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Wie der neueste Bericht des Wehrbeauftragten der Bundesregierung, Wilfried Penner, zeigt, scheint das Thema Intelligenz jetzt auch von Bundeswehrvorgesetzten als ernstes Problem erkannt worden zu sein. So äußerte ein Hauptfeldwebel gegenüber seinen Untergebenen, nachdem er deren Intelligenzquotienten auf der Redaktion unbekannte Weise geprüft hatte, dieser liege "auf Raumtemperatur"; sie wären "Bananenbieger". Wir weisen hiermit darauf hin, daß in den Ländern, wo die Bananen leben, Raum- und Außentemperaturen etwas höher liegen, so daß die Früchte sich ganz von alleine biegen. Die Balken dagegen biegen sich, hört man die Beurteilung eines anderen Hauptfeldwebels, der einen Unteroffizieranwärter vor seinen angetretenen Kameraden folgendermaßen beschrieb: "Sie erinnern mich an meinen Sohn, je älter er wird, desto blöder wird er." Den Sohn kennt die Redaktion natürlich nicht, wohl aber das alte Sprichwort "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm." Auch andere Freundlichkeiten wurden dem Wehrbeauftragten im letzten Jahr berichtet. So beanstandete ein Oberleutnant, daß ihn sein Kompaniechef mit den Worten "Du mußt aufpassen, daß dir draußen keiner Plastiktüten in die Hand drückt und dich mit dem Müllmann verwechselt" kritisierte. Leider ist durch den Wehrbeauftragten nicht überliefert, worin die "erzieherische Maßnahme" bestand, mit der der Kompaniechef bestraft wurde. Wir hoffen, in zehn Tagen unbezahltem Dienst bei der Müllabfuhr, damit er lernt, Müllmänner nicht mit Soldaten zu vergleichen.
Aber die höhere Gerechtigkeit läßt bekanntlich meistens auf sich warten. Im Falle eines Oberleutnants, der im Laufe eines Jahres mehrfach mit verbalen Entgleisungen aufgefallen war, trat sogar so etwas wie eine höhere Ungerechtigkeit ein. Zwar wurde er zunächst gemaßregelt, doch erhielt er kurze Zeit später das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber wegen treuer Pflichterfüllung und überdurchschnittlichen Leistungen. Solche Beispiele sind natürlich nix im Vergleich zu den Vorgängen um eine förmliche Anerkennung wegen "Vorbildlicher Pflichterfüllung", die ein Stabsunteroffizier erhielt: Gegen diesen Stabsunteroffizier, der den Hitlergruß gezeigt hatte, hatte sein Kompaniechef zunächst ein disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet und außerdem ein Strafverfahren veranlaßt. Einige Wochen später jedoch - der Kompaniechef hatte inzwischen gewechselt - erteilte der neue Kompaniechef besagte förmliche Anerkennung. Auf die Sachlage hingewiesen, pries er die militärischen Qualitäten des Stabsunteroffiziers und verwies darauf, daß doch auch die Kaserne nach einem ehemaligen Wehrmachtsoffizier benannt sei. (Ja dann... ) Auch der stellvertretende Divisionskommandeur reagierte nicht, und erst der Divisionskommandeur selbst stellte "viel später", wie es im Bericht des Wehrbeauftragten heißt, klar, daß der Soldat nach dem Zeigen des Hitlergrußes nicht hätte belobigt werden dürfen. (Ist ja auch schwer für einen Soldaten - siehe obige Selbsteinschätzungen zum Thema Intelligenz - zu wissen, daß das Zeigen des Hitlergrußes eine Straftat ist.) Übrigens machte die Bundeswehr gegenüber dem Wehrbeauftragten geltend, daß die förmliche Anerkennung "aus rechtlichen Gründen" nicht aufgehoben werden kann. Komisch, dazu fällt uns jetzt gar nichts Komisches mehr ein. Rasterfahnder, Islamisten und Schlafstörungen Ein Drittel des Lebens verbringen die deutschen BürgerInnen im Schlaf. Anders der Terrorist, denn der ist, wie wir seit dem letzten Herbst wissen, ein Schläfer. Jedenfalls der Terrorist in Deutschland, der - auch das wissen wir jetzt - natürlich kein Deutscher ist. Kann er auch gar nicht sein. Denn die Deutschen sind schlafgestört, mehr als zehn Prozent von ihnen sogar ausgeprägt schlafgestört. Sie können nicht einschlafen, sie können nicht durchschlafen. Der Schläfer dagegen, der ein ausländischer Terrorist ist, eignet sich still träumend die entscheidenden Kenntnisse an, die es ihm ermöglichen werden, die bundesdeutsche Demokratie und die abendländische Zivilisation in Grund und Boden zu bomben. Wenn er denn aufgewacht ist. Zum Glück wehrt sich die Demokratie, voran ihre Speerspitze Schily, schon vorab dagegen und hat die Rasterfahndung erfunden, um schlafende Terroristen zu überraschen und ins Ausland zu weisen. Mit diesem Verfahren, von dem Lästerzungen behaupten, daß es nur durch den komatösen Tiefschlaf der Demokratie überhaupt ermöglicht wird, wurden seit seiner Einführung allerlei "verdächtige Personen" mit Eigenschaften wie "jung", "männlich", "ausländischer Herkunft" und "gut ausgebildet" gefunden. Leider war, wie jetzt bekannt wurde, kein einziger dieser jungen Männer - unter anderen Vorzeichen die klassischen Greencard-Kandidaten - ein Treffer. Getroffen worden ist auf dem Wege grober Eingriffe in die Grundrechte lediglich der Datenschutz. Der Bremer Datenschutzbeauftragte berichtete beispielsweise, daß sich viele Behörden bei der Rasterfahndung über Datenschutzrichtlinien hinweggesetzt hätten. So hätte das Bundeskriminalamt beispielsweise bei Energieunternehmen Daten "auf freiwilliger Basis" angefordert, so als könnten Energieanbieter "freiwillig" irgend etwas über die Daten ihrer Kunden (und dazu gehören letztlich wir alle) entscheiden und hätten nicht grundsätzlich über diese Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, es liegt bei einem Kunden ein konkreter Tatverdacht vor. Schon im Januar hatten mehrere Landgerichte, darunter das Berliner, die Rasterfahndung für rechtlich unzulässig erklärt. In Berlin war nach ausländischen Studierenden gesucht worden, die sich legal in der Stadt aufhalten, alleinstehend, mehrsprachig und "vermutlich" islamischen Glaubens sind, was wahrscheinlich bedeutet, daß sie aus einem Land kommen, in dem es eine bedeutende Anzahl Muslime gibt. Zwar war nicht nach den Schlafgewohnheiten gefragt worden, aber auch so decken die genannten Merkmale eine große Gruppe aller Berliner Studierenden ab. Aber nicht allein deshalb erklärte das Berliner Landgericht die Rasterfahndung für unzulässig, sondern es wies überdies darauf hin, daß die Bundesregierung schon seit Ende September immer wieder erklärt hat, es gebe keine Anzeichen dafür, daß "die Verübung terroristischer Gewalttaten in der Bundesrepublik bevorstehe". Die Rasterfahndung also: erstens unzulässig, zweitens erfolglos. Da müßte das Bundeskriminalamt schon ziemlich früh aufstehen, um dem ausgeschlafenen Rest der Bevölkerung weiszumachen, daß der Eingriff in die grundgesetzlich verbrieften Rechte sich lohnt. Denn daß, wie das BKA dpa gegenüber erklärte, die Rasterfahndung "bei Islamisten Wirkung" zeige, glaubt ja wohl nur, wer sich den Sand noch nicht ganz aus den Augen gerieben hat. Wenn gar nichts mehr hilft: Freispruch Schon zweieinhalb Jahre nach einem Bundeswehrgelöbnis ging der Prozeß gegen Ines Wallrodt, die am 20. Juni 1999 zusammen mit anderen phantasievoll und spektakulär das Gelöbnis in der Nähe des Berliner Bendlerblocks gestört hatte, in die zweite Instanz vor dem Berliner Landgericht. Nachdem die Angeklagte in erster Instanz wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt worden war, endete die Berufung mit einem Freispruch für Wallrodt. Die Prozesse gegen die Beteiligten der Berliner Gelöbnis-Proteste vom 20. Juli 1999 hatten schon im Vorfeld immer skurrilere Züge angenommen. Nachdem bereits mehrere Mitangeklagte rechtskräftig freigesprochen worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft neben "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz" auch den Straftatbestand der "Nötigung" bei einer der phantasievollsten Protestaktionen der letzten Jahre entdeckt. Als die Bundeswehr am 20. Juli 1999 ihr Gelöbnis zelebrieren wollte, waren die Soldaten nicht unter sich. KriegsgegnerInnen protestierten mit Regenschirmen, Trillerpfeifen und teilweise ohne Kleider gegen das Militärzeremoniell und den Kriegseinsatz der Bundeswehr im Kosovo. Der zivile Ungehorsam der StörerInnen, die durch ihre Anwesenheit im Gegensatz zu den ansonsten ausschließlich geladenen Gästen die Öffentlichkeit überhaupt erst hergestellt hatten, hatte ein juristisches Nachspiel. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muß Nötigung direkt mit der Anwendung von Gewalt verbunden sein, weshalb auch die Blockaden im Rahmen der Friedensbewegung in den 80er Jahren vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen wurden. Heute versucht die Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln, die ProtestiererInnen verurteilen zu lassen, ohne jede schlüssige Argumentation. Der Richter konnte der nicht vorhandenen Argumentation dann auch nicht folgen und sprach Ines Wallrodt frei. Wir freuen uns mit Ines über diesen juristischen Ungehorsam gegenüber der Staatsanwaltschaft. |