illoyal - Journal für Antimilitarismus

Nr. 19 Frühjahr 2002

"Wünsch Dir was..."

Japans goes out of area

Umrüstung zum Mitläufer beim Interventionismus

Japan hielt wie (West-)Deutschland während des Kalten Kriegs am militärischen Sonderstatus innerhalb des Westens fest. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts befindet sich die Militärpolitik in beiden Ländern im Umbruch. Unter konservativer Vorherrschaft setzt Japan auf eine engere militärische Anbindung an die USA. Die entsprechende Umrüstung Japans stieß aber bislang auf verfassungsrechtliche, innenpolitische und finanzielle Hemmnisse, so daß sich die japanische Militärpolitik mit der Rolle eines Mitläufers beim US-Interventionismus beschränken mußte. Ob diese Restriktionen bestehen bleiben, ist derzeit offen.

Die japanische Verfassung von 1947 - sie ist bis heute unverändert gültig - ächtet den Krieg als Mittel der internationalen Politik und verbietet explizit die Unterhaltung von Land-, See- und Luftstreitkräften sowie weiterem "Kriegspotential". Die Verfassung schließt also dem Wortlaut nach die Aufstellung japanischer Streitkräfte aus. Es gibt allerdings auch eine juristische Argumentationslinie zur Rechtfertigung japanischer "Selbstverteidigungskräfte" (verwendet wird im Japanischen "jieitai", d.h. Selbst-Verteidigungs-Kräfte, statt dem traditionellen "guntai" für Militär): Der Artikel 9 entspricht dem, was seit dem Briand-Kellog-Pakt und der UN-Charta eigentlich weltweit gilt: Angriffskriege sind verboten, und das ius ad bellum wird nicht mehr anerkannt. Streitkräfte dürfen daher laut Völkerrecht weltweit nur im Rahmen der Selbstverteidigung oder von UN-Aktionen eingesetzt werden. Folglich dürfen sie auch nur zu diesen Zwecken aufgestellt werden. Die japanische Regierung begründete die Aufstellung von Selbstverteidigungskräften im Kontext des Korea-Kriegs damit, daß laut Artikel 51 der UN-Charta (Japan trat der UNO allerdings erst 1956 bei) jedes Land das unveräußerliche Recht zur Selbstverteidigung habe, dieses Recht also auch nicht durch die japanische Verfassung ausgesetzt werden könne. Japan unterhält daher offiziell kein "Kriegspotential", sondern lediglich Fähigkeiten zur Selbstverteidigung.

Lange Zeit widersetzten sich die japanische Friedensbewegung und vor allem die frühere Sozialistische Partei dieser Verfassungsinterpretation und erhielten Unterstützung durch wirtschaftsliberale Kreise, die aus ökonomischen Gründen an außenpolitischer Zurückhaltung interessiert waren (keine Beeinträchtigung der Handelsinteressen vor allem in Asien und Nahost durch Parteinahme oder gar Intervention in Kriegen; Abwehr von US-Forderungen nach Aufrüstung unter US-Regie; geringe Konkurrenzfähigkeit der japanischen Rüstungsindustrie). Inzwischen ist die japanische Friedensbewegung geschrumpft. Die Sozialistische Partei hat sich in Sozialdemokratische Partei (SDP) umbenannt und im Zuge der Regierungsbeteiligung unter ihrem Ministerpräsidenten Murayama 1994 die offizielle Verfassungsinterpretation anerkannt. Die meisten Abgeordneten und Mitglieder sind inzwischen zur neugegründeten Demokratischen Partei übergetreten, und die SDP ist zu einer unbedeutenden Minipartei geworden.

Im Kalten Krieg beschränkte sich die japanische Militärpolitik darauf, im Rahmen des Sicherheitsvertrags mit den USA die Verteidigung Japans gegen einen möglichen sowjetischen Angriff zu gewährleisten und Basen für die US-Streitkräfte bereitzustellen. Für die japanische Zurückhaltung in der Militärpolitik waren mehrere Gründe verantwortlich: das Mißtrauen der Nachbarstaaten aufgrund der historischen Belastungen, die "Friedensverfassung" Japans in Verbindung mit einer überwiegend militärkritischen Öffentlichkeit und das Interesse der regierenden wirtschaftsliberalen Kräfte an der Minimierung der militärischen Belastungen. Es wurde offizielle Politik Japans, nur das zur Selbstverteidigung nötige Militärpotential zu unterhalten. Aufgestellt wurde eine Berufsarmee mit knapp 250.000 Soldaten (es gibt kaum Soldatinnen). Der Verteidigungsetat blieb auf maximal ein Prozent des Bruttosozialprodukts begrenzt. Die "Selbstverteidigungskräfte" erhielten zwar moderne Waffen, u.a. aus US-Produktion, doch sie durften nicht über offensiven Kapazitäten verfügen und bekamen daher z.B. auch keine Raketen, Flugzeuge oder Schiffe mit großer Reichweite. Die Entstehung eines militärisch-industriellen Komplexes wurde auch dadurch gebremst, daß die japanische Regierung Rüstungsexporte generell verbot.

Diese Politik des militärischen "low profile" geriet 1990/91 in eine entscheidende Krise. Da sich Japan (wie übrigens auch Deutschland) nicht aktiv an der Golfkriegsallianz beteiligte, wurde es außenpolitisch isoliert und zu hohen Finanzleistungen (insgesamt ca. 12 Mrd. US-Dollar) an die Kriegsallianz genötigt. Das Ende des Kalten Kriegs entzog zudem dem Sicherheitsvertrag mit den USA und den japanischen Streitkräften die bisherige Legitimationsgrundlage. Bei entsprechendem politischen Willen wäre nun eine Abrüstung Japans und die Verfolgung einer Zivilmachtstrategie, z.B. durch aktivere Entwicklungspolitik, Engagement bei der zivilen Konfliktbearbeitung und Stärkung der UNO, möglich gewesen. Das konservative Establishment in Japan wollte aber vor allem die militärische Anbindung an die USA fortsetzen, von der es die Aufrechterhaltung einer für die japanische Wirtschaftsexpansion günstigen internationalen Ordnung erwartete.

Gegen heftigen innenpolitischen Widerstand verabschiedete das japanische Parlament 1992 das sogenannte PKO-Gesetz. Es erlaubt die Entsendung von bis zu 2.000 Soldaten und Zivilpersonal zu UN-Friedensmissionen, knüpft dies aber an mehrere Bedingungen. So muß jeder Auslandseinsatz vorab durch das Parlament gebilligt werden. Die Blauhelmaktionen müssen strikt neutral sein, alle Konfliktparteien müssen vorab zustimmen, und der Waffeneinsatz ist den japanischen Soldaten nur zur Selbstverteidigung gestattet. Im Gesetz von 1992 war auch festgelegt, daß sich die japanischen Soldaten keine militärischen oder militärnahen Aufgaben übernehmen (z.B. Entwaffnungsaktionen oder Minenräumen) dürfen. Auf dieser Grundlage beteiligten bzw. beteiligen sich japanische Militäreinheiten an UN-Friedensmissionen in Kambodscha, Mosambik, Ruanda, auf den Golan-Höhen sowie in Osttimor. Bei den beiden Einsätzen in Kambodscha und Osttimor waren z.B. überwiegend japanische Pioniere im Einsatz, die sich um die Wiederherstellung der Straßeninfrastruktur kümmerten.

Die Ereignisse des 11. September können nur teilweise als Zäsur angesehen werden. Vielmehr beschleunigen sie bereits früher erkennbare Entwicklungen. Die konservativ-liberale Regierungskoalition setzte Ende Oktober 2001 ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Gesetz durch, das die logistische Unterstützung des US-Antiterrorkriegs durch japanische Marine- und Luftwaffeneinheiten im Indischen Ozean ermöglicht. Die japanischen Soldaten dürfen allerdings nicht in Kampfgebieten eingesetzt werden. Spätestens 20 Tage nach Einsatzbeginn muß das Parlament dem Einsatz zustimmen. Indem japanische Einheiten nun auch Waffen und Munition für die Antiterrorallianz heranschaffen, beteiligt sich Japan - wenn auch indirekt - zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg wieder an Kampfhandlungen.

Die konservativ-liberale Regierungskoalition nutzt die Situation nach dem 11. September, um bislang nicht durchsetzbare Gesetze durch das Parlament zu bringen. Es handelt sich u.a. um die Notstandsgesetzgebung und die Bestrafung der nicht autorisierten Veröffentlichung militärischer Geheimnisse. Die Beschränkung auf nichtmilitärische Aufgaben bei Blauhelm-Einsätzen hob das japanische Parlament im Dezember 2001 auf. Doch immerhin haben die festen gesetzlichen Regelungen die parlamentarische und öffentliche Kontrolle der Militärpolitik gestärkt und eine unkontrollierte Militärpolitik, wie sie sich in Deutschland andeutet, verhindert.

Außerdem setzen sich konservative japanische Regierungspolitiker, darunter auch Ministerpräsident Koizumi, nun noch stärker für eine Änderung der japanischen Verfassung ein. Um neben der Selbstverteidigung auch die Teilnahme an UN- bzw. von der UN mandatierten Interventionen zu ermöglichen, soll Artikel 9 entsprechend umformuliert werden. Eine Verfassungsänderung gab es bisher in Japan allerdings noch nie. Sie würde u.a. eine Volksabstimmung erfordern und wäre mit einer breiten öffentlichen Debatte verbunden, in der die Regierung ihre Absichten rechtfertigen müßte. Daher wollen andere Konservative lieber keine Verfassungsänderung und plädieren statt dessen für eine entsprechende Verfassungsinterpretation. Verbunden damit ist auch die Aufwertung nationalistischer Werte, z.B. durch die offizielle Anerkennung der den Kaiser verherrlichenden Nationalhymne und Nationalflagge.

Keine Zäsur bedeutet der 11. September für den japanischen Verteidigungsetat, der derzeit pro Jahr konstant etwa 45 Mrd. US-Dollar beträgt und damit das Niveau von Frankreich oder Deutschland sogar übersteigt. Wegen der Wirtschafts- und Haushaltsprobleme Japans ist eher an eine Reduzierung auch der Militärausgaben zu denken. Doch beabsichtigt die Regierung nun, die lange umstrittenen Luftbetankungskapazitäten anzuschaffen, die die Reichweite der japanischen Luftwaffe deutlich erhöhen würden. Gleichzeitig wird in High-Tech-Rüstung investiert, vor allem in Aufklärungskapazitäten und in eine eingeschränkte Version der Raketenverteidigung für die Marine (Aegis-System).

Als politisch geschwächt erweist sich die militärkritische Opposition in Japan. Die Demokratische Partei, die größte Oppositionspartei Japans, zeigte sich in der Abstimmung über die Antiterrorgesetzte gespalten. Von den größeren Parteien vertritt lediglich noch die Kommunistische Partei Japans eine klar militärkritische Position - auch dies eine interessante Parallele zu Deutschland. Allerdings bilden japanische NGOs und Friedensaktivisten nach wie vor ein Widerstandspotential gegen eine offensivere Militärpolitik. Ein wichtiger Fokus ihrer Aktivitäten bildet derzeit die Frage der japanischen Entschädigungen an die Zwangsarbeiter und Sexsklaven des Zweiten Weltkriegs. Die asiatischen Nachbarländer Japans, die bislang bei jeder Gelegenheit an den Kolonialismus und den Aggressionskrieg Japans erinnerten, schlossen sich nach dem 11. September selbst der Anti-Terror-Koalition an und halten sich seitdem mit Kritik an den militärischen Auslandseinsätzen Japans deutlich zurück. Außerdem verstärken sich schon seit geraumer Zeit Tendenzen, multilaterale Sicherheitsstrukturen in der Region Asien-Pazifik aufzubauen, so z.B. durch gemeinsame Marinemanöver oder durch die Etablierung fester Gesprächsinstitutionen.

Insgesamt zeigt sich am Beispiel der japanischen Militärpolitik, wie schwierig derzeit die Bedingungen für eine zukunftsweisende Friedenspolitik sind. Vielleicht könnte es sich aber für Japan eines Tages als günstig erweisen, anders als Deutschland nur Mitläufer und nicht Juniorpartner bei der einseitigen Interventionspolitik unter Führung der USA gewesen zu sein - spätestens dann jedenfalls, wenn deren Kosten, Risiken und Dysfunktionalitäten erst so richtig deutlich werden.

Hartwig Hummel

1) Laufende aktuelle Zusammenfassungen der Presseberichterstattung über die japanische Militärpolitik sind zu finden unter:

www.nautilus.org/napsnet/dr/

Hartwig Hummel ist Politikwissenschaftler. Zu seinen Arbeitsgebieten gehören Friedensforschung und japanische Politik. Derzeit ist er Professor für Europapolitik/Internationale Politik an der Universität Düsseldorf

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