben. Gegen Ende der Weimarer Republik ist eine Konzentration festzustellen, weil sich kleine Verbände auflösten oder den großen Organisationen anschlossen. 1932 hatte der Stahlhelm mindestens 300.000 Mitglieder, die SA 600.000. Insgesamt waren über eine Million junger Männer bereit, einen Großteil ihrer Freizeit für Wehrsport und militärische Aktivitäten zu verwenden. Die Beziehungen der Reichswehr zu den einzelnen Wehrverbänden waren im großen und ganzen fördernd, nur der SA gegenüber wurde bis 1932 öffentlich strikte Ablehnung demonstriert. Ab 1924 veranstaltete die Reichswehr "Volkssport"-Kurse an ihren Sportschulen, in denen Freiwillige aus allen Bevölkerungsschichten Wehrsport trieben. Der Volkssport wurde im Laufe der Zeit institutionalisiert in der "Arbeitsgemeinschaft Braunau", benannt nach einer Sportschule in Schlesien, und schließlich in der "General-Vogt-Arbeitsgemeinschaft" (GVA, auch "Geländesport-Verbände-Arbeitsgemeinschaft") unter der Leitung eines ehemaligen Generalmajors. Insbesondere in letzterer wurde ab Anfang 1932 besonders intensiv der Deutsche Volkssportverein militärisch ausgebildet, eine nur halbherzig getarnte Organisation der SA. Die Ausbildung fand oft auf Truppenübungsplätzen der Reichswehr statt. Im September 1932 wurde im Reichsinnenministerium das "Reichskuratorium für Jugendertüchtigung" (RKJ) unter Leitung eines Generals a.D. gebildet. Ziel dieser Organisation war es, die illegale, militärisch oft sinnlose Ausbildung der Wehrverbände zu zentralisieren und unter die Leitung der Reichswehr zu stellen. Auch die GVA wurde in das RKJ überführt. Im September 1933 wurde das RKJ offiziell der SA unterstellt, die damit die vormilitärische Ausbildung übernahm. Fazit Ziel der Reichswehr in der Weimarer Republik war nicht, aus eingezogenen Rekruten Soldaten zu machen. Ziel war vielmehr, die Berufssoldaten zu Führern auszubilden, die ein zu errichtendes Volksheer mit allgemeiner Wehrpflicht schnell und effektiv ausbilden konnten. Die Mannschaften dieses "Volksheeres" stellten die Millionen Jugendlichen dar, die sich zwischen 1919 und 1933 freiwillig wehrsportlich, d.h. militärisch ausbilden ließen. Die Reichswehr war mehr noch als das alte kaiserliche Heer ihrem Selbstverständnis nach eine "Schule der Nation" 6). Das System der vormilitärischen Ausbildung war die Vorstufe zur militärischen Erfassung der gesamten Jugend im Nationalsozialismus, vom Jungvolk bis zur SA. Die zivilisierende Absicht, die 1919 hinter der Einführung eines Berufsheeres gestanden hatte, mündete in ein "Volk in Waffen". Sie scheiterte an der Beharrlichkeit des Militarismus in Deutschland. Martin Schuster |
1) Zitiert nach J.Benoist-Méchin, Geschichte der deutschen Militärmacht 1918-1946, Oldenbourg 1965, Bd. II, S. 129.
2) Clemenceau wollte in diesem Fall - praktisch die einzige Situation während der Beratungen, in der sich die britische und die französische Verhandlungsspitze einig waren - wohl ein Exempel gegen Foch statuieren, der sich für seinen Geschmack zu sehr in die politische Entschlußfindung einmischte. Foch sollte auf seine Rolle als technischer Berater und ausführendes Organ zurechtgestutzt werden.
3) Das kaiserlich-deutsche Heer hatte 1912 487.160 Mann umfaßt.
4) 100.000 Mann inklusive 4.000 Offiziere zuzüglich 15.000 Mann Marine mit 1.500 Offizieren. Die Frist wurde später bis zum 1. Januar 1921 verlängert.
5) Die republikanischen Institutionen der Weimarer Republik verzichteten ebenfalls auf personelle Eingriffe. Durch den Abbau auf 100.000 Mann behielt die Reichswehr nur die militärische Elite des alten Heeres, die dann bei der Einstellung des Nachwuchses völlig freie Hand behielt.
6) Ferdinand v. Ledebur, Die Geschichte des deutschen Unteroffiziers, Berlin 1939, S. 520. |